Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Unterhalt, der RA meines Nochehemannes möchte den Unterhalt für mich und unsere Tochter festschreiben - bis zum 12. LJ - jetzt ist sie acht, und danach eine Berechnung nach den sogenannten Erstberechnungsgrundsätzen vornehnemen.
Kann mir jemand erklären, was das zu bedeuten hat? Erstberechnungsgrundsatz. Ich würde meine RAe fragen, die Glückliche ist zur Zeit iU.
besten Dank schon jetzt
Karin
ich habe eine Frage zum Thema Unterhalt, der RA meines Nochehemannes möchte den Unterhalt für mich und unsere Tochter festschreiben - bis zum 12. LJ - jetzt ist sie acht, und danach eine Berechnung nach den sogenannten Erstberechnungsgrundsätzen vornehnemen.
Kann mir jemand erklären, was das zu bedeuten hat? Erstberechnungsgrundsatz. Ich würde meine RAe fragen, die Glückliche ist zur Zeit iU.
besten Dank schon jetzt
Karin