Frage -  "Erstberechnungsgrundsatz"

karin65

Mitglied
Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Unterhalt, der RA meines Nochehemannes möchte den Unterhalt für mich und unsere Tochter festschreiben - bis zum 12. LJ - jetzt ist sie acht, und danach eine Berechnung nach den sogenannten Erstberechnungsgrundsätzen vornehnemen.

Kann mir jemand erklären, was das zu bedeuten hat? Erstberechnungsgrundsatz. Ich würde meine RAe fragen, die Glückliche ist zur Zeit iU.

besten Dank schon jetzt

Karin
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Hi,

ich wollte dir dazu eine PN schreiben. Leider hast du die PN-Funktion abgeschaltet. Magst du die mal anschalten oder mir (tina@boatpeople.de) eine Mail schreiben?

LG,

Tina
 
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