nur so ;-) -  Erziehung?

David

Armer Irrer! *g*
Wenn wir es mit den Worten von Mark Twain (1835-1910) sehen:
Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

Sehen wir es Gesetzlich, so heißt es in der BRD:
Artikel 6 (2) Satz 1 GG:
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Das „natürliche“ Recht der Eltern? Fragt man sich hier nicht, was ist mit dem Recht der Kinder?

Andere wiederum behaupten, das „Erziehung“ als solches nicht Legal wäre ja gar gegen geltendes Recht verstößt. (Und wenn man es logisch betrachtet muss man dem sogar zustimmen! Den Text dazu will ich hier nun nicht Posten, da dieser doch reichlich schwer zu verdauen ist.)
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Nun gleich vorweg möchte ich hier einen Text der K.R.Ä.T.Z.Ä. zitieren:
Züchtigung verbieten!

Dieses Flugblatt ist 1998 vor der Bundestagswahl entstanden, nachdem die damalige Jugendministerin Claudia Nolte (CDU) gesagt hatte: 'Ich glaube, dass ein Klaps auf den Po schon 'mal sein muss (...), aber niemals ins Gesicht, und niemals im Affekt.'
Mittlerweile ist körperliche Züchtigung gesetzlich verboten. Da Eltern ihre Kinder bedauerlicher Weise immer noch schlagen, ist der folgende Text nach wie vor aktuell.


Wir lehnen jegliche körperliche Gewalt gegen Kinder entschieden ab. Körperliche Züchtigung ist zutiefst kinderfeindlich, unmenschlich und erniedrigend, sie ist mit Vorstellungen von Demokratie und Menschenrechten absolut unvereinbar, sie missachtet die Menschenwürde und verletzt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Jede Gewaltanwendung, vom „leichten Klaps" bis zur „ordentlichen Tracht Prügel", muss gesetzlich verboten werden. Handlungen, die unter Erwachsenen als Körperverletzung gelten, können Kindern gegenüber nicht gerechtfertigt sein – und schon gar nicht „manchmal notwendig". Gewalt kann niemals ein Mittel zur Lösung von Konflikten sein. Sie zerstört menschliche Beziehungen und verhindert beziehungsweise vernichtet Vertrauen. Kurzfristig kann sie Gehorsam bewirken, langfristig fördert sie die Akzeptanz von Gewalt. Wer Prügel sät, darf sich nicht wundern, wenn er Gewaltverbrechen erntet.

Es muss ein für alle Mal Schluss sein, mit dem vordemokratischen Anspruch, Kinder zum Gehorsam zu bringen. Kinder sind kein Eigentum der Eltern, sind keine Objekte, über die nach Belieben verfügt werden kann. Die Subjekthaftigkeit von Kindern gilt es zu akzeptieren, ihre unveräußerliche Menschenwürde und ihre ebenso unveräußerlichen Menschenrechte anzuerkennen.

Gewalt – drohende wie praktizierte – erzeugt eine Atmosphäre der Angst, die unbestreitbar negative Folgen für die Entwicklung des Kindes hat. Körperliche Gewalt gegen Kinder, die vorsätzlich – „aus erzieherischen Gründen" – verübt wird, geht einher mit psychischer Erniedrigung. Kinder spüren, dass sie nicht ernst genommen werden und einer Übermacht ausgeliefert sind. Diese Ohnmacht zerstört ihr Selbstvertrauen oder lässt es gar nicht erst aufkommen. Einen harmlosen „Klaps" gibt es nicht.

Auch wenn das Züchtigungsverbot allein nicht dazu führen wird, dass kein Kind mehr geschlagen wird, und selbst wenn manche Erwachsenen dann von physischer auf subtilere psychische Gewalt umsteigen, stellt es eine Voraussetzung für eine friedliche Welt dar. Auch andere Formen von Unterdrückung sowie Bevormundung müssen grundsätzlich unterlassen werden. Das Ziel sind hierarchiefreie Beziehungen mit Kindern.

Selbstverständlich kann ein Züchtigungsverbot nicht schon der letzte Schritt zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft gewesen sein, sondern nur der Anfang. Solange staatlich toleriert wird – sogar mit jugendministerieller Unterstützung –, dass Eltern ihre körperliche Überlegenheit ausnutzen, um Kinder zur Unterordnung zu zwingen, kann man nicht von einem Rechtsstaat mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung sprechen.

Außerdem verursachen Schläge Schmerzen!

Auch wenn ich nicht alle Einstellungen sowie Meinungen der KinderRÄchTsZÄnker teile, so muss ich doch an dieser Stelle sagen dass der obige Text sich zu 100% mit meiner Meinung / Einstellung deckt.
Ich glaube, man muss einem Kind Möglichkeiten und Wege aufzeigen. Ich denke auch das Grenzen nicht unwichtig sind, auch WENN diese eventuell gegen geltende Gesetze verstoßen! ;-)

Gruß
David

P.S.: Ich habe diesen Text vor langer Zeit einmal für ein anderes Forum zum Thema Erziehung geschrieben und heute bin ich mal wieder darüber "gestolpert"...
 
T

tuvalu

Guest
David, ich muss dir sagen, ich finde es richtig gut, dass du so denkst! :]
 

Tanja

Namhaftes Mitglied
Artikel 6 (2) Satz 1 GG:
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Ich verstehe den Artikel 6 des Grundgesetzes eher so, dass ich die Aufgabe habe, für meine Kinder zu sorgen und sie nicht sich selbst zu überlassen. Sprich, ihne Werte zu vermitteln, sie an Regeln zu gewöhnen, einfach zu versuchen, ihnen eine gute Basis zu schaffen, dass sie vernünftige und gute Menschen werden.
Ob mir das gelingen wird, wird sich zeigen. Ich bemühe mich.

Ich möchte meine Kinder auch nicht schlagen. Es ist aber bei jedem schon vorgekommen und ich habe mich unendlich geschämt. Ich weiß, dass es aus Hilflosigkeit passierte, weil ich nicht mehr wusste, wie ich mit der Situation fertig werden sollte. Ich weiß, dass ich meine Erziehungsaufgabe in diesem Fall nicht erfüllt habe.

Manchmal finde ich es auch kompliziert. Man wird schwanger, bekommt ein Kind und hat dann damit fertig zu werden. Irgendwie. Es liegt keine Beschreibung dabei, wie man in den verschiedenen Phasen mit dem Kind umgehen kann.
Auf eigene Erfahrungswerte kann man beim ersten Kind nicht bauen. Also probiert man sich so durch, wie man in den verschiedenen Situationen am besten reagiert.
Man kann sich Bücher kaufen, ich hatte mehrere Beratungsgespräche beim Kinderarzt und habe das Triple P Video gesehen.
Und trotzdem ist es passiert.
 
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