Erziehungsgeld - dringend!!!

somwe

Neues Mitglied
Dies ist ein Thema aus dem Jahr 2004:


Hallo Zusammen!

Ich habe eine Frage bzgl. des Erziehungsgeldes und Krankenversicherung.

Grundsätzlich hat ja eigendlich mehr oder weniger jeder Anspruch auf EZG. Soweit ich weis wird man ja Beitragsfrei über die Famielienkasse (oder wie auch immer dieses Amt heist) krankenversichert.

Nun hat mir die Krankenkasse gesagt das ich nicht über das Amt mich Krankenversichern kann da ich noch über meine Eltern Familienversichert bin. Leider läuft das ja mit 23 aus und das werde ich dieses Jahr im Sept. Mein Kind kommt im Mai, da ist ja abzusehen das ich mind. ein Jahr nicht arbeiten gehen kann. (Bin leider arbeitslos da ich nach meiner Ausbildung keinen Job gefunden habe, daher war ich auch noch nie über eine Arbeitsstelle versichert)
Auserdem bekomm ich auch keine Leistungen vom AA o. Sozialamt.

1. Weis jemand ob das so rechtens ist
2. Bekomm ich überhaupt Erziehungsgeld wenn ich noch über meine Eltern versichert bin?

Hoffendlich kann mir jemand helfen. Danke im Voraus.

Tschau Sandy
 
R

Rabenvater

Guest
Hallo,

das eine hat mit dem anderen nichts zu tuen. Natürlich hast du Anspruch auf Erziehungsgeld, auch wenn du noch über deine Eltern versicherst bist.

Wie das genau mit der Versicherung läuft, kann ich dir nicht sagen, aber eigendlich müßtest du über die Eriehungsgeldkasse versichert werden, wenn das Baby da ist, da du dann ja ein eigenes Kind hast, das über dich versichert werden müsste.

Es grüßt

Rabenvater :angel
 

BastianeM

Neues Mitglied
Hallo,

wenn du nicht mehr familienversichert bist über deine Eltern, mußt du innerhalb von 3 Monaten bei deiner KK die freiwillige Krankenversicherung beantragen. Die ist natürlich beitragspflichtig. Beiträge können vom Sozialamt übernommen werden, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Also danach erkundigen! Dein Kind wird dann über dich krankenversichert. Verpaßt du die 3-Monatsfrist hast du keine Chance mehr in die gesetzliche KV zu kommen!!! Einzige Möglichkeit ist dann, ein Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, sodass du dann wieder pflichtversichert bist.

Dein Anspruch auf Erziehungsgeld hat mit all dem nichts zu tun!! Erziehungsgeld ist abhängig vom Einkommen und hat mit Krankenversicherung nichts zu tun. Hast du kein Einkommen, hast du natürlich Anspruch auf Erziehungsgeld. Ansonsten gibt es unterschiedliche Einkommensgrenzen. Für die ersten 6 Monate nach der Geburt und die 18 Monate bis zum 2. Geburtstag.

Hoffe, ich konnte ein bißchen weiterhelfen.

Gruß,
Bastiane
 
R

Rabenvater

Guest
@bastiane

Meiner Meinung nach hat das Erziehungsgeld natürlich auch mit der KV zu tuen.

Meine Frau wurde incl. Kinder aus meiner KV genommen und über die Erziehungsgeldkasse Krankenversichert.

Schreib mir, wenn ich mich vertue, aber so war es halt.(ich bin als Selbstständiger freiwillig Krankenversichert.)

Rabenvater :angel
 

broeseline

Aktives Mitglied
Hallo,
das Erziehungsgeld steht dir auf jeden Fall zu. Über die Krankenvers. erhälst du nur das Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfrist. Wie das in deinem Fall ist, weiß ich nicht. An deiner Stelle würde ich einfach mal zu einer Schwangerenberatung gehen... gibt es überall und ist kostenlos. Weiterhin würde ich einfach mal zum Sozialamt gehen. Da gibt es eine Menge Zusatzleistungen, auch schon während der Schwangerschaft.

:bye:
 

BastianeM

Neues Mitglied
@ Rabenvater

so eine Konstellation kenne ich tatsächlich nicht (sollte da was an mir vorbei gegangen sein?!)

Ist es möglich, über das Erziehungsgeld eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen KV zu begründen? Habe ich noch nicht gehört! Aber ich lasse mich gerne überzeugen.

Auf jeden Fall sollte der Anspruch rechtzeitig geprüft werden, damit es hinterher nicht zu spät ist!

Gruß,
Bastiane
 

somwe

Neues Mitglied
Danke erstmal!

Hallo Zusammen!

Danke für eure Antworten. Habe bei dem Amt für Fam. und Soziales noch mal nachgefragt. Die meinten das mir Erzeihungsgeld auf jedenfall zustehe.

Allerdings wird man nur Beitragsfrei weiter krankenversichert wenn man vorher pflichtversichert war. Trifft in meinem fall nicht zu. Habe leider nach meiner Ausbildung keine Arbeit gefunden. Somit Arbeitslos. Allerdings habe ich auch keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen, auch nicht vom Sozialamt.

Werd wohl meinen Freund heiraten müssen um mich über ihn versichern zu können. Ist zwar ein blöder Grund dafür, aber was will man machen.

Mal sehen wie es weitergeht.

Tschau Sandy
 
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