Erziehungsgeld und Arbeitslosigkeit

C

Christian35

Guest
Hallo,

meine Tochter ist im November 2004 geboren. Damals habe ich kein Erziehungsgeld erhalten, da ich geringfühing zuviel verdiente.

Am 01.07.06 bin ich Arbeitslos geworden. Besteht nun die Möglichkeit für einen Zeitraum Erziehungsgeld nachzufordern? Falls ja, für welchen Zeitraum?

Hat das schonmal jemand gemacht?

Danke und Gruss
 

lalelu

Namhaftes Mitglied
Erziehungsgeld gab es ja für max 24 Monate.

In deinem Fall von November 2004 bis November 2006.

Du hättest vom 01.07.06 bis zum 2 Geburtstag deiner Tochter (bis November 06) Erziehungsgeld beantragen können. Erziehungsgeld konnte nur 6 Monate rückwirkend beantragt werden. und in deinem Fall sind 6 Monate bereits vergangen. Also kannst du hier nichts mehr tun.

Jedoch wenn du in Bayern oder Baden-Württemberg wohnst kannst du Landeserziehungsgeld beantragen von November 06 bis November 07 je € 204,00 pro Monat.

Ich hoffe das hat dir etwas weitergeholfen.

LG
 

sannibep

stets ehrlich, wenn auch direkt
Aber man muss jede Verdienständerung melden, so hätte ich keins mehr erhalten in dem Monat wo ich wieder vollverdient hätte. Ich denke, dass du dann Erziehungsgeld erhälst, aber erst ab dem Monat indem, du arbeitslos geworden bist. Versuch es einfach. Wichtig ist ja, dass das Einkommen vom Jahr vor dem beantragtem Jahr gilt. Ruf einfach deine Sachbearbeiterin an (muss ja in der Ablehnung stehen) oder schreib ne Mail an sie.
 

lalelu

Namhaftes Mitglied
Sannibep
Aber man muss jede Verdienständerung melden

ja schon richtig. Aber das Kind kam 2004 zur Welt, er hätte 2006 die Änderung melden sollen. Jetzt 1 !! Jahr später ist es zu spät!

Man kann nur 6 Monate rückwirkend die Verdienständerung melden!!!
 
C

Christian35

Guest
Danke schonmal für die Antworten ! :druecker

Original von lalelu
Sannibep
Aber man muss jede Verdienständerung melden

... er hätte 2006 die Änderung melden sollen. ...

Ach was wäre das schön, wenn man so etwas auch dann mal vom Amt erfahren würde :(

Ich habe gerade mit dem Versorgungsamt gesprochen und siehe da......"Man weiss es nicht!"...Ich soll aber in den nächsten Tagen zurückgerufen werden.

Hoffnungen mache ich mir wenig, das da noch Geld kommt, aber Antrag stellen kost ja nix !
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
ich weiß ja nicht wie das bei dir ist, aber als ich erziehungsgeld bekam war extra ein hinweis dabei, dass ich verdienständerungen sofort mitteilen muss und da stand das mit den 6 monaten auch drin. das steht jetzt sogar im beiblatt zum antrag auf elterngeld dabei .


@lalelu
hier in bayern gibts beim ersten kind 'nur' 6 monate landeserziehungsgeld mit der maximalen höhe von 200€ - ab dem zweiten gabs das landeserziehungsgeld dann für 12 monate aber die höhe weiß ich nicht. ;-)
 
Oben