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User2
Guest
Hallo zoita,
ob du nach 2 Jahren Erziehungsjahren Anspruch auf ALG hast, hängt davon ab was du vor dieser Zeit gemacht hast.
Während des Erziehungsgeldbezuges darfst du 30 Std. pro Woche arbeiten, ohne den Anspruch aufs Erziehungsgeld zu verlieren.
Was heißt du bekommst vom Arbeitsamt keine Information? Wenn du dort nachfragst müssen die dir doch etwas dazu sagen?
ob du nach 2 Jahren Erziehungsjahren Anspruch auf ALG hast, hängt davon ab was du vor dieser Zeit gemacht hast.
Während des Erziehungsgeldbezuges darfst du 30 Std. pro Woche arbeiten, ohne den Anspruch aufs Erziehungsgeld zu verlieren.
Was heißt du bekommst vom Arbeitsamt keine Information? Wenn du dort nachfragst müssen die dir doch etwas dazu sagen?