Info -  erzwungener Schulwechsel

Engelchen602003

Neues Mitglied
Hallo

ich hoffe es kommt nicht dazu, aber wenn doch, möchte ich mich frühzeitig informieren. Die Situation ist folgende: meine Tochter geht in die 6. Klasse Realschule (NRW). Leider ist sie gerade in der Pubertät und ihre Schulleistungen haben sehr nachgelassen-zur Zeit Mathe 5, Englisch 4-5 die restlichen Fächer zwischen 3 und 4. :shake
Nun hieß es, wenn sie nicht versetzt wird muss sie zur Hauptschule. Gibt es eine Möglichkeit dagegen Einspruch einzulegen. Sie ist nämlich keineswegs dumm, und mit einer Wiederholung der Klasse wären wahrscheinlich ein Großteil der Probleme gelöst. Sie ist zur Zeit völlig frustriert und hat fast aufgegeben, weil trotz lernen die Noten nicht besser werden.
Bei einem Schulwechsel würde sie sich endgültig als völliger Versager fühlen.

Also noch mal meine Frage. gäbe es eine Einspruchsmöglichkeit, gegebenenfall auch eine rechtliche?

Danke schon mal im voraus

Engelchen :bye:
 
Hallo!
Der Sohn von meiner besten Freundin mußte im vorigen Jahr die 8 Klasse des Gymnasiums wiederholen da er nur 4 und 5 hatte.Er mußte nicht runter gehen sondern hat das Jahr wiederholt.Ob man gezwungen werden kann das Kind runter zu nehmen weiß ich nicht.
 

Engelchen602003

Neues Mitglied
Hallo Hypericum

In der 8. Klasse ist sowas auch kein Problem. Aber die 5. und 6. Klasse ist die sogenannte Erprobungsstufe, in der radikal gesiebt wird, ob das Kind in der richtigen Schulform ist. Und da hat die Schule leider das Recht den Schulwechsel zu verlangen :(

Grüße Engelchen :bye:
 
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