es ist ein wenig kompliziert hilfe

keine ahnung

Neues Mitglied
hi zusammen brauche dringend hilfe ich mach es mal kurz und frage sehr oft danke

also es geht es geht um meine tochter die ist 4 jahre alt habe sie meiner ex freundin seid 3 tagen weggenommen jugendamt ist auch schon eingeschaltet grund dafür

1. sie hatte in 4 jahren 2 räumungsklagen und 1 wohnung war total verwühstet
2. die kleine war seid über 1 monat nicht mehr im kindergarten bekam einen anruf und die kindergärtnerin machte sich sorgen weil meine ex meinte die kleine wird am herz operiert weil sie zu schwach wär krass oder darauf hatte sie schon das amt eingeschaltet

ich mit meiner ex natürlich geredet ihr gesagt solange du im leben nicht klarkommst bekommst du deine tochter nicht mehr weil sie bei einer solzialen wohnung gemeldet ist und ich will nicht das meine tochter dort lebt frage jetzt

kann ich meine tochter bei mir zuhause anmelden oder ummelden ?
kann ich meiner tochter einen neuen kindergartenplatz suchen obwohl sie meinte sie hätte auch einen aber sie hat noch nicht einmal ne wohnung

also ich weiss nicht mehr weiter das jugendamt schön und gut aber helfen tun die mir auch nicht so richtig haben nur gefragt ob wir das gemeinsame sgr haben und das es momentan ok ist das die kurze bei mir ist was machen ?
 

Mama42

Mitglied
Hi


Also genau kenn ich mich da nicht so aus aber hast du denn das Sorgerecht auch?Wenn nicht kannst du richtig Ärger bekommen ,auch wenn du im ,,Guten,, gehandelt hast.
An deiner Stelle würd ich sofort das Jugendamt informieren und denen auch sagen das du das Kind erstmal bei dir haben willst.Mußt dann einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen ,und das JA muss prüfen ob das Kind überhaupt weiter bei der Mutter in solchen Verhältnissen bleiben kann.


lg yvonne
 
D

die_andere_Mama

Guest
Es ist wichtig, das du zumindest das geteilte Sorgerecht hast, wenn du deine Tochter einfach weggenommen hast und auch wenn es in guten gemeint war, sie nicht wieder ihrer Mutter übergibst und dazu kein sorgerecht hast, kann sie dich anzeigen.
Um das Sorgerecht zu erhalten muss sie ebenfalls zustimmen.
Das Jugendamt einzuschalten war eine gute eintscheidung.
Mein Kumpel hatte / hat das durch und ich weiß, wie hilflos man sich fühlt und das kein Gefühl da ist, das irgendwas vorran geht (Läuft bei ihn auch schon fast 1 Jahr).
Das Jugendamt wird prüfen, ob die anschuldigungen richtig sind. Bis dato solltest du mit Ihr zumindest festlegen, das sie dir das wohnrecht / aufenthaltsbestimmungsrecht überträgt, damit du sie überhaupt bei dir anmelden kannst. Die Ummeldung wirst du auch brauchen, wenn du das Kindergeld beantragst (ich war mit meinen Kumpel bei den Behördengängen, der Horror!).
Ich hoffe das alles bei euch gut geht!
 

keine ahnung

Neues Mitglied
ja wir haben das gemeinsame sorgerecht und heute hatte ich ein telefon gespräch mit meiner ex und dem jugendamt und sie darf die kleine sehen kein problem aber sie muss es mit mir klären und für wieviel std das ist schon mal gut und ohne meine unterschrieft darf sie nix machen somit bin ich auf der sicheren seite
 
D

die_andere_Mama

Guest
Na gut. Ich hoffe, das du hast hinkriegst und ohne großes Aufsehen und Ärger ihr euch einigen könnt, was das beste für die kleine ist. Für deine Tochter wird es schwer sein. Wie geht es ihr eigentlich? Hat sie sich dazu geäußerst?
 

keine ahnung

Neues Mitglied
meine kleine ist wieder im alltag geregeltes leben usw das ist auch gut so gestern war die polizei bei mir meine ex macht jetzt mit ihrer mamma stress das es der kurzen nicht gut gehen würde und sie müsste sich vergewissern was für ein schwachsinn
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
@keine ahnung

Ich denke, du brauchst einen Anwalt. Auch wenn ich die geschiderten Zustände bei deiner Ex nicht gut finde - streng genommen handelt es sich hier um strafbaren Kindesentzug. Oder zumindest Umgangsvereitelung.
Und: Du hast dir ein Urteil über sie gebildet - was sonst nur einem Richter zusteht.

Idee:
Vielleicht solltest Du beim JA auf eine Umgangsvereinbarung drängen, die von Euch beiden unterschrieben wird. Das kostet nichts, Du hast die Sicherheit, daß das Kind auch wieder zurückkommt und sie hast die Sicherheit, daß sie das Kind auch sehen darf.
Macht ein gemeinsames Treffen beim JA aus, das ist neutrales Gebiet.

mfg
 
Oben