Ex-Mann kann nicht mehr zahlen, plötzlich herrscht Chaos

M

manu39

Guest
Hallo zusammen,

hoffe, dass mir hier jemand auf die Sprünge helfen kann, da ich im Moment ziemlich ratlos bin.

Meine Geschichte fing vor ca. 17 Jahren an. Ich habe geheiratet und einen Sohn bekommen. Leider ging die Ehe schon nach 2 Jahren in die Brüche. Der Vater meines Sohnes kam all die Jahre seiner Unterhaltspflicht dem Sohn nach.

Ich habe vor 7 Jahre nochmal geheiratet und eine Tochter bekommen. Mittlerweile lebe ich aber wieder in Scheidung.

Der Vater meines Sohnes hat wieder geheiratet und eine Familie gegründet.

Um auf den Punkt zu kommen... Beruflich musste er jetzt Insolvenz beantragen und lebt wohl von Sozialhilfe und kann seit Monaten nicht mehr bezahlen. Ich bin aber auf das Geld angewiesen. Um an den Unterhalt zu kommen, musste ich auch auf das Sozialamt gehen und meine Einkommensverhältnisse offenlegen.
Der Beamte kam dann zu folgendem Schluss:
- Inkl. Unterhalt, den ich für meine Tochter erhalte, liege ich über irgendwelchen Anspruchsgrenzen.
- ICH soll mir eine neue Wohnung suchen, um die Kosten zu senken (mein Ex-Mann + Family lebt in einem schönen, neuen Haus...)
- D. h., ich bin innerhalb von "Sekunden" ins finanzielle Aus gekickt worden.

Meine Frage jetzt, falls der Beitrag verstanden wurde (ich verstehe und sehe bis jetzt noch keine Logik hinter der Praxis): Kann ich noch auf einem anderen Weg an den Unterhalt kommen oder muss ich wirklich Sozialhilfe beantragen?

Hoffe, es kann mir jemand darauf antworten und bedanke mich schon dafür.

Liebe Grüße Manu
 

LadyPotti

Aktives Mitglied
hallo manu,

wenn ich deinen beitrag richtig verstanden habe, geht es hier um den unterhaltsanspruch deines sohnen gegenüber seinem vater.

sollte das der fall sein musst du, wenn dein sohn noch keine 14 jahre alt ist, zur unterhaltsvorschusskasse gehen.

ist dein sohn über 14, musst du in seinem namen einen unterhaltstitel gegen seinen vater gerichtlich einholen. da dein sohn noch kein eigenes einkommen, bzw. noch nicht volljährig ist, kostet dich das verfahren nichts.

als ich den unterhalt für meine tochter bei der unterhaltsvorschusskasse beantragt hatte, hiess es, es kommt nicht auf mein einkommen an, da das kind auf den kindsunterhalt vom vater anspruch habe. und da er nicht zahlungswillig, bzw. zahlungsfähig war ist der staat in vorkasse getreten und er muss, sobald er wieder zahlungsfähig ist den vorschuss zurück bezahlen.

sollte dein ex-mann nun wirklich vom sozialamt leben, hätte er auch angeben müssen, dass er unterhaltszahlungen zu leisten hat.
 
M

manu39

Guest
Hallo LadyPotti,

danke für deine Antwort auf mein verworrenes Geschreibsel. An dem Tag war ich ziemlich durch den Wind... Mittlerweile geht es wieder.

Habe mich inzwischen noch mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt. So wie es aussieht, und sollte sich der Vater meines Sohnes nicht einsichtig zeigen, werde ich einen Titel anstrengen.

Danke für deinen Tip.

Viele Grüße Manu
 
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