Hallo Mama,
als Beamter ist dir dein Ex
vermutlich überlegen damit, was Gesetze betrifft. Ich melde mich hier, weil ich das Gefühl habe, dass du mit den Neuerungen und Änderungen der Familien(-Rechts)Politik nicht zurechtkommst.
Du fühlst dich vom Ex -tja wie soll ich es schreiben- 'psychisch unter Druck gesetzt'. Ich erkenne aber vieles in deinem Text, was von unserer Regierung so gewünscht wird.
Nachdem mein Ex-Partner im März 2012 sein Umgangrecht ohne für mich ersichtlichen Grund eingeklagt hat, holt er unsere Tochter (mittlerweile 1 Jahr und 5 Monte lt) alle 5 Tage ab..
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§ 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern
Eure Tochter hat ein Recht auf Umgang mit ihrem Vater. Unabhängig davon, ob ihr Eltern zusammen oder getrennt seid. Somit tut es mir leid, dir schreiben zu müssen, dass der ersichtliche Grund, den du vermisst, darin liegt, dass nach einer Trennung/Scheidung das gemeinsame Kind
nicht (mehr ) selbstverständlich bei der Mutter am besten aufgehoben ist.
Genaugenommen hat euer Kind einen Anspruch auf je die Hälfte, mit Vater oder Mutter zu leben. Also 3,5 Tage einer Woche pro Elternteil.
Das musst du von all den Gedanken, er hätte die Trennung/Scheidung noch nicht verarbeitet/akzeptiert, trennen. Ganz sicher ist er (insgeheim) körperlich und psychisch mitgenommen - aber das ändert nichts daran, dass halt das gemeinsame Kind den Anspruch hat. Auch wenn es dir schwerfällt, müsstest du dich damit abfinden, dass euer Kind beim Papa genausogut aufgehoben ist, wie bei dir. Warum "soll" die Bindung des Kindes an den Vater geschmälert oder gar überhauptnicht zugelassen werden?
Wenn es dich tröstet: Väter werden bei dieser Gelegenheit auf "Kinds-verträglichkeit überprüft". Ganz allgemein ausgedrückt: Ob er sich etwas zu schulden kommen lassen hat - oder sonst irgendwie eine Gefahr für's Kind von ihm ausgeht. Nur erfährt die Exfrau davon nichts:
Zum einen, weil diese Überprüfung eventuell eine Auswirkung auf sein Berufsleben/seine Karriere haben könnte. Und zweitens, weil das nun seit eurer Trennung/Scheidung sein Privatleben ist; worüber er dir nichts erzählen muss, wenn er nicht möchte.
DIe Entscheidung der Richterin beruht auf seinem Schichtdienstplan als Beamter
==> Damit sind es also 2 Tage pro Woche, an denen die Tochter ihren Papa hat. Wahrscheinlich hat er sogar eine Begründung dafür abgeben müssen, warum
nur die 2 am WE , nicht 3,5 Tage. Damit kommt sein Schichtdienstplan ins Spiel. Da es anders wahrscheinlich einen erheblichen Mehraufwand geben würde - hat die Richterin das so abgesegnet. Nach dem heutigen Verständnis des Familienrechts bedeutet das keine "Kinds-Wegnahme von der Mutter".
Diese Entscheidung wird sich auf die Höhe des Kindsunterhalts auswirken (wenn er es so wünscht). Wäre ein gemeinsames Kind 50/50 % bei beiden Eltern - so müsste keiner dem andernen Kindsunterhalt zahlen.
Bei 2/5 entspechend, weniger KU von ihm.
Allein das ist schon ein ständiges Durcheinander für unseren Alltag.
==> Ein "irgendwie-Durcheinander" stimme ich dir schon zu. Jedoch ist dieses "Durcheinander" unzweifelhaft durch die Trennung/Scheidung entstanden. Der Wechsel zwischen Mama und Papa muss nunmal sein. Somit gibt es dein von dir so bezeichnetes Durcheinander jedesmal; egal ob 1x pro Woche; oder 1x in 2 Wochen; oder 1x im Monat.
Diese Aufteilungen sind alles andere als ungewöhnlich.
Es gibt auch Eltern, die leben diese Halbe-/Halbe-Regelung nach einer Trennung zum Beispiel.
Oder auch Eltern, die die Regelung wer-bei-wem-wie-lange unter sich einvernehmlich ausmachen und Gerichte nicht bemühen wollen.
Oder Eltern, die gar keine Regelung, weder gerichtlich, noch untereinander, brauchen - sondern ihr Kind frei entscheiden lassen.
Zum Lesen: Cochemer Modell
Doch wenn das nur alles wäre; jedes Mal wenn er unsere Tochter abholt schikaniert er mich und unterstellt mir, dass ich mich nicht genug um die Kleine kümmern würde.
==> Das kann ich nicht beurteilen; kann wohl nur jemand, der eure Gesamtumstände kennt.
Generell scheint es aber so zu sein, dass hier der Beamten-Papa übers Ziel hinausschiesst.
Hier hat der Ex noch etwas zu lernen.
Zur Übergabe des Kindes sollen gar keine Ansagen gemacht werden - damit dem Kind die Freude beim Wechsel auf den jeweils anderen Elternteil nicht vergeht.
Als erste Selbsthilfe-Massnahme würde ich ihm das so erklären.
Wenn er etwas auszusetzen hat, dann jedenfalls nicht vorm Kind oder auch nicht im nahen Beisein des Kindes.
Beim Wechsel wird allenfalls noch die Versichterten-Karte vom Kind ausgetauscht; und vielleicht noch ein Kurzbericht, wenn es Probleme oder Gesundheitsprobleme mit dem Kind gibt.
Wenn du ahnst, dass sich in Kürze z.B. eine Grippe beim Kind ergeben wird, dann soll er das bei der Übergabe durchaus gesagt bekommen. Es reicht, wenn es so an der Haustür passiert.
Dass sich Kirsten aufregt mit
Du könntest ihm in aller Schärfe mitteilen, dass - sollte er sein schikanöses Verhalten nicht ändern - du über einen Wegzug nachdenkst. Du würdest es gerne anders lösen wollen, falls er sich aber nicht ändert, dann eben so. Dann kann er sich eine Lösung einfallen lassen, wie er sein Kind alle 5 Tage sieht.
verstehe ich absolut.
Beachte aber: Heute wird ein Kind durchaus zurückgeführt, wenn sich eine Kindsmutter das Kind "schnappt" und wegzieht. Als Beamter würde er da mit keiner Wimper zucken und sofort handeln... kann nicht die Lösung sein.
Dann:
Du bist nun verpflichtet,
dem Kind den Umgang mit ihrem Vater 2 Tage die Woche zu ermöglichen. Vereitelst du das, indem du z.B. nicht deine Türe öffnest, nicht auf Klingeln reagierst, oder garnicht zum Termin (mit Kind) zuhause bist - dann würdest du damit eine Entscheidung über ihn und euer Kind treffen, die dir nicht zusteht. Entscheidungen darf nur das Gericht treffen.
Als Beamter weiss er das schon längst - und würde auch in dem Fall sofort handeln. Das hätte dann zur Folge, dass du aufgefordert wirst, deine Gründe zu (be-)nennen.
Der Gerechtigkeit willen dieser Tip:
Dir würde aber dann zumindest Gehör (für deine Beschwerden über ihn) verschafft werden; und: Wenn es so viele Kleinigkeiten sind, die du gar nicht alle aufzählen und direkt beweisen kannst, und die nur in ihrer Gesamtmasse so wirken - dann erzähle dem Gericht die gesamte Geschichte wahrheitsgemäss, wie du sie erlebt hast. Sachlich, ohne noch Öl ins Feuer dazuzugiessen.
Wenn deine Geschichte insgesamt schlüssig ist, dann glaubt man dir, auch wenn du dich z.B. nicht so redegewandt ausdrücken können solltest.
Die Auswertung deiner "Geschichte" nimmt aber dann die Richterin vor. Es muss nichts vertuscht oder verheimlicht werden.
Z.B. Schimpfwörter darf er sich nicht erlauben; er würde dann schon eine "Strafe" bekommen - jedoch bei kleineren Sachen grundsätzlich so, dass es nichts mit dem Kind zu tun hat. Die Richterin sagt ihm auf jedenfall klipp und klar, was er sein lassen muss. Aber eben erst nach Würdigung und Abwägung aller Aspekte.
3. Geld- Unterhalt. Es wird von den Gerichten verlangt, dass eine Mutter ab dem 3 Lebensjahr des Kindes wenigstens halbtags arbeiten geht. Sonst wird ein fiktives Einkommen eingerechnet. Er ist dir egal ob verheiratet gewesen, getrennt, oder nie gewesen Unterhalt schuldig.
==> Leider ja. Ist so. Aber auch noch:
§ 1361 BGB Unterhalt bei Getrenntleben
2) Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.
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Kind 1 Jahr + 5 Monate alt: Befrage dazu einen Familienrechtsanwalt, ob
du für dich Anspruch auf (Trennungs-)Unterhalt hast, bis euer Kind 3 ist. Eventuell ist aber schon die Unterhaltskette zu lange unterbrochen - das sagt dir aber dann dein RA.
Er droht mir mich zu verklagen, wenn ich nicht alle Bilder von einem sozialen Netzwerk lösche...
==> Kurz & gut: Musste alle wegmachen, dean ist Ruhe im Karton.
Liebe Grüße und Kopf hoch (wie von Ilona) :bye: