Frage zu Mutterschaftsgeld

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Nanni

Guest
Hallo,

bin heute zum erstenmal in diesem Forum und habe direkt eine Frage.
Ich bin seit dem 24.7. im Mutterschutz und weiss jetzt nicht, von wem ich wann wieviel Mutterschaftsgeld bekomme. Komplett von der Krankenkasse, oder vom Arbeitgeber ??? Geht das automatisch, oder muss ich da noch etwas machen ???
Bin zur Zeit etwas ratlos.

Danke im voraus für die Hilfe.
Nanni
 
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Elchen

Guest
Oha,da bist Du ganz schön spät dran......

also wenn Du im Arbeitsverhältnis gestanden hast,bekommst Du von der Krankenkasse einen Teil und den Rest bis zum Angleichen Deines Lohnes von Deinem Arbeitgeber.



Bei aller Freude auf Ihr Baby: Wahrscheinlich machen Sie sich Gedanken darüber, wie Sie in der beruflichen Pause vor und nach der Geburt finanziell über die Runden kommen sollen. Zum Glück gibt es speziell für diese Phase Regelungen, die Ihnen helfen können.

Für berufstätige Frauen gibt’s auch in der Mutterschutz-Zeit Geld

Für Schwangere, die als Angestellte arbeiten, gelten laut Mutterschutzgesetz Zeiten, in denen sie nicht arbeiten müssen bzw. dürfen: sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Normalerweise bekommen Sie netto so viel wie sonst auch. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Ihr Arbeitgeber legt den Rest drauf und stockt den Kassen-Betrag auf, bis die Summe Ihrem Durchschnitts-Netto-Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht. Erhalten Sie Ihr Geld wöchentlich gilt entsprechend: Es wird aufgestockt, bis Sie den Durchschnittsverdienst der vergangenen 13 Wochen bekommen.


Gelten die gleichen Regeln, wenn ich privat versichert bin?
Im Prinzip schon, aber Sie bekommen voraussichtlich etwas weniger Geld als bisher: Sie erhalten keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern stattdessen nur einmal 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Ihr Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als wären Sie gesetzlich versichert und bekämen den üblichen Kassensatz.


Wie viel bekomme ich bei einem 325-Euro-Job?
Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom Bundesversicherungsamt.


Kriege ich das Mutterschaftsgeld automatisch?
Nein, Sie müssen es beantragen. Am besten machen Sie sich schon vor dem Beginn Ihres Mutterschutzes mit den Formalitäten vertraut. Wenn Sie alle Unterlagen und Formulare bereit haben, klappt der Übergang vom Gehalt zum Mutterschaftsgeld am besten und ohne Zeitverlust.


An wen wende ich mich mit meinem Antrag?
Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Haben Sie eine private Krankenversicherung oder einen 325-Euro-Job, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zuständig (Bundesversicherungsamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn). Sie können dort nicht nur Unterlagen anfordern bzw. diese auf den Internetseiten des Amtes herunterladen, sondern sich auch unter der Telefonnummer 0228/619-1888 beraten lassen (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr, Do. auch 13-15 Uhr).
 
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Elchen

Guest
Erziehungsgeld steht Dir dann ,je nach Einkommen auch noch zu.....Tue Dich schnellstens informieren,denn es ist euer Geld,was sonst verloren geht.Du musst alles selber beantragen!!!!!!

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Erziehungsgeld

Familie und Beruf entwickeln sich immer mehr zu gleichberechtigten Lebensinhalten für Frauen und Männer. Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub, der jetzt Elternzeit heißt, sollen Eltern dabei helfen, den Start in eine neue Lebensphase mit Kind nach ihren Wünschen zu gestalten.

Für alle Kinder, die nach dem 1. Januar 2001 geboren oder mit dem Ziel der Adoption in Obhut genommen werden, gilt das neue Bundeserziehungsgeldgesetz. Die seit 1986 unveränderten Einkommensgrenzen wurden dabei um rund zehn Prozent erhöht und der Kinderzuschlag für jedes weitere Kind um 14 Prozent angehoben. Davon profitieren insbesondere Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen. Außerdem wird künftig bei der Berechnung des Einkommens für jedes behinderte Kind in der Familie ein Freibetrag berücksichtigt.

Unverändert bleibt das monatliche Erziehungsgeld von 307 Euro (600 DM) und die Bezugsdauer bis zum zweiten Geburtstag des Kindes, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Neu ist das Budget-Angebot bei Geburten ab dem 1. Januar 2001: Eltern, die den Erziehungsgeldanspruch auf ein Jahr beschränken, erhalten monatlich bis zu 460 Euro (900 DM). Sie müssen sich bereits im Antrag für eine der beiden Alternativen verbindlich entscheiden. Die Budgetierung ist nicht möglich, wenn wegen Überschreitung der Einkommensgrenzen nur in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht.

Erziehungsgeld ist schriftlich für jeweils ein Lebensjahr bei den zuständigen Erziehungsgeldstellen zu beantragen. Rückwirkend wird Erziehungsgeld höchstens für sechs Monate vor der Antragstellung bewilligt.
 
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Nanni

Guest
Hallo Elchen,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich hatte mich vor Antritt meines Mutterschaftsurlaubs schonmal erkundigt, aber scheinbar an der
falschen Stelle, denn von meiner KK hiess es der Arbeitgeber würde
den Antrag stellen und ich müsse garnichts machen. Jetzt steh ich
erstmal da, aber wir werden schon nicht verhungern bis das Geld
gezahlt wird :)))

Nochmals vielen Dank. Werde den Antrag gleich am Montag von
meinem AG ausfüllen lassen und an meine KK schicken.

Liebe Grüsse
Alexandra
 
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Elchen

Guest
Ja,mach das,denn das ist wichtig,und ihr könnt das Geld sicher gut gebrauchen...

Und natürlich alles gute für die bevorstehende Geburt :bye:

fragen zum mutterschaftsgeld werden hier beantwortet
 
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