Frage -  Fragen zum Ehevertrag

schubi

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

das ist ein tolles Forum, wir haben schon viele nützliche Informationen herausgeholt!

Meine Freundin und ich werden heiraten und sind uns nach einigen Gesprächen auch sicher dass wir vorerst unser Geld nicht zusammenwerfen wollen und dass wir dann auch bei einer möglichen Trennung unseren Zugewinn nicht zusammenwerfen wollen.

Wir wollen einen Ehevertrag machen mit folgenden Inhalten:
- Gütertrennung
- Ausschluss des Versorgungsausgleichs soweit nicht Sittenwidrig
- Ausschluss des nachehelichen Unterhaltes soweit nicht Sittenwidrig

Warum wir dann überhaupt heiraten? Weil wir uns lieben und gleich heißen wollen und einfach verheiratet sein wollen. Wir bitten darum diese Thematik bei den Anworten auszuschließen.

Wir wollen möglichst gut beraten werden, aber auch möglichst gut selber bescheid wissen. Verlassen kann man sich auf niemanden. Deshalb suchen wir Informationen zu:
- Infos zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches (Welche Vereinbarungen müssen getroffen werden, damit er nicht sittenwidrig ist).
- Infos zum Ausschluss des nachehelichen Unterhaltes (Welche Vereinbarungen müssen getroffen werden, damit er nicht sittenwidrig ist). An manchen anderen Stellen habe ich auch gelesen, dass ein Ausschluss des nachehelichen Unterhalts jetzt ohnehin sittenwidrig ist, und nicht im Ehevertrag verinbart werden kann. Stimmt das?
- Da wir uns einig sind: Ist ein Anwalt dann überhaupt notwendig, oder kann das aufsetzen des Vertrages auch ein Notar machen?
- Notar-Kosten oder Anwalts-Kosten: Wir finden extrem unterschiedliche Aussagen zu den Kosten im Internet. Wir suchen verlässliche Informationen.

Vielen Dank für jede Hilfe!

Kathi + Chris
 

mafa

Aktives Mitglied
Vertrag kommt von Vertragen....früher war der Ehevertrag für den Ehemann wichtiger als für die Ehefrau...heute ist nach der Reform ist es wichtiger für die Ehefrau geworden.

Ansonsten:

Vertragsfreiheit auch wegen dem Verzicht auf Versorgungsausgleich

"Versorgungsausgleich kann von den Ehepartnern jedoch ausgeschlossen werden"


Tipp: in der Formulierung im Ehevertrag wegen Vermögensausgleich: kein Vermögensausgleich unter Lebenden - somit ist die Güntertrtennung nicht mehr so wichtig.

Ansonsten: http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/eherecht/content_04_01.html

Ich kann nur zum Vertrag raten....habe dieses vor 25 Jahren so gemacht und letztes jahr wieder.

Vieles kommt auf den Einzelfall an, wenn z.B. beide Berufstätig ( und wenn die Frau es auch selbst bei Kindern bleiben möchte..) kann auf den Versorgungsausgelich verzichtet werden. Oder er wird eingeschränkt..wie z.B. innerhalb der ersten 7 jahren erfolgt kein Versorgungsausgleich..etc.


Der Kindesunterhalt kann übrigens nicht ausgeschlossen werden..



Gruß

Manfred
 

schubi

Neues Mitglied
Original von mafa
Tipp: in der Formulierung im Ehevertrag wegen Vermögensausgleich: kein Vermögensausgleich unter Lebenden - somit ist die Güntertrtennung nicht mehr so wichtig.
Vielen Dank! Das oben zitierte verstehe ich nicht ganz... Meinst Du man behält die Zugewinngemeinschaft bei und schließt mit dem Satz den Vermögensausgleich unter Lebenden aus. Das hätte also für den anderen Partner also den Vorteil der besseren Erbstellung?
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Original von Coleman
... und schon wieder jemand der sich hier nur anmeldet um kostenlos beraten zu werden. keine vorstellung, keine sonstigen beiträge, aber "Wir wollen möglichst gut beraten werden". hallo??

dazu schreib ich diesmal nichts mehr. vielleicht hat ja jemand anderes lust dazu.

Das ist aber genau der Anspruch dieses Forums. Das sich die Mitglieder wohlfühlen und Ihnen geholfen wird. Ich muss kein Dauermitglied oder Vielschreiber sein, um Hilfe und Beratung anderer in Anspruch nehmen zu können. Jedes Mitglied entscheidet selbst, ob es helfen will. Tut es das, erfüllt es diesen Anspruch und den der hilfesuchenden Mitglieder.

Ich bin sehr froh, wenn auch neue Mitglieder sich hier "beraten" lassen, denn wir wollen kein Spaß- oder Plauderforum sein.

Nachzulesen hier: http://www.elternforen.com/wir-ueber-uns.htm
 

mafa

Aktives Mitglied
Micha, Danke für die Klarstellung :-D :druecker

...Ansonsten meine Antwort zum Thema Güterstand und Zugewinnausgleich:

Hier kann auf die klassische Gütertrennung verzichtet werden, es besteht eine Zugewinngemeinschaft....die jedoch unter Lebenden nicht einseitig aufgelöst werden kann. Also z.B. im Scheidungsfall besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Vermögensausgleich.

Erbrechtlich ist dieser Punkt aber auch aus steuerlicher Sicht wichtig.

Weitere Informationen gibt euch der Notar.

Manfred
 

mafa

Aktives Mitglied
Die Gütertrennung kann aber auch erhebliche Nachteile im Erbfall haben, wenn z.b: der vermögende Ehepartner stirbt. So BEKOMMT überlebende Partner beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft einen pauschalen Zugewinnausgleich unabhängig davon, ob wirklich ein Zugewinn erzielt wurde: War Gütertrennung vereinbart, so erfolgt selbstverständlich kein Zugewinnausgleich.


siehe auch..

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-5716/familie_aid_56008.html
 
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