Hallo zusammen,
das ist ein tolles Forum, wir haben schon viele nützliche Informationen herausgeholt!
Meine Freundin und ich werden heiraten und sind uns nach einigen Gesprächen auch sicher dass wir vorerst unser Geld nicht zusammenwerfen wollen und dass wir dann auch bei einer möglichen Trennung unseren Zugewinn nicht zusammenwerfen wollen.
Wir wollen einen Ehevertrag machen mit folgenden Inhalten:
- Gütertrennung
- Ausschluss des Versorgungsausgleichs soweit nicht Sittenwidrig
- Ausschluss des nachehelichen Unterhaltes soweit nicht Sittenwidrig
Warum wir dann überhaupt heiraten? Weil wir uns lieben und gleich heißen wollen und einfach verheiratet sein wollen. Wir bitten darum diese Thematik bei den Anworten auszuschließen.
Wir wollen möglichst gut beraten werden, aber auch möglichst gut selber bescheid wissen. Verlassen kann man sich auf niemanden. Deshalb suchen wir Informationen zu:
- Infos zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches (Welche Vereinbarungen müssen getroffen werden, damit er nicht sittenwidrig ist).
- Infos zum Ausschluss des nachehelichen Unterhaltes (Welche Vereinbarungen müssen getroffen werden, damit er nicht sittenwidrig ist). An manchen anderen Stellen habe ich auch gelesen, dass ein Ausschluss des nachehelichen Unterhalts jetzt ohnehin sittenwidrig ist, und nicht im Ehevertrag verinbart werden kann. Stimmt das?
- Da wir uns einig sind: Ist ein Anwalt dann überhaupt notwendig, oder kann das aufsetzen des Vertrages auch ein Notar machen?
- Notar-Kosten oder Anwalts-Kosten: Wir finden extrem unterschiedliche Aussagen zu den Kosten im Internet. Wir suchen verlässliche Informationen.
Vielen Dank für jede Hilfe!
Kathi + Chris
das ist ein tolles Forum, wir haben schon viele nützliche Informationen herausgeholt!
Meine Freundin und ich werden heiraten und sind uns nach einigen Gesprächen auch sicher dass wir vorerst unser Geld nicht zusammenwerfen wollen und dass wir dann auch bei einer möglichen Trennung unseren Zugewinn nicht zusammenwerfen wollen.
Wir wollen einen Ehevertrag machen mit folgenden Inhalten:
- Gütertrennung
- Ausschluss des Versorgungsausgleichs soweit nicht Sittenwidrig
- Ausschluss des nachehelichen Unterhaltes soweit nicht Sittenwidrig
Warum wir dann überhaupt heiraten? Weil wir uns lieben und gleich heißen wollen und einfach verheiratet sein wollen. Wir bitten darum diese Thematik bei den Anworten auszuschließen.
Wir wollen möglichst gut beraten werden, aber auch möglichst gut selber bescheid wissen. Verlassen kann man sich auf niemanden. Deshalb suchen wir Informationen zu:
- Infos zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches (Welche Vereinbarungen müssen getroffen werden, damit er nicht sittenwidrig ist).
- Infos zum Ausschluss des nachehelichen Unterhaltes (Welche Vereinbarungen müssen getroffen werden, damit er nicht sittenwidrig ist). An manchen anderen Stellen habe ich auch gelesen, dass ein Ausschluss des nachehelichen Unterhalts jetzt ohnehin sittenwidrig ist, und nicht im Ehevertrag verinbart werden kann. Stimmt das?
- Da wir uns einig sind: Ist ein Anwalt dann überhaupt notwendig, oder kann das aufsetzen des Vertrages auch ein Notar machen?
- Notar-Kosten oder Anwalts-Kosten: Wir finden extrem unterschiedliche Aussagen zu den Kosten im Internet. Wir suchen verlässliche Informationen.
Vielen Dank für jede Hilfe!
Kathi + Chris