brauche Rat -  Freistellung bei Erkrankung des Kindes

yifter

Neues Mitglied
In meinem Arbeitsvertrag steht wörtlich:
"Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Erkrankung eines Kindes besteht nicht."

Heisst das jetzt, wenn mein zweijähriger Sohn krank wird, kann mich die Kinderärztin nicht krankschreiben? Ist diese Festlegung im Arbeitsvertrag überhaupt rechtens?
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Ob die rechtens ist, weiß ich nicht.

Aber wenn DU krankgeschrieben wirst dann ist das so!
auf der Krankmeldung steht ja der Grund nicht drauf...

meine mutter hat isch immer vom hausarzt krankschreiben lassen - dann hat keiner was 'gemerkt' ;D (nur so als tip)
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
Hallo yivter,

das ist okay so. Wenn dein Sohn krank ist bekommst du vom Kiarzt Krankmeldung und das sendest du zur KK und von dort bekommst du das Geld. Also auch keine Einkommensverlust. Denn die KK fragt beim AG nach was du für diese Zeit verdient hättest und bekommst das gezahlt.
 

yifter

Neues Mitglied
@Birgit

Danke, das habe ich mir auch schon gedacht, nur diese Formulierung im Arbeitsvertrag kannte ich noch nicht, die klingt auch ganz schön eigenartig.
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
stimmt, aber das ist normal und auch okay so.
Dafür hat die KK ja die 10 Tage "Kinderkrankheit" eingerichtet.
 

funkydanny

Aktives Mitglied
meine firma bezahlt auch nix wenn ich auf mein Kind krank bin, das zahlt alles die Krankenkasse, aber es dauert eine Weile bis das geld am konto ist weil sie erst nachforschen muss wieviel verdienstausfall ich hatte.

Mein Freund wiederrum bekommt die ersten 6 tage von der Firma bezahlt, und da es da Unterschiede gibt, steht das bestimmt bei dir im Arbeitsvertag

:winken:
 
J

jilzoe

Guest
es gibt nun mal die clauseln in einem vertrag/dein arbeitgeber ist nicht gerade familienfreundlich ..würd ich mal frech behaupten.
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
@ funnkydanny

gib doch die Krankmeldung vom Kind beim AG damit er die notwendigen Unterlagen dazu legt und schicke es dann zur KK ;D
dann geht das ganze etwas schneller :-D
 
J

jilzoe

Guest
dein arbeitgeber zahl das halt nicht,ander schon ,
dein arbeitgeber spart halt geld,er zahl keine extra leistungen....

aber wenn dein kind krank ist kannst du trotzdem arbeiten gehen...

du muss zu deiner krankenversicherung und ein antrag auf eine Haushaltshilfe stellen,das wird aber nicht immer genähmigt....dir bleibt eigentlich keine andere wahl,außer du suchst dir eine betreung für dein kind in deinem umfeld....bist du alleinerziehende?
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
Original von jilzoe
dein arbeitgeber zahl das halt nicht,ander schon ,
dein arbeitgeber spart halt geld,er zahl keine extra leistungen....

aber wenn dein kind krank ist kannst du trotzdem arbeiten gehen...

du muss zu deiner krankenversicherung und ein antrag auf eine Haushaltshilfe stellen,das wird aber nicht immer genähmigt....dir bleibt eigentlich keine andere wahl,außer du suchst dir eine betreung für dein kind in deinem umfeld....bist du alleinerziehende?

was willst du damit sagen? Ich versteh dein Beitrag nicht
warum soll ich arbeiten gehen wenn mein Kind krank ist ???? Wenn ich eine Krankmeldung vom Kiarzt habe das mein Kind krank ist dann schicke ich die Bescheinigung an meinen AG und der schickt es mit den notwendigen Informationen an die KK.
warum soll ich arbeiten gehen???
 
J

jilzoe

Guest
das will ich sehen,das glaubst du doch wohl selber nicht was du hier schreibst oder?
 
J

jilzoe

Guest
:aetsch


tja ist nun mal so das kein arzt den erziehungsberechtigten krank schreibt,aber jetzt weisst du es ja ....lach
 

EA 80

*is back*
Original von yifter
In meinem Arbeitsvertrag steht wörtlich:
"Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Erkrankung eines Kindes besteht nicht."

Heisst das jetzt, wenn mein zweijähriger Sohn krank wird, kann mich die Kinderärztin nicht krankschreiben? Ist diese Festlegung im Arbeitsvertrag überhaupt rechtens?

Die Klausel besagt lediglich, dass dein Arbeitgeber während der Dauer der ERkrankung Dein Gehalt nicht weiterzahlt und Du für diesen Fall Krankengeld bei der Kasse beantragen musst. Leider ist sowas rechtlich durchaus legitim.

Dein Arbeitgeber kann dich jedoch nicht zwingen, Dir kein Attest bei der Kinderärztin zu holen, mit dessen HIlfe Du dann Krankengeld beziehen kannst für diese Zeit.Du wirst nicht "krankgeschrieben", Dir wird vom Kinderarzt bescheinigt, dass eine Betreuung des Kindes wegen Erkrankung zwingend notwendig ist. Wenn jedoch ein Dritter, der zu Deinem Haushalt gehört, die Betreuung übernehmen könnte, darf Dir der Kinderarzt streng genommen, diese Bescheinigung nicht ausstellen (z.B. wenn die Oma mit im Haushalt lebt und ohnehin daheim ist oder die Frau o.ä.)
Dir stehen 10 Jahre pro Jahr zu, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage pro Jahr/Kind, bei mehreren Kindern glaub ich maximal 30 Tage (aber nagelt mich nicht fest)

Die Klausel in Deinem Vertrag ist daher leicht irreführend!

Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich sehr wohl Verdiensteinbusen hatte, da das Krankengeld keine 100 % betrug. Belehrt mich, wenn da was geändert wurde, ich hab das letztmals vorletztes Jahr bezogen.
 

Simone

Kampfhase
"Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Erkrankung eines Kindes besteht nicht."

Also ich verstehe es so:

Die Firma wird dich für diesen Zeitraum nicht bezahlen.
Es gibt Firmen, wie die meinige, die übernehmen ein Anzahl von Tagen - bei mir waren es 10. Die restlichen die Krankenkasse

Bei dir springt also nur die Krankenkasse ein. 10 Tage du und 10 deine Frau/Freundinn.
Bist du Alleinerziehender stehen dir im Jahr längstenfalls 20 Tage zu bis zum 12. Lebensjahr vom Kind.
So würde ich das ganze verstehen.
 

Habifu

Aktives Mitglied
@simone: richtig, so ist es. meine Kranken kasse zahlt auch nur 80 % des Verdienstausfalles, aber das geht klar. dafür ist mein kind gut versorgt. Es sind ja meist auch nur ein paar tage.

@jilzoe: ich weiß nicht was du willst, bei ist es auch so:
ist eines meiner kinder krank, dann bleibe ich zu haus. und die krankenkasse zahlt den verdienstausfall. klar schreibt mich der Kinderarzt nicht krank. aber die Bescheinigung (blaue Krankmeldung des Kindes) reicht doch auch.

dieses ist gesetzlich so geregelt, du must es beim Chef natürlich auch durchsetzen, wenn du dich dort bequatschen läßt, oder es anders regeln kannst? ok?

ich tue es nicht. denn ich denke, wenn die kids schon krank sind dann brauchen sie mich und nicht irgendeine hilfe der KK, welche die kids nichtmal kennen.
 

Jenny

Kennt mich noch wer? ;-)
Um das Thema noch mal aufzugreifen:

Jeder erziehungsberechtigte hat soweit ich weiß Gesetzlich das Recht sich auf das Kind Krankschreiben zu lassen. Egal ob Mutter oder Vater.

Ob so eine Klausel im Arbeitsvertrag rechtens ist, wage ich zu bezweifeln, da müsste man mal bei der Hotline für Arbeitsrecht anrufen, ich denke die können einem da Auskunft geben.

Ich weiß nur, dass damals, als Robin unser jüngster den schweren Unfall hatte, nicht ich, da ich gerade in der Umschulung war, sondern mein Mann 8 Wochen mit ihm im Krankenhaus war. Sicher hat sie die AOK erst einmal quer gestellt, denn schließlich mussten sie für das höhere GEhalt Lohnersatzleistung zahlen, aber im endeffekt haben sie es akzeptieren MÜSSEN......
 

Bienemaus

Mitglied
Wie ist das aber, wenn Mutter/Vater in der privaten KV ist? Diese zahlen doch dann i.d.R. den Verdienstausfall nicht? Gibt es da eine andere Moeglichkeit?
 
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