Original von yifter
In meinem Arbeitsvertrag steht wörtlich:
"Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Erkrankung eines Kindes besteht nicht."
Heisst das jetzt, wenn mein zweijähriger Sohn krank wird, kann mich die Kinderärztin nicht krankschreiben? Ist diese Festlegung im Arbeitsvertrag überhaupt rechtens?
Die Klausel besagt lediglich, dass dein Arbeitgeber während der Dauer der ERkrankung Dein Gehalt nicht weiterzahlt und Du für diesen Fall Krankengeld bei der Kasse beantragen musst. Leider ist sowas rechtlich durchaus legitim.
Dein Arbeitgeber kann dich jedoch nicht zwingen, Dir kein Attest bei der Kinderärztin zu holen, mit dessen HIlfe Du dann Krankengeld beziehen kannst für diese Zeit.Du wirst nicht "krankgeschrieben", Dir wird vom Kinderarzt bescheinigt, dass eine Betreuung des Kindes wegen Erkrankung zwingend notwendig ist. Wenn jedoch ein Dritter, der zu Deinem Haushalt gehört, die Betreuung übernehmen könnte, darf Dir der Kinderarzt streng genommen, diese Bescheinigung nicht ausstellen (z.B. wenn die Oma mit im Haushalt lebt und ohnehin daheim ist oder die Frau o.ä.)
Dir stehen 10 Jahre pro Jahr zu, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage pro Jahr/Kind, bei mehreren Kindern glaub ich maximal 30 Tage (aber nagelt mich nicht fest)
Die Klausel in Deinem Vertrag ist daher leicht irreführend!
Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich sehr wohl Verdiensteinbusen hatte, da das Krankengeld keine 100 % betrug. Belehrt mich, wenn da was geändert wurde, ich hab das letztmals vorletztes Jahr bezogen.