Frage -  Gebärmutter zu weit hinten

M

mrsWinterbourne

Guest
Dies ist ein Thema aus dem Jahr 2004:


Hallo,

heute war ich nun wieder beim FA. Sie stelle fest, daß meine Gebärmutter etrem weit hinten ist - also Richtung Rücken. Ich soll jetzt auf dem Bauch schlafen.
Kennt das wer von Euch????


Manja

Das ist das US Bild von heute. :D ist kaum was zu sehen, weil die Gebärmutter so weit hinten ist. Aber Krümmel liegt mit dem Wachstum in der Norm und man erkennt ihn ja immerhin. :applaus
 
K

Karina

Guest
Das hab ich ja noch nie gehört. Aber da du sicher noch kein Bauchansatz hast und der Krümmel noch sehr klein ist kannst du vielleicht noch so schlafen.
 

Nephthys

KrümelMami 19.SSW
Hallo Manja,

sieht süß aus Dein Krümel... :anbet

hoffe es geht Euch gut... hab morgen einen FA-Termin bin schon gespannt mein Krümel müsste ja so groß wie Deiner sein...ca.

lg Neph
 
F

fussel

Guest
ich kenne sowas.ein mädel hier im ort hatte sowas.und bei ihr hat man nichts gesehn,allerdings hat sie es erst im 7.monat bemerkt.sie hatte auch kein bauch...mehr weiss ich allerdings nicht..aber prima,dass alles o.k ist mit dem baby :)
 
M

mrsWinterbourne

Guest
Ich gehe bei mir davon aus, daß das in der ersten SS auch so war, weil man es erst sehr spät gesehen hat, daß ich schwanger bin.

Allerings geht die Lage der Gebärmutter mehr auf den Rücken und die Verdauungsprobleme sind jetzt schon extrem.

Daher soll ich jetzt bis zur 16. SSW auf dem Bauch schlafen und auch möglichst beim TV und so liegen.
Ich versuche noch Sachen darüber im Internet zu finden. Ist aber leider gar nicht so einfach.

Manja
 

mutti

Neues Mitglied
RE: Leihmutter

Wir sind schwanger!!!!!!
Hallo zusammen!

Habe auch ein problem und konnte nicht schwanger sein(
habe im net gesurft und auf diese seite angestossen….haben probiert und jetzt die leihmutter trägt unser baby!!!!

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Birgit

EF-Team
Teammitglied
Das ist Werbung!!!!

Zur Info!!!!

In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) aus ethischen, sittlichen und moralischen Gründen jegliche ärztliche Leistung bei Leihmutterschaften, nicht bestraft wird das Vorgehen der Leihmutter oder die den Auftrag erteilenden Personen .[1] Diese ärztlichen Handlungen sind Straftaten und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet, § 1 Abs. 1 ESchG. Die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz gesetzlich verboten. Nicht hingegen bestraft werden die Leihmutter oder die Bestelleltern bei der Adoptionsvermittlung. Zitat aus Wikipedia
 
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