Frage -  geingfügige Beschätigung im Mutterschutz:bezahlt o. unbezahlt?

atropa

Lieb war gestern !!!
mal ne frage:wird eine geringfügige Beschäftigung für die Zeit des mutterschutzes bezahlt?ich arbeite 2mal pro Woche,und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.Ich kann nach dem MS auch weiterarbeiten.Dummerweise bin ich kurz nach meiner Einstellung(nach der Probezeit) schwanger geworden und möchte meine Chefin nicht unbedingt fragen,ob das weiterbezahlt wird.Wenn nicht,überlege ich die 6 Wochen vor der geburt noch zu arbeiten wegen des Geldes.Toll ist das aber bestimmt nicht mit so einem dicken Bauch.Eigentlich soll man sich dann ja etwas schonen.
 

dodger2301

Neues Mitglied
Hallo Atropa,

ich habe gerade vor ein paar Tagen gelesen, dass auch bei Minijobs bis 400€ die Mutterschutzfrist gilt, inkl. Lohnfortzahlung. Jedenfalls für ordnungsgemäß versicherte. Das klingt doch bei Dir zutreffend. Wenn ich mich recht erinnere, werden diese Kosten auch zum größten Teil oder komplett von der Knappschaft übernommen, dann wäre Deine Chefin auch nicht so dadurch belastet.
Ich werde nochmal genau nachsuchen, wo ich das gelesen habe, und wenn ich es wiederfinde, bekommst Du noch genaue Infos.

LG Karen
 

dodger2301

Neues Mitglied
Hallo Atropa,

ich hab's gefunden:

"Betriebe mit weniger als 30 Beschäftigten müssen zusätzlich noch 1,3% als sogenannte Umlage nach Essen transferieren. Daraus werden im Krankheitsfall oder bei Mutterschutz 70% der Lohnkosten finanziert."

Ansonsten alles unter www.minijobzentrale.de

LG Karen
 
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