gemeinsames Srgerecht wird verweigert in einer Beziehung

papa-2011

Neues Mitglied
Hallo,
ich weiß nicht ob das hier das richtige Forum ist.

Also ich und meine Freundin haben gerade Nachwuchs bekommen. Wir wohnen leider noch nicht zusammen, ich bin aber fast die gesamte Zeitz bei ihr.
Da wir leider öfter wegen aller möglichen Sachen gestritten haben und es dann manchmal heftig zur Sache ging inkl. kurzzeitiger Trennung hat sie nun Sorge, das es in Zukunft bei Dingen, die den Nachwuchs kommen könnte keine Einigung geben könnte.

Deshalb verweigert sie mir das gemeinsame Sorgerecht, was für mich gar nicht geht, wenn wir eine gemeinsame Familie sein wollen. So kann ich nicht mit ihr leben, das belastet mich sehr.

Was haltet ihr von ihrer Ansicht?
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Sei mir bitte nicht böse aber wenn es immer wieder streit gab und ihr zeitweise getrennt wart würde ich sicherlich genauso wie deine Freundin handeln. Das Sorgerecht bezieht sich ja nicht nur auf die ersten Lebensjahre sondern auf 18 Jahre in denen für das Wohl des Kindes sorge getragen werden muss/darf.

Wenn ich mir bei meinem ersten Kind Unsicher gewesen wäre ob die Beziehung zu meinem damaligen Freund/mittlerweile Mann über einen so langen Zeitraum hält, hätte ich das Sorgerecht auch nicht geteilt.
Weil was ist wenn ihr euch wieder trennt und sie oder du weiter weg ziehen? Für jede Entscheidung muss bei geteiltem Sorgerecht auch das andere Elternteil zustimmen/unterschreiben.

Was du aber dennoch machen kannst und dazu würde ich dir dann auch raten damit du dennoch Rechte hast ist die Vaterschaft anzuerkennen.
Damit stehst du in der Geburtsurkunde drin und hast zumindest das Recht dein Kind im fall einer Trennung zu sehen.
 

Katharina20

*junge Mami..*
mh, ich kann deine Freundin allzu gut verstehen. Wenn du mit ihr zusammen leben willst, wieso heiratest du sie nicht einfach?

Ich habe meinem Mann damals Freund auch ein gemeinsames Sorgerecht verweigert. und er hat mir nicht übelgenommen. Denn er stand ja im Vorteil als ich nicht arbeiten konnte wegen dem Kind. und wir wussten damals auch nicht, ob unsere Beziehung gut verlaufen würde.

als ich mit dem zweiten Kind schwanger war, haben wir uns kurz vor meiner zweiten Geburt geheiratet. Ihm wurde dann automatisch das Sorgerecht zugeteilt.
 
R

Retina

Guest
Original von Katharina20
mh, ich kann deine Freundin allzu gut verstehen. Wenn du mit ihr zusammen leben willst, wieso heiratest du sie nicht einfach?

Ich habe meinem Mann damals Freund auch ein gemeinsames Sorgerecht verweigert. und er hat mir nicht übelgenommen. Denn er stand ja im Vorteil als ich nicht arbeiten konnte wegen dem Kind. und wir wussten damals auch nicht, ob unsere Beziehung gut verlaufen würde.

als ich mit dem zweiten Kind schwanger war, haben wir uns kurz vor meiner zweiten Geburt geheiratet. Ihm wurde dann automatisch das Sorgerecht zugeteilt.

:wow Einfach heiraten, obwohl offensichtlich recht unsicher ist, ob die zwei überhaupt zusammen bleiben? Würde ich auf gar keinen Fall tun.
Aber die das mit der Vaterschaftsanerkennung halte ich auch für sinnvoll.
 

Pfannenwenderin

Aktives Mitglied
Nabend,

ist soch egal ob die Beziehung gut verläuft oder ob man sich eventuell irgendwann mal trennt. Ein Kind hat ein Recht auf seinen Vater und grade wenn die Beziehung der Eltern auseinander geht finde ich es umso wichtiger, dass der Vater die Möglichkeit hat in der Erziehung seines Kindes mitzuwirken.

Ja klar ist es die Mutter, die das Kind austrägt und in den meisten Fällen ist es auch immernoch so, dass die Mutter im Falle einer Trennung das Kind behält. Aber trotzdem ist es das gemeinsame Kind beider Elternteile.

Wenn der Vater kein Interesse hat, okay, aber wenn der Vater darum bittet sollte ihm das Sorgerecht nicht verwehrt werden.

Mein Freund hat übrigens das Sorgerecht für unseren Sohn, der außerdem seinen Nachnamen trägt. Wär doch zu schade, wenn er im Falle einer eventuellen Hochzeit als einziger mit meinem Nachnamen dastehen würde.....
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Pfannenwenderin wegen dem nachnamen musste ich eben schmunzeln. mein großer hat mit Absicht meinen namen behalten den mein Mann hat nun einen Doppelnamen da ich meinen nachnamen nie aufgegeb en hätte.

natürlich sollten im Idealfall beide Elternteile über wichtige Dinge entscheiden. Aber mal ein einfaches Beispiel. Ein Kind muss operiert werden und weil ein Elternteil nicht anwesend sein kann weil er oder sie zu weit weg wohnt um die Einverständniserklärung für die OP zu unterschreiben stirbt das Kind. Klar es ist ein heftiges beispiel und ich weis im Notfall operieren Ärzte auch ohne die zweite Unterschrift auch wenn sie sich dadurch strafbar machen, aber es währe möglich, dass so was passiert.
Natürlich können sich auch verheiratete Paare trennen und ein Elternteil zieht vielleicht weg jedoch ist die Wahrscheinlichkeit der Trennung bei verheirateten Paaren immer noch geringer als bei nichtverheirateten.

Und es geht ja hier um das Spezielle Beispiel und wenn es in der Vergangenheit oft Streit gab wird der nicht nur weil ein kind da ist weniger werden. Ich vermute mal eher das Gegenteil den ein Kind kostet nun mal Nerven o sehr man es auch liebt und man wird gerader am Anfang meistens dünnhäutiger und ist leichter gereizt, was für mehr diskussionen/streit/Auseinandersetzungen führen kann.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

@Ilona: Bitte entschuldige, dass ich Dich korrigiere: Wenn, zum Beispiel nach einem Unfall, eine lebenserhaltende Not-Operation ansteht, dann kann diese auch ohne die Zustimmung des anderen, sorgeberechtigten Elternteils durchgeführt werden, ohne dass die Ärzte sich strafbar machen - ganz im Gegenteil: Sie würden sich strafbar machen, wenn sie die Operation nicht durchführen würden, und dabei in Kauf nehmen würden, dass das Kind stirbt. Denn: Sie sind nur dem menschlichen Leben verpflichtet. Sie können also im extremen Notfall auch über die Erklärung von einem Elternteil oder beiden Elternteilen hinweg gehen, dass er oder sie der Operation nicht zustimmen.

Allerdings: Ist ein zeitlicher Spielraum vorhanden, müssen die Ärzte vor der Operation einen richterlichen Beschluss einholen, wenn zum Beispiel ein Sorgeberechtigter nicht erreichbar ist, oder wenn er gar ganz seine Zustimmung verweigert. Am Bekanntesten sind natürlich die Fälle, in denen zum Beispiel religiöse Fanatiker oder Esoteriker die Zustimmung verweigern - aber glaub' mir: Es passiert auch, dass Pappa, oder gerne auch Mamma, die Zustimmung verweigert, einfach um dem oder der Ex einen auszuwischen (womit dann allerdings auch nach dem hoffentlichen Genesen des Kindes das Sorgerecht weg ist, weil Familienrichter in der Regel keinen Sinn für diese Art der Kriegsführung haben).
 

Pfannenwenderin

Aktives Mitglied
Hallo Ilona,

ich habe einen Fall im Bekanntenkreis, da haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht (sind verheiratet), sehen sich aber nur am Wochenende, da der Mann als LKW-Fahrer die ganze Woche unterwegs ist.

Mit denen habe ich da mal drüber geredet und die haben mir folgendes erzählt:

In solchen Fällen hat das Elternteil, dass sich ums Kind kümmert die sogenannte Alltagssorge. Er oder sie kann dann bei Dingen des alltäglichen Lebens die Belange des Kindes vertreten, dazu gehören z.B. Spielzeug kaufen, Geld aufs Sparbuch einzahlen oder abheben und eben auch medizinische Behandlungen wie z.B. Operationen.

Bei Gefahr im Verzug (z.B. dringend notwendige Operationen) darf man als aktuell Betreuendes Elternteil sowieso alles notwendige allein entscheiden, ist allerdings verpflichtet das andere Elternteil so schnell wie möglich darüber zu informieren.
(Wer nach "Alltagssorge" googelt wirds bestätigt kriegen)

Und wenn man das weiß, verstehe ich einfach nicht was gegen gemeinsames Sorgerecht für ein gemeinsames Kind spricht.

LG
die Pfannenwenderin

Edit: Ariel war mal wieder schneller :pfeif
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
ich habe mich vielleicht nicht deutlich ausgedrückt
ich schrib das bei Not OPs die Ärzte auch komplet ohne Unterschrift der Eltern eine OP durchführen können. Klar das weis ich auch.
Aber bei OPs die auf den ersten Blick vielleicht nicht dringend aussehen?
mal als beispiel eine Blinddarm OP? Ein Entzündeter Blinddarm ist keine Not-OP daher müssen soweit ich informiert bin und sich da nichts geändert hat beide Sorgeberechtigten unterschreiben, Nur was wenn die Entzündung zu einem Durchbruch wird und nicht gleich bemerkt wird?

Pfannenwenderin ja ich kenne den begriff der Alltagssorge und weis auch, dass es in den meisten Fällen mehr oder weniger gut funktioniert. Zum Problem kann es aber dann werden wenn beide das Sorgerecht haben und wie in deinem Beispiel die Mutter nehmen wir mal das Sparbuch, so eines eröffnet. Nun hat sie unterschrieben aber der Vater des Kindes hat nicht zugestimmt und würde das auch gar nicht, dann kann er dagegen angehen und die Kündigung des Sparbuches erwirken und das ist noch das harmloseste.
Aber unabhängig davon gehe ich in den Beispielen auch nicht unbedingt von dem fall aus, das die Eltern im normalfall einer Meinung sind, sondern eher von der Situation des threatstarters und da sehe ich einfach eine große gefahr, dass die Beziehung nich all zu lange weitergeführt wird und dann kann es sehr wohl zum problem werden wie Arik schon schrieb das etwas nicht erlaubt wird einfach um den Partner eins auszuwischen.
Natürlich kann ich mich auch irren aber öfters streit und die Tatsache das sie schon mal getrennt waren sehen halt einfach in meinen Augen nicht gut aus.
 

Pfannenwenderin

Aktives Mitglied
Wenn aus einem entzündeten Blinddarm ein Blinddarm wird, der kurz vor dem Durchbruch ist, ist Gefahr im Verzug und eine Zustimmung des zweiten Elternteils ist nichtmehr erforderlich. Wenn der Durchbruch bereits geschehen ist, natürlich erst recht.

In meinem Beispiel ging es darum Geld auf ein Sparbuch einzuzahlen oder abzuheben, wie das mit der Eröffnung aussieht weiß ich nicht. Aber das ist ja auch nicht das Thema ;-)
Wenn man dem Kind etwas verweigert um dem Ex eins auszuwischen handelt man nicht im Sinne des Kindes, was Sinn und Zweck des Sorgerechts ist. In solchen Fällen kann das Sorgerecht auch wieder entzogen werden, was ja auch sinnvoll ist.
Aber vorher sollte man zumindest eine Chance haben unter Beweis zu stellen, dass man in der Lage ist sich wie ein Erwachsener zu verhalten und im Sinne des Kindes Entscheidugen zu treffen.

Grade wenn abzusehen ist, dass die Beziehung vielleicht nicht ewig hält ist es meiner Meinung nach wichtig für die Zukunft diese Regelungen zu treffen. Solange die Beziehung funktioniert und alles harmonisch ist braucht man kein gemeinsames Sorgerecht, da bespricht man sowieso das meiste.
Aber grade für den Fall der Trennung muss der Vater weiterhin die Möglichkeit haben im Leben des Kindes eine Rolle zu spielen, bei wichtigen Entscheidungen mit einbezogen zu werden und nicht nur jedes zweite Wochenende den Entertainer spielen zu dürfen.
 

usagimoon

sadness
Original von Ilona
ich habe mich vielleicht nicht deutlich ausgedrückt
ich schrib das bei Not OPs die Ärzte auch komplet ohne Unterschrift der Eltern eine OP durchführen können. Klar das weis ich auch.
Aber bei OPs die auf den ersten Blick vielleicht nicht dringend aussehen?
mal als beispiel eine Blinddarm OP? Ein Entzündeter Blinddarm ist keine Not-OP daher müssen soweit ich informiert bin und sich da nichts geändert hat beide Sorgeberechtigten unterschreiben, Nur was wenn die Entzündung zu einem Durchbruch wird und nicht gleich bemerkt wird?

Pfannenwenderin ja ich kenne den begriff der Alltagssorge und weis auch, dass es in den meisten Fällen mehr oder weniger gut funktioniert. Zum Problem kann es aber dann werden wenn beide das Sorgerecht haben und wie in deinem Beispiel die Mutter nehmen wir mal das Sparbuch, so eines eröffnet. Nun hat sie unterschrieben aber der Vater des Kindes hat nicht zugestimmt und würde das auch gar nicht, dann kann er dagegen angehen und die Kündigung des Sparbuches erwirken und das ist noch das harmloseste.
Aber unabhängig davon gehe ich in den Beispielen auch nicht unbedingt von dem fall aus, das die Eltern im normalfall einer Meinung sind, sondern eher von der Situation des threatstarters und da sehe ich einfach eine große gefahr, dass die Beziehung nich all zu lange weitergeführt wird und dann kann es sehr wohl zum problem werden wie Arik schon schrieb das etwas nicht erlaubt wird einfach um den Partner eins auszuwischen.
Natürlich kann ich mich auch irren aber öfters streit und die Tatsache das sie schon mal getrennt waren sehen halt einfach in meinen Augen nicht gut aus.

Das Sparbuch läuft doch soundso auf den Elternteil und nicht auf das minderjährige Kind, also kann der Vater gar nix machen... außerdem kann man beinahe alles alleine entscheiden, es sei denn es geht um etwas, was das Wohl des Kindes gefährden würde und das würde eine OP eher nicht, im gegenteil. Es ist alles ein wenig kompliziert und ehrlich gesagt ist das gemeinsame Sorgerecht sehr viel komplizierter als das alleinige, wenn ein Elternteil den Kontakt zum Kind verweigert aber dennoch bei einigen Dingen gefragt werden muss (z.B. bei der Erstellung eines Kinderreisepasses, da kann der Vater einfach verweigern)

Das alleinige Sorgerecht sichert die Mutter erst mal ab, daher geht es hier erst mal nur um die Sicherheit des Kindes, deswegen gibt es ja auch die Möglichkeit, dass die Mutter erst einmal das alleinige Sorgerecht hat.

Ich bin ja eh der Ansicht, dass der Mutter Rechte entzogen werden und das dem Vater zu viele Rechte zugesprochen werden. Die Emanzipation des Mannes in der Richtung ist doch unangebracht. Ich sehe es immer noch so: Die Frau bekommt die Kinder, ist schwanger, hat Schmerzen.. der Mann hatte nur ein bisl Spass beim zeugen, wieso will er dann bitte sehr ein Recht haben? Wo spricht das für das Kindeswohl? Er ist auch von der Natur nicht dazu ausgestattet worden, ein Kind groß zu ziehen, seine Aufgabe liegt nur im Erhalt der Menschheit (naturmässig gesehen)! Ich finde außerdem, dass es gegen das Grundgesetz geht, dem Vater die selben Rechte zuzupreschen wie der Mutter , aber das ist ein anderes Thema und damit fühlen sich immer viele Menschen angegriffen.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Einen solchen Fall hatte ich bei der Geburt meiner Kleinen auch. Ich habe mich gegen das gemeinsame Sorgerecht entschieden weil ich der Meinung bin, wenn ein Vater sich wie ein Vater um sein Kind kümmern will, dann tut er es auch ohne gemeinsames Sorgerecht.
Wenn ein Vater sich um sein Kind irgendwann nicht mehr kümmern will, warum auch immer das so häufig passiert, dann hat die Mutter nur Ärger, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Z.B. Krankenversicherung, Anmeldung in Kindergarten, Schule, usw...

Das Sorgerecht hat nichts mit dem Umgangsrecht oder der Erbfolge zu tun. Umgangsrecht steht auch einem Vater ohne Sorgerecht zu. Die Erbfolge besteht auch. Wieso muss dann unbedingt ein gemeinsames Sorgerecht her?

Und es ist nicht so einfach, aus einem gemeinsamen Sorgerecht wieder ein alleiniges zu machen. Dazu muss es dem einen Elternteil nämlich erst wieder entzogen werden, und das geht nur, wenn er sich so verhalten hat, dass das Kind in Gefahr ist.
 

Lilli4484

Aktives Mitglied
@Pfannenwenderin

Mal zu dem Thema mit dem Namen. Es stimmt nicht, dass bei einer Heirat dein Kind deinen Namen behält. Es erhält automatisch den Namen, den ihr euch als Familiennamen ausgesucht habt. Bei uns war das der Fall, wir hatten schon 2 Kinder, als wir geheiratet haben, und beide hatten von Geburt an meinen Namen. Bei der Heirat haben wir alle den Namen meines Mannes genommen. Das Einzige, was da ein wenig umständlicher ist, ist, dass das Standesamt alle Geburtsurkunden neu schreiben bzw ausdrucken muss, und man muss die Urkunden bezahlen (ich mein, ich hab für 3 Urkunden um die 15 Euro bezahlt).

Zum eigentlichen Thema des Threads: Ich würd sagen: Gemeinsames Sorgerecht ja, Heirat wegen des Sorgerechts NEIN. Ich hätte damals auch heiraten können, als meine Mädels zur Welt kamen, aber wir haben beide gesagt, wir warten. Wir hatten aber von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht.

Wenn du dein Kind liebst und dich mitkümmern willst, finde ich, dass dir das dann zusteht, und dass dann niemand groß was gegen sagen kann. Es ist nicht selbstverständlich, dass der Vater was von seinem Kind wissen will in der heutigen Zeit, leider Gottes!! In einem anderem Thread habe ich von meinem Schwager geschrieben, der eine 2 Jahre alte Tochter hat und sie seit 1,5 Jahren vielleicht 4 Mal gesehen hat... Einfach, weil er kein Interesse an ihr hat!!
 

Honk

Neues Mitglied
Also was ich hier lesen muß, ist wirklich unfassbar. Unfassbar!
Ihr solltet Euch echt mal selber hören.

Katharina20 schrieb:
mh, ich kann deine Freundin allzu gut verstehen. Wenn du mit ihr zusammen leben willst, wieso heiratest du sie nicht einfach?
Genau. Damit er dann im Trennungsfall auch noch 7 Jahre für die KM Unterhalt zahlen darf.

Katharina20 schrieb:
Was du aber dennoch machen kannst und dazu würde ich dir dann auch raten damit du dennoch Rechte hast ist die Vaterschaft anzuerkennen.
Damit stehst du in der Geburtsurkunde drin und hast zumindest das Recht dein Kind im fall einer Trennung zu sehen.
Beides praktisch völlig wertlos. Das Besuchsrecht ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.
Die Mutter zieht soweit weg, daß der KV sein Besuchs-/Umgangsrecht nicht mehr wahrnehmen kann.
Ihm bleibt nur noch, KU zu zahlen.
Oder sie verhängt ein Besuchsverbot (bei den "Streitigkeiten" als Grund evtl. kein Problem).
Verhängt die KM eine Auskunftssperre, erfährt der KV nicht mal, wo sein Kind wohnt.

Katharina20 schrieb:
Ich habe meinem Mann damals Freund auch ein gemeinsames Sorgerecht verweigert. und er hat mir nicht übelgenommen. Denn er stand ja im Vorteil als ich nicht arbeiten konnte wegen dem Kind. und wir wussten damals auch nicht, ob unsere Beziehung gut verlaufen würde.
Nicht übelgenommen? Das legitimiert die Sache natürlich selbstredend.
Und wieso stand er im Vorteil? Erklär das bitte mal. Der KV ist übrigens - ganz im Gegensatz zur KM - dazu verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen, damit er KU zahlen kann.
Ihr wußtet nicht, ob Eure Beziehung gut verlaufen würde. Dann könnte der KV genausogut das alleinige Sorgerecht bekommen und die KM nicht ("Alle Menschen sind gleich").


Ilona schrieb:
Aber mal ein einfaches Beispiel. Ein Kind muss operiert werden und weil ein Elternteil nicht anwesend sein kann weil er oder sie zu weit weg wohnt um die Einverständniserklärung für die OP zu unterschreiben stirbt das Kind. Klar es ist ein heftiges beispiel und ich weis im Notfall operieren Ärzte auch ohne die zweite Unterschrift auch wenn sie sich dadurch strafbar machen, aber es währe möglich, dass so was passiert.
Totaler Unsinn. Bei einer Schönheits-OP wäre das vielleicht noch im Bereich des Möglichen, aber sonst........ und die KM dürfte ja auch pro oder kontra entscheiden; wieso dann nicht der KV.
Dieses Argument wurde hier übrigens erst eingebracht und später zurückgewiesen.

Und wenn es so oft Streitereien gibt, wieso muß man dann eigentlich ein Kind zeugen?
Es gibt ungezählte Fälle, wo die Mutter den Vater nur als Samenspender mißbraucht bzw. gar keine Absicht hat, mit dem Vater das Kind zu erziehen.


hitnak schrieb:
Allerdings: Ist ein zeitlicher Spielraum vorhanden, müssen die Ärzte vor der Operation einen richterlichen Beschluss einholen, wenn zum Beispiel ein Sorgeberechtigter nicht erreichbar ist, oder wenn er gar ganz seine Zustimmung verweigert. Am Bekanntesten sind natürlich die Fälle, in denen zum Beispiel religiöse Fanatiker oder Esoteriker die Zustimmung verweigern - aber glaub' mir: Es passiert auch, dass Pappa, oder gerne auch Mamma, die Zustimmung verweigert, einfach um dem oder der Ex einen auszuwischen (womit dann allerdings auch nach dem hoffentlichen Genesen des Kindes das Sorgerecht weg ist, weil Familienrichter in der Regel keinen Sinn für diese Art der Kriegsführung haben).
Eben. Damit ist die Argumentation in dieser Richtung aber obselet.
Und kein Vater, der noch alle Tassen im Schrank hat, würde seinem Kind eine wichtige OP untersagen (jetzt kommt bitte nicht mit: "Es gibt Väter, die haben sie nicht alle." Es gibt ebenso viele Mütter). Das ist - fiktiver Fall- eine Vorveruteilung des KV.


Pfannenwenderin schrieb:
Wenn man dem Kind etwas verweigert um dem Ex eins auszuwischen handelt man nicht im Sinne des Kindes, was Sinn und Zweck des Sorgerechts ist. In solchen Fällen kann das Sorgerecht auch wieder entzogen werden, was ja auch sinnvoll ist.
Korrekt. Das sollten sich die Mütter auch mal vorhalten.


Leonie schrieb:
Einen solchen Fall hatte ich bei der Geburt meiner Kleinen auch. Ich habe mich gegen das gemeinsame Sorgerecht entschieden weil ich der Meinung bin, wenn ein Vater sich wie ein Vater um sein Kind kümmern will, dann tut er es auch ohne gemeinsames Sorgerecht.
Wenn ein Vater sich um sein Kind irgendwann nicht mehr kümmern will, warum auch immer das so häufig passiert, dann hat die Mutter nur Ärger, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Z.B. Krankenversicherung, Anmeldung in Kindergarten, Schule, usw...
1) Dann könntest Du genauso gut Dein Sorgerecht komplett dem KV überlassen. Was ist das denn bitte für eine Argumentation?
2) Das ist nunmal ein Risiko einer Beziehung. Das kann genauso umgekehrt der Fall sein. Die KM kann ja dem KV das Sorgerecht entziehen lassen, wenn kein Interesse am Kind besteht.


usagimoon schrieb:
Das Sparbuch läuft doch soundso auf den Elternteil und nicht auf das minderjährige Kind, also kann der Vater gar nix machen... außerdem kann man beinahe alles alleine entscheiden, es sei denn es geht um etwas, was das Wohl des Kindes gefährden würde und das würde eine OP eher nicht, im gegenteil. Es ist alles ein wenig kompliziert und ehrlich gesagt ist das gemeinsame Sorgerecht sehr viel komplizierter als das alleinige, wenn ein Elternteil den Kontakt zum Kind verweigert aber dennoch bei einigen Dingen gefragt werden muss (z.B. bei der Erstellung eines Kinderreisepasses, da kann der Vater einfach verweigern)

Das alleinige Sorgerecht sichert die Mutter erst mal ab, daher geht es hier erst mal nur um die Sicherheit des Kindes, deswegen gibt es ja auch die Möglichkeit, dass die Mutter erst einmal das alleinige Sorgerecht hat.
Das ist teils belanglos, teils begründet (Vater stellt sich laufend quer; ABR liegt im Zweifelsfall bei der KM), teils von der anderen Seite her begründet (die KM könnte ja einen Kinderreisepaß beantragen, um das Kind zu entziehen.
Hier solltest Du mal die Kirche im Dorf lassen. Das kann im Einzelfall nötig sein, aber verallgemeinernd sollte man das gesetzlich nicht "vorauseilend" verankern.

usagimoon schrieb:
Ich bin ja eh der Ansicht, dass der Mutter Rechte entzogen werden und das dem Vater zu viele Rechte zugesprochen werden. Die Emanzipation des Mannes in der Richtung ist doch unangebracht. Ich sehe es immer noch so: Die Frau bekommt die Kinder, ist schwanger, hat Schmerzen.. der Mann hatte nur ein bisl Spass beim zeugen, wieso will er dann bitte sehr ein Recht haben? Wo spricht das für das Kindeswohl? Er ist auch von der Natur nicht dazu ausgestattet worden, ein Kind groß zu ziehen, seine Aufgabe liegt nur im Erhalt der Menschheit (naturmässig gesehen)! Ich finde außerdem, dass es gegen das Grundgesetz geht, dem Vater die selben Rechte zuzupreschen wie der Mutter , aber das ist ein anderes Thema und damit fühlen sich immer viele Menschen angegriffen.
Jetzt wird's allerdings lustig.
Dem braucht man eigentlich nichts hinzuzufügen; Du sprichst hier für Deine Fähigkeit des Überblicks hinsichtlich des Kindeswohles.
Das ist einfach nur noch absolut lächerlich und geht in Richtung eines obskuren Sozial-Darwinismus.
Würdest Du mir zustimmen, wenn ich sagte: Frauen gehören hinter (oder an) den Herd?

Du bist verfassungsfeindlich (von grundlegender Menschlichkeit, Fairness und Moral mal ganz zu schweigen); andere werden dafür vom Staatsschutz überwacht.
Außerdem sieht es doch immer noch trotz - nun endlich - automatischem gemeinsamen Sorgerechtes so aus, daß der Vater bei Ämtern und Gerichten hinterherbetteln darf, um überhaupt erstmal irgendwelche verbrieften Rechte am Kind - und auch die Rechte des KIndes - zu bekommen. Und das trotz aller (Deiner Meinung nach ungerechten) Gesetzgebung.
Und weißt Du was? Man würde Dir das Sorgerecht in Deinem Fall trotzdem niemals entziehen.
Ganz im Gegensatz zum KV, wo es reichen kann, daß die KM Fakten "erfindet". Brauche ich hier hoffentlich nicht näher zu erläutern.

Ein KV kann schnell in Pfändungszwang oder Ersatzhaft kommen bei Nichtzahlung des KUs, während der KM trotz Urteils nichts passiert - aus Rücksicht auf das Kind (es gibt Gegenbeispiele, die sind aber an einer Hand abzuzählen, im Gegensatz zu 'zigtausenden Väterschicksalen).

Genauso kann ein KV keine hälftigen Kosten zur Durchsetzung des Besuchsrechtes verlangen, sollte die KM so weit weggezogen sein, was damit dem KV den Umgang fast unmöglich macht und so erst recht.


Lilli4484 schrieb:
Wenn du dein Kind liebst und dich mitkümmern willst, finde ich, dass dir das dann zusteht, und dass dann niemand groß was gegen sagen kann. Es ist nicht selbstverständlich, dass der Vater was von seinem Kind wissen will in der heutigen Zeit, leider Gottes!! In einem anderem Thread habe ich von meinem Schwager geschrieben, der eine 2 Jahre alte Tochter hat und sie seit 1,5 Jahren vielleicht 4 Mal gesehen hat... Einfach, weil er kein Interesse an ihr hat!!
Genau. Es gibt Positives und Negatives auf beiden Seiten.
Warum sollte also ein Mann schlechter gestellt sein als eine Frau.
Wenn ein KV nichts von seinem Kind wissen will, dann erstreitet er doch normalerweise nicht das gemeinsame Sorgerecht (es würde gerichtl. Aufwand bedeuten; Unterlagen, Beweise, Begründungen, monatelanges Tauziehn, Kosten). Zahlen (KU) muß er natürlich weiterhin. Also hier keine Angst.
Sollte ein KV den Unterhalt trotz allem nicht zahlen, kann der Anspruch an das JA abgegeben werden. Heißt, das JA zahlt den KU an die Mutter (nat. als Vormund/Kindsvertretung) und für das JA ist es ein Leichtes, den KU vom KV zu erstreiten.
Eine Überprüfung/ein Versuch passiert sogar manchmal automatisch, wenn die KM arbeitssuchend ist.



Geht mal in Euch.
Überlegt mal, was Menschlichkeit bedeutet.
Und denkt mal darüber nach, was Ihr Euren Kindern antut. Denn dieses Thema hab ich hier noch gar nicht besprochen.
ihr habt die Pflicht Euren Kindern gegenüber, daß sie zu selbstdenkenden selbstbewußten freigeistlichen Menschen erzogen werden, denen keine Chance verbaut wird. Die möglichst vorurteilsfrei Selbsdenken.
Und glaubt mir, Kinder sind nicht doof (Erwachsene sind oft nicht klüger). Die machen sich ihren eigenen Reim drauf.
Egal, wie sehr man versucht sublimen Einfluß zu nehmen.

Wollt Ihr nicht das Beste für Eure Kinder?

MfG
 
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