Wichtig -  Gerichtl. Umgangsregelung!!! Wer hat Erfahrung???

mghase

Mitglied
hallo zusammen,

meine situation in kurzform:
bin kurz davor mit einem vaterschaftstest, den ich privat durchführen lasse, diese meine ungewissheit zu klären.
leben getrennt und waren auch nie verheiratet.
meine ex hat mir jetzt schon im vorfeld zu erkennen gegeben wie sie sich bei einem positivem testergebiss den umgang mit meinem sohn vorstellt.
die ersten drei lebensjahre ist sie der meinung genügen alle 2 wochen eine stunde mit meinem sohn. dann, wenn er in den kindergarten kommt, soll er selbst entscheiden ob er mehr von mir haben will.
diese vorderung ist in meinen augen lächerlich :ablachen
dann soll ich diese erklährung/abkommen auch noch im beisein vom jugendamt/ihrem beistand schriftlich abgeben. :nanana

hab mich zu dieser sache ihr gegenüber noch nicht ausgelassen. sonst hätte sie mir vielleicht den test verwehrt.

wenn ich der vater sein sollte möchte ich auf jeden fall mehr umgang mit meinem sohn und wenn ich vor gericht muss.

wer von euch hat mit solchen klagen erfahrung???
erfahrungsgemäß, wie sieht der umgang mit neugeborenen aus???? und wenn sie älter sind??
nico ist jetzt "erst" 3 wochen alt.

bin für jede antwort dankbar
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo mghase!

also wie das umgangsrecht bei so kleinen babies aussieht, kann ich leider nicht sagen.

die tochter meines freundes ist 2 und darf ihren papa jetzt (nach langem gerichtsstreit) alle zwei wochen fürs wochenende sehen...
ob das bei säuglingen auch geht, weiß ich nicht.

allerdings finde ich alle zwei wochen eine stunde schon wenig... jetzt am anfang vielleicht nicht unbedingt - keine ahnung... aber sobald das kind bischen älter ist, finde ich das schon zu wenig...

und ein 3jähriges kind entscheiden lassen, ob es mehr vom papa will??? ich weiß nicht. ich merk ja schon bei der kleinen meines freundes, das die leicht zu beeinflussen ist von seiten der mutter....

also ich würde - wenn es dein kind ist - den weg mit einem anwalt bestreiten!
dann weißt du wenigstens über deine rechte bescheid und der umgang kann auch im sinne des kindes geregelt werden.
denn wenn eltern sowas unter sich regeln, vertritt leider meistens nur jeder seine interessen und das kind steht dann nicht ganz so im mittelpunkt wie es sein sollte!

weiterhin alles gute

lg
susi
 

mghase

Mitglied
hallo susi,

...so in etwa hab ich mir das auch vorgestellt. anfangs natürlich, da würde ich sogar für das erste lebensjahr, dem friedens wille, diese 2 stundenregelung unterschreiben. aber danach muss sich einiges tun. mind. 1/2 tag in der woche fände ich angemessen und ab 2 jahren dann, wie du auch geschrieben hast, übers wochenende.

ich hoffe nur das sie nach einem positiven testausgang vernünftig wird und annähernd den umgang so sieht wie ich.

wenn ich ehrlich zu mir selbst bin glaube ich daran nicht mehr.sehe mich dann schon vor gericht um den umgang streiten.
wenn ich alleine denke das nico jetzt 3 wochen alt ist und sie ihn mir bis jetzt vorenthalten hat. kein bild, nichts.

es ist doch immer wieder traurig wie man persönliche streits auf dem rücken der kinder austragen kann. :firedevil
 
J

janina

Guest
Hallo,

in dem zarten Alter ist das leider Verhandlungsbasis, such Dir einen guten Anwalt. Und dass das Kind mit 3 selbst entscheiden soll ist lächerlich. Ich finde es gut, dass Du dem kleinen ein Vater sein willst.

Janina
 
M

Mauzi1970

Guest
Vielleicht ein Weg zum Jugendamt

Hallo,
es scheint, dass ihr beide noch gut miteinander reden könnt. Wenn dies so ist, dann mach doch erst einen Termin in der Beratungsstelle des JA. Du musst dich an den Bezirk wenden, in dem dein Kind lebt. Dort gibt es die "Sozialen Dienste". Lass dich dort beraten, betone, dass es dir ausschließlich um das Wohl des Kindes geht und dass du deine Vaterpflichten, zu denen ja auch die Umgangspflicht zählt, sehr ernst nimmst. Grundsätzlich hast du die gleichen Rechte wie eheliche Väter. Du kannst dich auch beim Kinderschutzbund beraten lassen. Ich weiß nicht, ob der Ratschlag, gleich zu einem Anwalt zu gehen, richtig wäre. Vielleicht schießt du dann mit "Kanonen auf Spatzen". Deine Ex könnte sich durch Konfrontation mit einem Anwalt bedroht und in die Ecke getrieben sehen und macht dann dicht. Also, wenn du dein Kind sehen willst, versuche den friedlichen Weg. Das Jugendamt würde euch auch nach deinem Einzeltermin gemeinsam beraten. Unterschreiben musst du übrigens nicht, wenn ihr euch über den Umgang einig werdet, das wäre sowieso belanglos. Schriftlich geregelt wird Umgang nur über gerichtliche Verfügungen, bzw. Einigungen. Aber wie gesagt, versuch es erst beim JA, wir haben dort immer sehr gute Erfahrungen gemacht, mein Mann hat auch zwei Kinder aus erster Ehe.
Liebe Grüße
Mauzi1970 :bye:
 

mghase

Mitglied
hallo janina,

ich wünsche mir nichts mehr als ein wirklicher vater zu sein. mit allen pflichten und rechte. aber für eine einigung gehören nunmal immer zwei dazu.

hab heute die speichelprobe für den test abgeholt und in dadurch das erste mal gesehen. dieses gefühl werde ich mein leben lang nicht mehr vergessen. :angel hab dann, nachdem ich danach gefragt habe, sogar 2 bilder von ihm bekommen. die haben jetzt einen ehrenplatz in meinem büro.

und bei dem thema umgang ist noch nicht das letzte wort gesprochen, :firedevil wenn sie will kann sie diese aussage schriftlich haben :Lesen
 

mghase

Mitglied
hallo mauzi,

....diesen weg will ich auch gehen sobald ich ein positives testergebniss auf dem tisch habe.
wenn sie jedoch weiter so stur bei ihren vorstellungen bleibt, ich werde alles versuchen ihre meinung diesbezüglich zu ändern, bleibt mir der weg über das gericht nicht erspart.
diesen weg werde ich solange gehen, solange das wohl von nico nicht gefärdet würde.
 
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