Frage -  Gesetzlicher Vater trotz scheidung?

GrüneTomate

Nervöses Bündel
Hallo
Am 1.4 ist meine scheidung nach 10 jahren ehe.
Mein problem ist folgendes ich bin im 7ten monat schwanger der vater des ungeborenen ist mein "noch" ehemann.Dieser will und möchte nichts damit zu tun haben womit ich einverstanden bin.
Seit einiger zeit habe ich einen neuen partner der das ungeborene akzeptiert und auch als seines anerkennen möchte.
Gestern war ich bei meinem anwalt der mich sehr verwirrt hat.Er sagte das auch wenn das kind nicht in der ehe auf die welt kommt mein ex der gesetzliche vater ist.Da es in der "noch" ehe gezeugt wurde.Auch wenn der biologische ein anderer ist (mein anwalt weiss nicht von wehm das kind ist).Er sagte weiterhin das ich das über das jugendamt regeln müsste mit meinem exehemann.
Ich habe im web geschaut nach beispielen in solchen fällen habe aber nichts dergleichen gefunden.
Hat vieleicht jemand ahnung wie genau das nun ist.
Mein "noch" ehemann ist der meinung das das nicht der fall ist mit dem gesetzlichen vater da das kind ja nach der scheidung auf die welt kommt.
Ich bin sehr verwirrt, hat jemand einen rat.

Danke schonmal für die antworten.
Gruss Grüne Tomate
 
C

Coleman

Guest
Meines Wissens ist die Aussage deines Anwalts falsch. Eine gesetzliche Vaterschaftsvermutung gibt es nur, wenn das Kind während bestehender Ehe geboren wird. Kommt erst die Scheidung, dann das Kind, gilt also die gesetzliche Vermutung nicht. Das ist nur anders, wenn die Ehe durch Tod des Vaters endet, dann gilt das Kind auch 300 Tage danach noch als ehelich.

Gibt es also keinen gesetzlich vermuteten Vater aufgrund bestehender Ehe, kommen noch zwei andere Möglichkeiten in Betracht: Anerkenntnis oder gerichtliche Feststellung. Hier kommt natürlich in erster Linie das Anerkenntnis des tatsächlichen Vaters in Betracht.

Frag deinen Anwalt nochmal, auf welche Vorschrift er sich bei seiner Aussage stützt (alte Juristenweisheit: ein Blick ins Gesetz verhindert Geschwätz).
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Ich kenne das so, dass wenn das Kind noch in der Ehe gezeugt wurde der EX-Mann dann auch gesetzlich alos Vater des Kindes eingetragen wird, da ihr ja zum zeitpunkt der Zeugung noch verheiratet wart und somit im Normalfall nur er der vater sein kann/sollte.

Bei einer Freundin war es z.B. so. Ihre Mutter war schwanger mit ihr als die Scheidung amtlich war, dennoch wurde der Ex-Mann automatisch in die Geb-Urkunde von ihr eingetragen.
 
C

Coleman

Guest
Ich glaube nicht, dass das stimmt, Ilona. Wenn das Kind deiner Freundin schon älter ist, kann das anders sein, denn früher war die Rechtslage anders (bis 1998, wenn ich mich nicht irre).

Jetzt gibt es die gesetzliche Vaterschaftsvermutung nach Rechtskraft der Scheidung nicht mehr - auf den Zeitpunkt der Zeugung kommt es nicht an!
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
gut das kann sein sie ist ein jahr jünger als ich. Wie gesagt ist nur der Stand den ich weis aber ob es da änderungen gab oder nicht Keine Ahnung.
 
C

Coleman

Guest
Original von Ilona
gut das kann sein sie ist ein jahr jünger als ich. Wie gesagt ist nur der Stand den ich weis aber ob es da änderungen gab oder nicht Keine Ahnung.
Ein Jahr jünger als du, also 29. Die aktuelle Rechtslage gilt für Kinder, die ab dem 01.07.1998 geboren sind (hab's grad nachgelesen) - sie müsste also mit etwa 18 Jahren Mutter geworden sein und zu diesem Zeitpunkt schon rechtskräftig geschieden? Das passt kaum...

Wurde das Kind nach dem 01.07.98 geboren, und der zum Zeitpunkt der Geburt rechtskräftig geschiedene Ehemann war gleichzeitig der Vater (Zeugungszeitpunkt war dann im Trennungsjahr oder während des laufenden Scheidungsverfahrens), dann hat er die Vaterschaft vielleicht einfach anerkannt und wurde deshalb in die Geburtsurkunde eingetragen.
 
C

Coleman

Guest
Original von Ilona
Nein sie war damals das kind. :rofl
okay - mistverständnis! :rofl

Dann ist deine Information richtig, denn damals war das noch so. Heut aber nicht mehr.

Für ein nach Rechtskraft der Scheidung geborenes Kind gilt somit nur der als Vater, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
 
C

Coleman

Guest
Tomate: es kann sein, dass dein Anwalt nicht oft mit so was zu tun hat und einfach noch die alte Rechtslage im Kopf hat. Das passiert leider häufig, denn man kann als Anwalt nicht immer alles Wissen auf dem aktuellen Stand halten - auch wenn man das eigentlich muss, um Haftungsfälle zu vermeiden. Ist aber meiner Ansicht nach die einzige Erklärung für die (meiner Einschätzung nach falsche) Information, die er dir gegeben hat.

Also: dein neuer Partner soll einfach die Vaterschaft anerkennen, dann gilt er auch als gesetzlicher Vater (nicht ehelich, natürlich, denn ihr seid ja dann noch nicht verheiratet, aber das spielt für die Vater-Kind-Beziehung rechtlich gesehen heute sowieso keine Rolle mehr). Eine Anfechtung der Vaterschaft des Noch-Ehemannes ist nicht nötig.

Anders ist es natürlich, wenn zum Zeitpunkt der Geburt die Scheidung noch nicht rechtskräftig sein sollte, weil die Rechtskraft erst nach dem 01.04. eintritt oder das Kind sich plötzlich sehr beeilt. Dann gilt der Noch-Ehemann als gesetzlicher Vater, und die Vaterschaft muss angefochten werden, weil ein Kind nicht zwei Väter haben kann.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Das Jugendamt bietet sogenannte Beistandschaften an, in denen auch die Vaterschaftssachen geregelt werden. Vielleicht informierst du dich dort mal.
Käme evtl. eine Adoption durch deinen Freund, der das Kind doch auch möchte in Frage? Ich weiß nur nicht, ob ihr hierfür verheiratet sein müsst.
 
C

Coleman

Guest
Sich beim Jugendamt zu informieren ist ein sehr guter Vorschlag.

Eine Adoption ist meiner Ansicht nach gar nicht nötig - das wäre nur dann der Fall, wenn er nicht der Vater wäre. Durch das Anerkenntnis wird er das aber, auch ohne das Kind adoptieren zu müssen.

Das Vaterschaftsanerkenntnis wird soweit ich weiss auch beim Jugendamt abgegeben, und dort kann (muss) auch die Mutter ihre Zustimmung erklären.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Genau, meine Kleine war ein "scheineheliches" Kind (schreckliches Wort!) Da sie in meiner Trennungszeit (über 4 Jahre!) geboren wurde, aber einen anderen Vater hat.
Der leibliche Vater mußte dort die Vaterschaft anerkennen, mein Ex-Mann mußte sie dort aberkennen und dann mußte ich nochmal hin, um zu bestätigen, dass das so richtig ist.
Wichtig ist nur, dass ihr das vor der Geburt regelt, weil sonst dein Ex-Mann automatisch erstmal als Vater eingetragen wird. Dann muss alles nochmal geändert werden. (Was mich bis heute ärgert, da die Taufe auf der "falschen" Geburtsurkunde eingetragen ist.)
 
C

Coleman

Guest
Original von Leonie
Wichtig ist nur, dass ihr das vor der Geburt regelt, weil sonst dein Ex-Mann automatisch erstmal als Vater eingetragen wird. Dann muss alles nochmal geändert werden. (Was mich bis heute ärgert, da die Taufe auf der "falschen" Geburtsurkunde eingetragen ist.)
Nein - eben nicht: wenn die Scheidung vor der Geburt rechtskräftig wird, wird der (Ex-)Ehemann eben nicht als Vater eingetragen, und eine Anfechtung ist nicht notwendig!

Bei dir war das anders, weil du noch verheiratet warst, und da gilt der Ehemann aufgrund einer gesetzlichen Vermutung immer als Vater, selbst wenn er zur Zeit der Zeugung auf hoher See oder im Weltall war oder die Hautfarbe des Kindes nicht passt. Dann muss die Vaterschaft angefochten und durch den "richtigen" Vater anerkannt werden.

Wenn bei Tomate aber alles "nach Plan" verläuft, wird ihre Scheidung vor der Geburt rechtskräftig, und sie hat diesen Kuddelmuddel mit der Vaterschaftsvermutung des Ehemannes gar nicht.
 

usagimoon

sadness
Heirate sofort deinen neuen Partner, dann ist er automatisch gesetzlicher Vater
:rofl


Scherz beiseite. Ich kenne es so, dass das Kind nach de geburt, wenn nicht verheiratet, erst mal den namen der Mutter bekommt. Ich wurde damals gar nicht gefragt ob ich jemals verheiratet war mit jemand anders und mein Lebensgefährte (jetzt Ehemann) wurde auch als vater eingetragen. Da ward as auch egal, ob in der Ehe geschwängert oder nicht. Zumindest hatte man mir gesagt nur wenn während der Ehe geboren, dann ist der Ex gesetzl. Vater.

LG
 

GrüneTomate

Nervöses Bündel
Hallo
Vielen Lieben dank für eure antworten,sie haben mir geholfen.ich werde bei der entbindung beziehungsweise danach angeben das mein neuer freund der vater ist und ende.
Es scheint wirklich so das mein anwalt da nicht so ahnung von hat was nicht weiter schlimm ist hauptsache er vergeigt meine scheidung nicht.
Irgendwie ist es komisch am 24.4 wären wir 11 jahre verheiratet und dann lassen wir uns am 1.4 scheiden . :zwinker:

ich habe noch eine frage die mir eben durch den kopf schiesst.
Wenn ich meinen mädchennamen wieder annehme (mein anwalt sagte ich muss zum standesamt wo ich geheiratet hab ... ich hoffe das das stimmt^^) wie ist das mit meinen grossen kindern? Sie leben bei ihrem vater ich sehe sie aber regelmässig wie ist das mit ihrem nachnamen ?
Wir beiden haben das sorgerecht er aber das aufenthaltsbestimmungsrecht.Behalten sie "seinen" nachnamen? verliere ich irgendwelche rechte wenn ich meinen nachnamen ablege?
Mir persöhnlich macht es nichts aus wenn sie seinen nachnamen behalten .. ach ich weiss auch nicht.Ich hoffe ihr versteht.

Würde mich freuen wenn ihr antwortet.

Grüsse GrüneTomate
 
C

Coleman

Guest
Mit dem Wechsel des Nachnamens gewinnst oder verlierst du keine Rechte, und deine Kinder bekommen auch nicht automatisch den neuen Namen.

Wenn du bei der Geburt deinen neuen Partner als Vater angibst, dann wird er ebenfalls beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennen müssen, damit es amtlich wird.

Ist am 1.4. der Scheidungstermin? Bist du denn sicher, dass die Scheidung an diesem Tag auch erfolgt - und dass sie dann auch gleich rechtskräftig wird?
 

allyson

Aktives Mitglied
Original von GrüneTomateich werde bei der entbindung beziehungsweise danach angeben das mein neuer freund der vater ist und ende.

Wenn dein neuer Partner dein Kind anerkennt, dann verlierst du gegenüber deinem Noch-Mann jegliche Unterhaltsansprüche für das Kind und für dich und dein Partner ist für das Kind und für dich "verantwortlich".
Ich halte zwar nichts davon, "die Männer" auszunehmen aber zumindest für SEIN Kind sollte der leibliche Vater aufkommen.
 

GrüneTomate

Nervöses Bündel
Hallo
Ich habe einen stoss papiere bekommen unterandrem den versorgungsausgleich den ich in 4 facher ausführung ausfüllen darf und die einladung für das gericht die bezeichung lautet :Termin zur Anhörung und mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag wird bestimmt auf .......
Mein anwalt sagte das das der scheidungstermin ist der einzigste er sagte desweiteren das es eine sache von 10 min ist.
 

usagimoon

sadness
Hallo,

ich habe gehört das wenn der Partner der auch ein Umgangsrecht hat sich namentlich entfernt es zwar nicht unmittelbar nachteile bringt aber wenn es mal zu problemen kommt dieser schritt dann als anzeichen genommenw erden kann, das man durch die Namensänderung sich von den Kindern distanziert hat und zwar weil die Namensgleicheit fehlt und eigentlich als Elternteil darauf bedacht sein sollte, das man zumindest zu den Kindern eine Namensgleichheit behält.

Rechtlich gesehen ist es oki, aber falls mal ein Sorgerechtsstreit kommen sollte, kann das doch negativ werden.

LG
 
C

Coleman

Guest
usagimoon, das kann ich mir schon vorstellen, dass ein Richter mal sowas als Indiz wertet. Aber heutzutage sagt eine Namensungleichheit kaum noch was aus - nicht mal Eheleute müssen den gleichen Namen führen, da finde ich das weit hergeholt. Und in seinem solchen Rechtsstreit liesse sich dieses Indiz zweifellos entkräften. Vor allem lassen sich ja Gründe für den Namenswechsel anführen, die mit den Kindern nicht zu tun haben.

Tomate: Sind die Unterlagen für den Versorgungsausgleich schon eingereicht worden, und liegen schon die Auskünfte der Rentenversicherungsträger vor? Falls nein, wird in dem Termin sicher kein Versorungungsausgleich durchgeführt werden können. Ich kenne mich mit Familienrecht nicht gut aus, aber ich habe zumindest Zweifel, ob dann trotzdem die Scheidung ausgesprochen werden kann und darüber hinaus auch gleich Rechtskraft eintreten kann! Wenn erst noch die Auskünfte der Rentenversicherung abgewartet werden muss, dann ist das Kind vermutlich längst geboren.

Übrigens würde ich mich mal beim Rathaus informieren, ob du die Namensänderung wirklich nur bei dem Standesamt beantragen kannst, bei dem du geheiratet hast - das kann ich mir kaum vorstellen. Aber wissen tu ich's nicht.
 

GrüneTomate

Nervöses Bündel
Hallo
hmm das mit der namensgebung irritiert mich einwenig ich möchte sicherlich keine negativen auswirkungen haben falls es doch mal zu einem sorgerechtsfall kommt ich denke ich behalte den namen den ich die ehe jahre trug .

Wegen dem termin ich werde es mittwoch sehen was daraus kommt ich hoffe es ist die scheidung und nicht der vor vor termin :)
mein "nochehemann" hat seinen versorgungsausgleich schon eingereicht ich muss meinen noch machen von wegen was alles vor der ehe war was nicht mein anwalt sagte das ich alles eintragen muss vom alter ab 17 jahren das ist einiges was da zusammen kommt.

Der termin Coleman wurde beschleunigt da ich meinen noch ehemann sagte das ich schwanger bin und er nicht damit in verbindung gebracht werden will .

Nun gut ich hoffe das alles am mittwoch gut geht ich habe dann fast ne fahrt von 2 stunden mit der DB vor mir -.-
ich werde mich dann noch mals melden

Knuffel an euch
gruss Grüne Tomate
 
C

Coleman

Guest
Wenn du deine Unterlagen noch gar nicht eingereicht hast, wird der Versorungsausgleich nicht gemacht. Die Unterlagen müssen an den (oder die) Rentenversicherungsträger geschickt werden, dann errechnen die daraus deine Ehezeit-Rentenansprüche und schicken das zurück ans Gericht. Das Gericht vergleicht dann die beiden Auskünfte und setzt einen Ausgleich fest.

Ob geschieden werden kann ohne Versorgungsausgleich, weiss ich ehrlich gesagt nicht. Aber der Versorungsausgleich kann am Mittwoch sicher nicht gemacht werden!

Ich drück dir jedenfalls die Daumen, dass alles klappt, wie du es haben willst.
 

Leon910

*Jungsmama*
Wenn der Versorgungsausgleich nicht eingereicht ist, wird die Scheidung nicht durchgeführt.

Mein Freund hat es gerade am eigenen Leib erfahren....da seine (noch-)Frau die Unterlagen immer noch nicht eingereicht hat, hat der Richter beim letzten Termin alles komplett verschoben, bis sie endlich alles beisammen hat...!!!!


Meine Anwältin hat mir von Anfang an gesagt, ich müsse beim Rentenamt die Kontenklärung vornehmen und sobald das alles da ist wird der Versorgungsausgleich ans Gericht geschickt. Dies haben wir jetzt getan.
Und auch meine Scheidung wird beschleunigt weil ich von meinem neuen Freund schwanger bin, damit das Kind nicht in der Ehe geboren wird und wir diesen Kuddelmuddel mit der Anerkennung usw. haben!
 
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