Getrennt Lebend, wo Geld sparren?

M

maria2b

Guest
Hier habe ich ein paar Fragen an die "erfahrenen" dauer getrennten.

Habe mich beim Jugendamt bereits erkundigt was alles auf mich zukommt und es sieht nicht rosig aus.
1. ich soll mich auf die lohnsteuer Klasse 1 zurück stuffen! Ist das wirklich notwendig oder kann ich bei LSK 3 bleiben und abwarten. Man könnte die differenz zwischen LSK 3 & 1 von meinem Gehalt auf nen separaten Sparrbuch anlegen und wenn es doch zur Scheidung kommt und das Finanzamt Kohle verlangt kann man diese trotzdem zurückzahlen!
2. wann & wie merkt das Finanzamt, daß wir dauernd getrennt sind und nicht nur einfach zwei Wohnsitze beforzugen (ca 35 km von einander entfernt)

ich würde lieber das Geld, was der Stadt mir abknöpfen will in die Zukunft meiner Kinder inwestieren, ist doch logisch.
Die Lebenskosten sich ja jetzt für mich gestiegen und jetzt noch die sch*** Lohnsteuerklasse!
gruß :winken:
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
Tja, Geld sparen ist so eine Sache.....

- Steuerklasse, kannst du auch belassen wenn du von heuer sprichst. Für das nächste jahr ist es die Frage ob ihr dann schon zwei Wohnungen habt und wirklich dauernd getrennt lebt (es zählt das erste jahr in dem ihr nicht einen Tag wirklich in einer Wohnung gelebt habt). Wenn die neue Lohnsteuerkarte den Eintrag mit der III hat, lass ihn. Solltest du dann beim Ausgleich die Klasse I haben wirst du halt kräftig nachzahlen müsen
- Das Finanzamt an sich merkt überhaupt nicht ob ihr getrent seid. Vor allem wenn du die Ummeldung auf die neue Adresse ein wenig "verschieben" kannst....

Ansonsten sieht die Lage wirklich nicht rosig aus. Vor allem bei Klasse I bedeutet es erheblich weniger Geld, höhere Kosten durch den eigenen Haushalt und zusätzliche Betreuungskosten (?). Da ich vermute das du einen Kindsvater hast wird er aber auch seinen Beitrag zu eurem Leben beitragen müssen, hoffentlich ohne großen Ärger!

Bis dann

Ciao
Gerry
 
M

maria2b

Guest
PS: maria2b ist mein nickname den ich immer anonym benutze (Foren) ich bin eigentlich der Kindsvater und habe 2 Kinder, die bei der Mutter bleiben. Das verschieben der ummeldung, bedeutet am 1 Dezember einziehen und am 5 Januar anmelden? Richtig? geht das überhaupt?

mfg
 
I

Idgie

Guest
Hallo Maria,
menno, hättest du nicht einen Männernamen wählen können?
Das verspätete Ummelden geht, aber bei uns musst du dann "Strafe" zahlen, da eine Ummeldung innerhalb einer bestimmten Frist sein muss und das Datum des Einzugs steht ja auf dem Mietvertrag.

Idgie
 
M

mafa

Guest
...also machen läßt sich viel, wenn kein Rosenkrieg ausgebrochen ist...


1. formelle Trennung vermeiden

also weiter gemeinsam wirtschaften, gemeinsamer Hauptwohnsitz


- aber als Zweitwohnung anmelden ( für den Mann )


- Steuerlich bleibt dann alles beim alten, sprich gemeinsame Steuererklärung,
( lediglich könnte dann eine Zweitwohnungssteuer greifen...in Berlin nach
einem Jahr 10% der Kaltmiete)


Nachteil: Kindergarten, Schule und Hort = Bemessungsgrundlage sind beide
Einkommen..

- diese Zeit läuft nicht unter Trennungszeit für die Scheidung!!

Um weiter zu schreiben, solltest Du mir mitteilen,

- bist Du "Besserverdiener"
- arbeitet die Mutter auf Steuerkarte?
- könnt ihr miteinander sprechen ?
- ist die Mutter jetzt oder später auf Sozialleistungen wie Sozi/ALU angewiesen?
- steht eine Scheidung an?

..also erst mal weitere Infos...

Nachsatz: Steuern sind Steuern, auch bei Trennung im nächsten Jahr fallen diese an, auch bei Klasse I. Was da das wichtigst ist, macht die Ex mit, dann könnt ihr bis zur Scheidung eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

Wenn nicht, kann die Unterhalt ( nicht der KU ) gemäß geringerem Nettolohn berechnet werden, und du kannst den Unterhalt steuermindernd geltend machen. Auch bezieht sich KU und Ehegattenunterhalt immer auf Basis des Nettolohns und in vielen Fällen macht es Sinn, sofort in Steuerklasse I zu wechseln und somit die Zahllast zu reduzieren.

Gruß
 
M

maria2b

Guest
also hier meine daten:
-besserverdiener ist ??? mein Gehalt steht oberhalb des durschnittlichen Bruttogehalts.
-die mutter wird ca. 100,- euro monatlich verdienen und nich auf die steuerkarte
-ja, wir können miteinander reden und planen unseres gemeinsames "überleben" (finanziell)
-die mutter will sozialhilfe beantragen, zumindest für die ihre miete (ist 530,-eu)
-scheidung steht bei uns nicht an, zumindest nich in den nächsten jahren

wir gehen zwar auseinander, kümern uns trotzdem, daß es dem anderen nicht schlechter geht, als vorher, soweit das möglich ist. Die kinder sollen unbelastet werden (finanziell) und wir wollen das weiter so machen, nur eben getrennt.

gruß
 
M

mafa

Guest
...also gut:


- wenn Sozialhilfe bezogen wird, ist die Sache gelaufen. keine Chance
etwas zu richten..!

In diesem Fall prüft das Sozialamt und auch das Judenamt deine Finanzen,
also gehe sofort freiwillig in die Steuerklasse I und entrichte, was du
entrichten must und das Geld wird dann voll auf die Sozialhilfe angerechnet
und ihr seid die dummen...


Ein kleiner Trost für Dich, du kannst die Aufwendungen für die Mutter steuerlich absetzen, aber keine gemeinsame Veranlagung machen etc.

KU kann nicht abgesetzt werden. Wenn ihr Eheschulden habt, kannst du diese aber bei der Bemessung des Verfügbaren Einkommens abziehe, das bedeutet, du must weniger abdrücken ( siehe unter Düsseldorfer Tabelle..)

Falls ihr noch Vermögen habt, keine Gütertrennung, ist dieses erst zu verbrauchen....

Anmerkung: es ist nicht schön, Mutter und Kind in die Sozialhilfe zu entlassen und dann auf den Staat schimpfen..!!



Ob nun Trennung Light oder Trennung ist für mich jedoch relativ netto gleich, wir zahlen wegen meinem hohen Einkommen ein hohes Schulgeld, Zweitwohnungssteuer und hohe Hortkosten. Die Mutter kann kein Wohngeld beantragen. Allerdings geht die Steuererstattung wieder an mich. Die Mutter steht etwas besser da, als wenn sie von meinem Unterhalt und Wohngeld leben würde und ihr und den Kind wird das Sozialamt und irgenwie auch das Jugendamt erspart.


Für mich ändert sich die Situation jedoch kaum, aber ich kann besser schlafen, wenn ich die Mutter und mein Kind vom Wohnungsamt oder gar Sozialamt verschonen kann.


Also bitte genau rechnen und dann mit der Mutter reden... eine formelle Trennung ist später immer noch möglich, falls ein Partner dieses wünscht.


Gruß
 
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