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Mein Mann hat unbezahlten Urlaub genommen und gekam dann von der Krankenkasse einen bestimmten Teil (nagle mich nicht fest ich glaube 70 %) wieder erstattet.
Bei uns hat sich das Haushaltshilfe genannt.
Aber wie genau das abgelaufen ist weiß ich nicht mehr.
Ich denke, das in den verschiedenen Tarifverträgen auch geregelt ist, zu welchen Anlässen man wieviel Urlaub bekommt. Es ist doch die Geburt eines Kindes (egal ob 2. oder 4.-Geborenes)... da sollte es doch Sonderurlaub geben...
Bei uns gibt sogar SU bei Tod eines Teils der Schwiegereltern... also da ist doch eine Geburt viel "urlaubswerter".
Nein Sonderurlaub nicht, aber eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse. Darf aber glaube ich nicht die Oma sein, dann bezahlt die KK nichts. Muss also beste Freundin oder Nachbarin unterschreiben.
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