Ich denke, das in den verschiedenen Tarifverträgen auch geregelt ist, zu welchen Anlässen man wieviel Urlaub bekommt. Es ist doch die Geburt eines Kindes (egal ob 2. oder 4.-Geborenes)... da sollte es doch Sonderurlaub geben...
Bei uns gibt sogar SU bei Tod eines Teils der Schwiegereltern... also da ist doch eine Geburt viel "urlaubswerter".