Gütertrennung schützt nicht vor Unterhaltspflicht

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EngelchenC67

Guest
Gütertrennung und Unterhaltspflicht sind zwei verschiedene Paar Schuhe: So sind die Ehegatten auch bei bestehender Gütertrennung berechtigt, den persönlichen Bedarf und den der Kinder zu Lasten des Partners zu decken, teilt die Rechtsanwaltskammer Koblenz mit. Hat ein Ehegatte Schulden, bewahrt die Gütertrennung den Partner auch nicht vor einer Zwangsvollstreckung seines Besitzes.

Schuldner trägt Beweislast bei Pfändung
Der Gläubiger hat das Recht, solange Gegenstände aus der Wohnung zu pfänden, bis der Ehegatte beweist, dass diese ihm und nicht dem verschuldeten Partner gehören. Lässt sich ein Ehepaar scheiden, das Gütertrennung vereinbart hat, behalten beide Partner den Angaben zufolge ihr Vermögen, das ihnen schon vor der Ehe gehörte.


Problematische Vermögensübertragung
Für Kindererziehungszeiten kann kein finanzieller Ausgleich geltend gemacht werden. Hat ein Partner sein Vermögen auf den anderen Ehegatten übertragen, was oft bei Selbstständigen der Fall ist, kann das bei einer Scheidung zu Problemen führen: Der Ehepartner erhalte nur dann sein Vermögen zurück, wenn ihm nicht zugemutet werden kann, dass der andere das Vermögen behält, so die Experten.

Doppelte Haushaltsführung
Mehr Glück haben da Verlobte: Sie können auch dann einen zweiten Haushalt steuerlich geltend machen, wenn beide gemeinsam eine weitere Wohnung beziehen. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg (Az.: II 42/01) hervor, auf das der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Wiesbaden hinweist. Die zweite Wohnung werde nicht automatisch zum neuen Lebensmittelpunkt, auch wenn beide Partner am neuen Ort wohnen. Eine doppelte Haushaltsführung kann grundsätzlich dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn berufliche Gründe zu einem zweiten Haushalt führen.
 
K

Kräuterhexe

Guest
[denk]NA DAS IST EINE GUTE INFORMATION UND MUSS GELESEN WERDEN:AUCH WENN ICH ES PERSÖNLICH SCHON HINTER MIR HABE[/denk]
 
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