brauche Rat -  Habe auch 'ne Frage......

cattzz

Neues Mitglied
Hallöchen :winken:

wußte nicht wo ich meine Frage posten soll-wenn hier falsch evtl. "schieben" ;-)

Frage : kann meine Tochter (16) mit Genehmigung oder in Begleitung v. Bekannten (18-21 J.) an Veranstaltungen auch nach 24 Uhr bleiben ?Kommt zwar nicht oft vor - aber letztes Beispiel war die Halloween-Party. Zuerst durften alle 10 € zahlen und um Mitternacht wieder gehen.Ich finde das nicht ok. Dann sollte der Eintritt auch weniger sein. Ab und zu möchte sie auch bei den Auftritten ihres Bruders (25) teilnehmen (fängt aber erst um 23 oder 1 Uhr an).Sie könnte dort im Backstage-Bereich sein,aber es wird nicht immer erlaubt. Länger als 2 Uhr würde sie sowieso nicht bleiben und wird auch immer heim gebracht.

Allen einen schönen Tag noch !
 
E

Elchen

Guest
Das weiß ich jetzt gar nicht so genaus,ich denke,wenn doch ein Volljähriger mit dabei ist??
Werde nachher mal im Netz suchen,ob ich was finde.....

Finde ich klasse,daß sie so eine Mutter hat wie Dich.echt!! :D
 
C

Cat78

Guest
Soweit ich informiert bin (kann mich aber auch irren) darf ein Minderjähriger Jugendlicher in begleitung eines Erziehungsberechtigten länger als bis 12 Uhr in Discotheken etz. bleiben. Mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern auch mit Volljährigen Bruder/Schwester.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
:wow :wow :wow

bei uns hat da niemand gefragt...

aber in discotheken durfte mein bruder mit mir immer länger als 12 bleiben, da wir eine schriftliche einverständnis der mutter hatten.
die hatte er allerdings zu all meinen kumpels ;-)

und hat auch immer geklappt.

wie das mit dem gesetz aussieht weiß ich da leider auch nimmer...
sry
 

cattzz

Neues Mitglied
Danke für die Antworten !Gebe ihr dann auch mal eine schrifliche Einverständniserklärung mit. :)

Naja-bei Open-Air im Sommer bin ich wieder dabei ;-) in Discos gehe ich nicht mehr weil man dort dumm angeschaut wird wenn man älter ist -eigentlich schade.
 
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