brauche Rat -  Habe ein Problem, wer kann mir tips geben?

Micha77

Neues Mitglied
Hallo zusammen.

Vielleicht kann mir jemand hier helfen oder tips geben.

Habe folgendes Problem.
Ich habe mit meiner Ex eine 2 Jahrige Tochter. Wir Hatten uns vor 3 Jahren getrennt (grade als sie Schwanger wurde) aufgrund einer Internetbekanntschaft ihrer Seits. Wir haben ein gemeinsames Sorgerecht für unsere Tochter.
Am Anfang des Jahres hat sie sich von Ihrer Internetbekanntschaft getrennt. Aufgund dessen hatten wir uns entschlößen es nochmal miteinder auszuprobieren. Sie kamm öfters zu mir runter mit unsere Tochter, da ich beruflich bedingt nicht zu ihr konnte. Unsere Tochter hat sich daran gewöhnt gehabt. Seit 5 Wochen fuktioniert gar nichts mehr, aufgund einer neuen Internet bekanntschaft. Damit könnte ich ja leben (auch wenn es wieder schwerfällt). Aber jetzt komme ich zu dem Problem.

Seit dem sie Ihn kennengelernt hat, chattet sie mit Ihm bis 3-4 Uhr morgens im Internt. Da sie dadurch bist 13-14 uhr schläft, läßt sie unsere Tochter die ganze Zeit im Bett liegen ohne was zu Essen und Trinken zu geben. Geschweige ihr die Windel zu machen. Ich war im August mit beim Kinderarzt und der hat festgestellt das unsere Tochter noch nicht so spricht wie sie es in ihrem alter sollte. Meine Ex hat mir gegnüber auch schon vorher zugegeben das sie sich nicht wirklich um unsere Tochter kümmert. Wenn sie mit ihr alleine ist. Ist unsere Tochter die meiste Zeit sich selbst überlassen. Die Mutter und Schwester hat mir auch gegenüber zugegeben das sie das mitbekommen haben und das unsere Tochter ziemlich auf mich fixiert ist. Wenn ich nicht da bin ruft sie morgens im Bett nach mir usw. Wie ich jetzt herausgefunden habe, hält sich die neue Internetbekanschft mitlerweile oft bei ihr auf. Mir wurde jetzt mitgeteilt, das er eine Lungenkrankheit (spuckt unregelmäßig Blut) hat, er sich aber weigert zum Arzt zu gehen. Keiner weiß wirklich ob das ansteckend ist.
Aufgrund dessen habe ich das Jugendamt informiert. Sie wollen jetzt in der nächsten Zeit ein paar Kontrollen machen.

Ich stelle mir aber zuzeit die Frage, ist es möglich da meine Ex sich nicht wirklich um unsere Tochter kümmert das Aufenthaltsbestimmungrecht zu beantragen. Wenn es zur gerichtsverhandlung kommen sollte, weiß ich das die Mutter und Schwester nicht zu mir stehen würden. Deswegen würde es Aussage gegen Ausssage stehen. Mir geht es alleine ums wohl unsere Tochter. Ich möchte ihr auch nicht das Sorgerecht wegnehmen usw.

War hier auch schon mal jemand in dieser Situation?
Was soll ich machen?

Gruß Micha
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hallo alleine,

du könntest mit der Mutter eurer Tochter kurzen Prozess machen; das bedeutet aber, dass du die Kurze zu dir nimmst. 550,- hast du dann monatlich für die Kurze zur verfügung - davon musst du z.B. auch die Betreuung in deiner arbeitsbedingten Abwesenheit bezahlen. Mit 2 J. könnte Töchterlein auch schon in den Kindergarten. Und du brauchst vermutlich dann "straffere" Arbeitszeiten.

Davon unabhängig:
o.g. Text soll nicht als Urteil über deine Ex verstanden werden. Bevor ihr das Kind genommen wird - nimmst du es zu dir; denn du möchtest, dass dein Kind ordentlich aufwächst+erzogen wird.
Meiner Information nach kannst du vom neuen Lebensabschnittsgefähren ein Attest verlangen, weil der Umgang mit eurem Kind hat. Ziehe einen Fachanwalt zurate - auch in der Angelegenheit mit Mutter&Schwester. Alleiniges Sorgerecht kostet doch schon deutlich - ist aber ganz und garnicht in dem Fall ausgeschlossen.

:bye:
 

Sala

Schokoholik
Lass dich von einem Anwalt beraten und bleib beim Jugendamt am Ball (immer wieder nachfragen wie es aussieht) Der Anwalt kann dir auch sagen was du im Fall des neuen "Lebensabschnittsgefährten" tun kannst um deine Tochter zu schützen.
Wie ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht denn geregelt momentan? Wir hatten damals vorgeburtlich schon alle Rechte geteilt, weil wir noch nicht verheiratet waren.
Vll. läßt sich ja eine Regelung mit deiner Ex treffen daß die Kleine erstmal zu dir kommt bis feststeht daß der Neue nicht ansteckend krank ist und bis sie eher bereit ist sich auf das Kind einzulassen. (Vll. wird daraus ein Selbstläufer und deine Ex begnügt sich mit regelmäßigen Besuchen)
 

feivelmaus

Aktives Mitglied
Hallo
genau den Fall hatte ich auch und meine Kleine war 1 1/2 Jahre.

Verwechsle bitte Sorgerecht nicht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch, wenn Deine Tochter zu Dir kommt. Dann hast DU das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Auch wenn viele das Jugendamt verteufeln. Ich tue das nicht. Das JA hilft Dir meistens mehr, als es schadet. Das sind Ausnahmen, die im Fernsehen nur Quoten bringen sollen.

Bitte nimm sie nicht einfach so zu Dir, das ist Kindesentzug und strafbarn und verschlechtert Deine Chancen.

Wenn sie lange in der Windel sitzt und nicht gewickelt wird, wird sie entsprechende Erkrankungen haben oder bekommen, wie einen Pilz o.ä. Das war bei meiner Tochter auch so. Schau sie Dir an, wenn Du sie bekommst und wenn etwas Auffälliges ist: Sofort zum Arzt und untersuchen lassen oder am Wochenende in eine Kinderklinik. Schildere dort die Situation mit der mangelnden Pflege. Sie werden u.U. das JA dann einschalten und das JA würde Dein Kind erst in Obhut nehmen und dann könntest Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Dafür brauchst Du nicht mal einen Anwalt, spar Dir das Geld. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, sind Ärzte, Krankenhäuser verpflichtet, dass JA einzuschalten und die kümmern sich i.d.R. darum.

Meine Tochter kam wegen Vernachlässigung und Verdacht auf Misshandlung (Es war nur ein Verdacht, das hat gereicht!) zu mir. Ich brachte sie in die Kinderklinik, die behielten sie dort, schalteten das JA ein und dann habe ich beim JA beantragt , das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Die haben das beim Gericht befürwortet und es ging alles problemlos.

Ich kann mich noch an meine EX erinnern, was sie darauf sagte "Was soll ich denn jetzt machen, wenn ich das Kindergeld und den Unterhalt nicht mehr bekomme?".

Deine EX erscheint sehr egoistisch und hat wahrschenlich auch noch andere Störungen, die dem Wohl Deiner Tochter schaden. Sie handelt total verantwortungslos.

In letzter Konsequenz frage Dich aber vorher: Bist Du dazu in der Lage, Deine Tochter zu erziehen und ihrem Wohl gerecht zu werden? Das ist eine große Aufgabe!

LG und viel Glück
Micha
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Was noch die Chancen verschlechtert: Verbreitung von do-it-yourself-Diagnosen und sonstigen unbewiesenen Behauptungen über die KM.
 

Mäxchen80

Mitglied
Also ich kann dir auch nur sagen: Wende Dich an einen Anwalt und frage nach, welche Möglichkeiten du hast. Vielleicht will Deine Ex das Kind ja sogar abgeben. Versuch einfach mal, dabei nachzufragen.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Oben