brauche Rat -  Hartz4 + 1 Euro Job

EA 80

*is back*
@Negteit: Eine Kontenpfändung ist in solch einem Falle reine Geldverschwendung, oder glaubst Du, er parkt sein "Schwarzgeld" auf dem Konto? So blöd sind diese Spezies nicht!
Und eine Kontenpfändung aufheben zu lassen ist wirklich kein Kunststück, sofern man nachweisen kann, dass nur Sozialleistungen eingehen!!!

Unterhaltsvorschuss bekommt sie auch nicht, da sie wieder verheiratet ist, soweit ich das richtig verstanden habe und bei Wiederheirat fällt der Unterhaltsvorschuss flach!!! D.h. der neue Mann zahlt für die Kinder mit, während der leibliche Vater munterfröhlich auf Staatskosten lebt und es sich gutgehen lässt. :wand
 
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User2

Guest
Original von negteit
Geh zu einer - deiner - Anwältin / Anwalt und schildere die Situation. Und da erklär ihm, das eine Kontenpfändung gemacht werden soll.

Was soll das bringen? Sozialleistungen sind nicht pfändbar, selbst wenn eine Kontopfändung erwirkt wurde MUSS die Bank die Sozialleistungen auszahlen.


Dort erklärts Du ebenfalls deine Situation und deinen Verdacht, das er net arbeiten will wegen dem Unterhalt.

In Anbetracht von fast 5 Mio Arbeitslosen (Grauziffer unbekannt!) soll das ein greifendes Argument sein?
Meinst du die Arge steht ihm nicht auf die Füsse?


Und sag auch ruhig, das Du von Arbeitsangeboten weißt, die dein Mann nicht angenommen hat

Beweise? Das kann ganz schnell auch ins Auge gehen, Stichworte: Verleumdung, üble Nachrede.
Zudem dürfen Arbeitsstellen (noch) abgelehnt werden, außer sie wurden direkt von der Arge zugeteilt.


Das Jugendamt müsste eigentlich erstmal für den Vater aufkommen, und das JA holt sich das dann schon vom "Vater" zurück. Das ist der normal Gang.

...

Wenn das alles net funzt - was ja möglich wär - dann darf ich mal zitieren:

Können die Unterhaltspflichtigen ihrer Pflicht nicht mehr nachkommen, müssen die Unterhaltsvorschusskassen bei den Jugendämtern den Unterhalt übernehmen - genauso, wie sie es bereits jetzt bei Zahlungsunwilligen oder Zahlungsunfähigen tun. Der Pferdefuß dabei: Dieser Unterhaltsvorschuss wird höchstens sechs Jahre lang gezahlt und auch nur bis zum 12 Lebensjahr des Kindes

Sie ist verheiratet, da gibt es keine Leistungen nach UVG mehr, daran gibt es nichts zu rütteln - egal wie alt das Kind ist.


Alles in allem wirst du leider nicht viel tun können, usagimoon, außer abwarten.
Es ist natürlich nicht in Ordnung was da geht, aber ich sehe keine reelle Chance, dass du etwas bewirken kannst.
Das einzige, was du vielleicht in Angriff nehmen kannst ist die Sache mit der Wohnung, aber mal ehrlich: was hast du da persönlich davon? Dadurch wirst du auch nicht plötzlich Unterhalt bekommen und störst vielleicht das eh schon wackelige Verhältnis zwischen ihm und deinen Kindern noch...
 
N

negteit

Guest
Bei Kontenpfändung kann die Bank gar nix zahlen. Dann muss das Geld beim Amt abgeholt werden. Konto is nich. Und dann dieses Konto wieder von der Pfändung befreien ist schwierig bis unmöglich - und die Bank wird dir was erzählen ...... etwas das ich keinem Wünsche.

Wem steigt die ARGE schon auf die Füß? Die sind mir zum Schluß hinterher gelaufen um mir die Kohlen inden Hi..... zu schieben *kopfschüttel* Ich knne jemanden aus der Nachbarschaft, der darf ohne weiteres seinen Neuwagen(!) behalten. Es muss nur gut begründet werden.

Abwarten würd ich nicht. Warten war noch nie eine Lösung. Was keiner weiß, macht keinen heiß .....

Sozialleistungen sind übrigens durchaus Pfändbar. Zufällig ist das einem Freund von mir passiert. Da gehts zwar nicht um Kinder ........ aber die Kohlen sind zu über 50% weg. Und das ist völlig rechtens .....

So Sachen wie "geht nicht" oder "unmöglich" gibs in Deutschland nicht mehr. Die Zeiten sind vorbei. Es gibt höchstens ein "ich guck mal wie ich das mache ...."
 
U

User2

Guest
Ich bin Bankkauffrau und weiß wovon ich rede, was du behauptest ist einfach falsch.

Hier mal Quellen:

Unpfändbar sind insbesondere die folgenden zweckgebundenen Sozialleistungen:

* Sozialhilfe,
* Arbeitslosengeld II und Sozialgeld,
* Erziehungsgeld,
* Mutterschaftsgeld,
* Leistungen der Pflegeversicherung,
* Grundrente,
* Kindergeld (es sei denn, Sie schulden Unterhalt)
* Wohngeld (es sei denn, Vermieter oder Immobilien-Finanzierer wollen darauf zugreifen).

Quelle: http://www.meine-schulden.de/schrit...treckung/extra/pfaendung_von_sozialleistungen


7-Tage-Schutzfrist bei Sozialleistungen

Werden auf Ihrem Konto Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch wie Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld, Sozialrenten, BAföG, Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld oder Sozialhilfe einschließlich Mietzuschuss gutgeschrieben, sind diese für die Dauer von 7 Tagen generell unpfändbar. Ausschlaggebend für die 7-Tage-Frist ist der Zeitpunkt der Kontogutschrift, nicht das Datum des Kontoauszugs.

Es genügt, wenn die Bank aus der Buchung erkennt oder wenn Sie der Bank z.B. mit dem Sozialhilfebescheid nachweisen, dass die Gutschrift aus einer Sozialleistung resultiert. Innerhalb der 7-Tage-Frist benötigen Sie zur Freigabe keinen Gerichtsbeschluss!

Ihre Bank ist kraft Gesetzes verpflichtet, den gesamten gutgeschriebenen Betrag an Sie auszuzahlen bzw. Ihre Überweisungsaufträge auszuführen.

Dabei ist auch unbeachtlich, ob die Bank selbst noch Forderungen gegen Sie hat oder Ihr Dispo-Kredit überzogen ist. Zu Ihren Rechten gegenüber der Bank siehe auch Girokonto auf Guthabenbasis und Schlichtungs- und Beschwerdestellen der Kreditinstitute.

Quelle: http://www.meine-schulden.de/schritte_der_glaeubiger/zwangsvollstreckung/extra/kontopfaendung


Zudem liegt Hartz 4 unter der Pfändungsfreigrenze, was den Empfänger unpfändbar macht. Sollte sich die Bank weigern das Geld auszuzahlen, kann über das Amtsgericht sogar ein Beschluss erwirkt werden.
Das einzige was die Bank machen kann, ist das Konto kündigen. Erst DANN wird es so sein, dass der Empfänger der Leistungen sein Geld direkt beim Amt abholen muss, da es mit laufender Kontopfändung fast unmöglich ist ein neues Konto zu bekommen.
 
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negteit

Guest
Deine Qualifikation und dein Wissen habe ich nicht angezweifelt. Ich sagte nur, das man Sozialleistungen durchaus pfänden kann. ALG 1 - wie bei meinem Freund - ist Pfändbar. Das Thema ging bei ihm (leider) durch mehrere Anwälte. Also muss da was wahres dran sein.

Und ich würde auf keinen Fall nichts tun. Ich würde wenigstens dafür sorgen, das die Sache Aktenkundig wird. Warum? Damit im Notfall Unterlagen zur Hand sind.

Beispiel:
Ich teile dem Arbeitsamt grundsätzlich mit, wenn es bei mir etwas neues gibt. Auf diese Weise bin ich bei denen Aktenkundig und wenn was passiert - Arbeitslosigkeit - dann kommt dies nicht plötzlich, sondern aufgrund meiner Aktengeschichte wird es als "dumm gelaufen" eingestuft. Und ich bekomme das was mir zusteht - und manchmal "Sonderleistungen".
Nichts tun, ist immer falsch. Wäre meine Denkweise so, wär ich schon seit 5 jahren Arbeitslos - mindestens.
Was ist eine Sonderleistung? Ich hatte gerade mal wieder meinen Job verloren weil ich einen Anfall hatte. Das AA hat mit mir auf meinen Wunsch ein Schreiben erstellt, damit ich eher einen KH-Termin (Details lasse ich weg, is ne Geschichte für sich) bekomme. Der Brief vom AA war weggeschickt, da bekam ich 4 Tage später einen Termin innerhalb von 2 Wochen - statt der beanschlagten Zeit von 6 Monaten ......

Solche und andere Beispiel könnt ich noch beliebig weiterführen. Nichts tun und abwarten ist falsch. In ein Auto setzt Du dich doch auch net rein und wartest wann was passiert, oder?

Ich habe übrigens nicht gesagt, das ich eine Patentlösung habe. Ich habe - wie andere auch - vorschläge zur Lösung gemacht. Und wenn meine Lösungsansätze nicht gehen - aus welchem Grund auch immer - ist das Pech. Aber den Versuch zu helfen werd ich ja wohl noch starten dürfen.

negteit

PS Ich kenne einen Arzt, der hat studiert ..... aber von Medizin offensichtlich keine Ahnung. Zum Krank schreiben langts grade eben so ....
 
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User2

Guest
Du hast hier einfach falsche Dinge behauptet... sorry, dass das so ist.
Jeder kennt wohl jemandem bei dem das ganz anders war und das kommt immer auf die individuellen Umstände an.
Fakt ist das was die genannten Quellen sagen.

- Sozialleistungen sind grundsätzlich nicht pfändbar
- Die Bank ist verpflichtet die Sozialleistungen auszuzahlen
- Es gibt kein UVG für Verheiratete

Und natürlich darf jeder seinen Lösungsvorschlag unterbreiten! Wenn sie aber aufgrund gesetzlicher Grundlagen nicht tragbar sind, dürfen das widerum andere aber auch richtig stellen. ;-)
Ob du dabei meine fachlichen Qualifikationen beurteilen oder anzweifeln magst sei dir freigestellt.

Meiner Meinung nach erreicht man mit so einer "Hetze" gegen den Vater gar nichts! Persönlich hat die Mutter davon gar nichts (außer evtl. Rachegelüste gestillt) und die Situation wird sich noch verschlimmern. Da sind Kinder im Spiel und zuerst sollte da mal eine vernünftige Regelung geschaffen werden soweit dies möglich ist. Geld hin oder her. Durch diese Maßnahmen wird bestimmt auch nicht plötzlich Unterhalt kommen.
Wobei ich nochmal sagen möchte, dass das Verhalten des Vaters in keinem Fall in Ordnung ist!
 
N

negteit

Guest
Wer sich daneben benimmt, der kriegt was auf die Finger - ich auch.

Ich werde mich also künftig mehr zurückhalten.

: drink
 

EA 80

*is back*
Original von Mela
Du hast hier einfach falsche Dinge behauptet... sorry, dass das so ist.
Jeder kennt wohl jemandem bei dem das ganz anders war und das kommt immer auf die individuellen Umstände an.
Fakt ist das was die genannten Quellen sagen.

- Sozialleistungen sind grundsätzlich nicht pfändbar
- Die Bank ist verpflichtet die Sozialleistungen auszuzahlen
- Es gibt kein UVG für Verheiratete

Und natürlich darf jeder seinen Lösungsvorschlag unterbreiten! Wenn sie aber aufgrund gesetzlicher Grundlagen nicht tragbar sind, dürfen das widerum andere aber auch richtig stellen. ;-)
Ob du dabei meine fachlichen Qualifikationen beurteilen oder anzweifeln magst sei dir freigestellt.

Meiner Meinung nach erreicht man mit so einer "Hetze" gegen den Vater gar nichts! Persönlich hat die Mutter davon gar nichts (außer evtl. Rachegelüste gestillt) und die Situation wird sich noch verschlimmern. Da sind Kinder im Spiel und zuerst sollte da mal eine vernünftige Regelung geschaffen werden soweit dies möglich ist. Geld hin oder her. Durch diese Maßnahmen wird bestimmt auch nicht plötzlich Unterhalt kommen.
Wobei ich nochmal sagen möchte, dass das Verhalten des Vaters in keinem Fall in Ordnung ist!

das unterschreib ich.
 
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