Hausrat - Trennung eheähnliche Gemeinschaft

Z

zockermann

Guest
Hallo zusammen!

Wie wird eigentlich der Hausrat bei Trennung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft aufgeteilt?

Ist dies abhängig von der Dauer des Zusammenlebens und/oder wer die Gegenstände gekauft oder mit in die gemeinsame Wohnung gebracht hat?

Was zählt alles zum Hausrat?

Gibt es Unterschiede, wenn ein gemeinsames uneheliches Kind vorhanden ist?
Stehen der Mutter die eh Anspruch auf das Kind hat, mehr zu?

Vielen Dank vorab.
 
P

PhiloCon

Guest
Hallo,

jedem gehört das, was er/sie angeschafft hat oder schon in den gemeinsamen Hausrat eingebracht hat.

Über gemeinsam angeschaffte Gegenstände sollten Quittungen vorhanden sein und am besten Belege darüber, wer welchen Anteil angeschaffte hat.
Ok, das war jetzt die Illusion ;-)

Im Prinzip müssen sich die Partner einigen. Gerichte UND RA machen Hausratteilungen ungern.

Zum Hausrat kann (!) auch ein Auto zählen, dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Dem Kind werden idR die Gegenstände zugeordnet, die der Partner, bei dem das Kind seinen Wohnsitz hat, für die Versorgung des Kindes benötigt.

Ich hab mal einen Hausrat geteilt, indem ich mit dem Paar durch die Wohnung ging und jeden Gegenstand zugeordnet habe. Das war mal ne andere Mediation ;-).

Sonnige Grüsse,
Gabi Sandhoff
 
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