Hilfe bezüglich umgangsrecht

Kev89

Neues Mitglied
Moin ihr Lieben,

ich benötige einmal Hilfe da ich mich recht übergangen fühle, leider schon das zweite mal vom ASD hier bei uns.

Folgende Thematik, es geht um meine 5 Jährige Tochter.


Vor 3 Jahren war die Scheidung rechtskräftig, ich musste noch eine Umgangsvereinbarung einklagen , da die Kindesmutter mir vereinbarte Tage genommen hat etc.


Meine Tochter hat noch 3 Halbgeschwister bei der Mutter, leider ist es auch so das sie mich teilweise Erpresst hat, mich auch schon mitten auf der Straße dastehen lassen hat als wenn ich ein "Schläger" wäre, bei der Übergabe sich auf den Boden geschmissen und Heulend zusammengebrochen, nur weil ich nicht auf die Zugewinngemeinschaft verzichtet habe.

Hatte den Kindern erzählt ich will ihnen (es war ihr haus) das zuhause wegnehmen etc. - Obwohl es nicht mit in die Zugewinngemeinschaft reingezählt hat. - Kind aus den Armen gerissen während es Papa geschrien hat, mich schlecht geredet.
Mich Erpresst, meine Tochter dürfte nur auf den Geb. von ihrem im letzten Jahr verstorbenen Opa, wenn ich eine Woche Tausche usw. ansonsten nicht. - Es war eine Kindgerechte Baumbestattung, das wünschte er sich, seine Enkelin konnte nicht hin.



zumindest hatte ich dann irgendwann eine Umgangsvereinbarung erwirkt, nachdem ich auf die Zugewinngemeinschaft verzichtet habe. (ja Erpressung)


Diese ist folgender maßen.

Jeden zweiten Mittwoch von Mittwoch auf Donnerstag und in der gleichen Woche dann von Freitag bis Montag

jeweils 09 Uhr hinbringen und 15 Abholen. immer in den Kindergarten und auch dort abholen, die Mutter möchte keinen Kontakt.

Ebenso mit bis zu 25.000€ Ordnungsgeld Strafe od. Ordnungshaft.


Jetzt ist es so, das dies schon etliche male gebrochen wurde. Bsp. ich solle meine Tochter dort abholen etc. das hätte die Erziehungsberatungsstelle genehmigt, das ich das soll. (trotz Umgangsvereinbarung, ich habe es dann einfach so hingenommen dem Kind zu Liebe kein Stress)



Dann hat die Mutter mir vor etwa 3 Wochen eine Email ganz plötzlich geschrieben (ich halt es kurz): Ich habe das Haus verkauft, ich ziehe ende Juni um, neues Haus schon gekauft, neuer Kindergarten schon ausgesucht etc.

Das sind von mir 28 Km, ich besitze aktuell kein Auto - Ich daraufhin, da ich ja vor Vollendeten Tatsachen stand, meinen Anwalt eingeschaltet und der hat gesagt erstmal zum ASD, dies gemacht.


Folgendes kam dann heute zu Stande, ich pack die Email an meinen Anwalt mal hier rein:

Sehr geehrte Herr:

ich wende mich heute an Sie, um Ihnen einen Bericht über den Verlauf des jüngsten Termins beim Jugendamt (ASD) mit der zuständigen Mitarbeiterin, Frau Trala, und der Kindesmutter zukommen zu lassen. Ich benötige hierzu dringend Ihre rechtliche Einschätzung, da das Verhalten von Frau Trala aus meiner Sicht stark parteiisch war und zudem gravierende rechtliche Fehlbeurteilungen enthielt.

Folgende Kernpunkte wurden besprochen bzw. haben sich ereignet:

1. Umgangsregelung und Transportlogistik

  • Vereinbarung: Der Umgang soll künftig so ablaufen, dass die Kindesmutter unsere Tochter am Donnerstag bringt (eine genaue Uhrzeit wurde nicht fixiert). Am darauf folgenden Montag soll das Kind von mir zurückgebracht werden, die Mutter könnte dies nur einmal machen, danach nicht mehr, ich müsste sie dann Montag bringen, wobei Sonntag Abend ja besser wäre. (Schon wieder Stunden mit meiner Tochter die fehlen, aussage der Frau Trala: es sind ja nur stunden und nur schlafen)
  • Problematik: Durch den Umzug der Kindesmutter nach --NEUER WOHNORT--- hat diese eine neue, erhebliche Entfernung geschaffen. Da wir aktuell über kein Kraftfahrzeug verfügen, beträgt der Weg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dem Fahrrad weit über eine Stunde. Für das Zurückbringen am Montag bedeutet dies, dass meine Tochter und ich um 05:00 Uhr morgens aufstehen müssen, um pünktlich um 08:00 Uhr im Kindergarten zu sein. Dies halte ich nicht für kindgerecht, sie Argumentieren das ich ja auch umgezogen bin ohne was zu sagen, ich begegnete das der Lebensmittelpunkt meiner Tochter bei der Mutter ist, demnach sich nichts veränderte - die ASD Mitarbeiterin: das ist genau das selbe (vergisst hierbei anscheinend aber wieder das Gesetz), bei ihnen hat sich ja der Fahrweg zum Kindergarten verändert. (aber nicht die umgebung, freunde, bekannte, einfach alles, worauf die Kindesmutter bei der Scheidung ja noch so doll drauf Plädiert hat)
  • Verhalten des ASD: Als ich vorschlug, dass die Kindesmutter aufgrund der von ihr geschaffenen Distanz die Logistik zumindest so lange mitorganisieren sollte und sie Donnerstag bringen sollte und Montag wieder abholen, bis wieder ein Pkw zur Verfügung steht, entgegnete Frau Trala, dies sei „egal“. Sie äußerte, die Mutter könne auch einfach „Nein“ sagen und ich müsse dann zusehen, wie ich das Kind von Mittwoch auf Donnerstag sowie von Freitag bis Montag abhole. Ich fühlte mich hierdurch massiv unter Druck gesetzt, da mir ja keine wahl bleibt, mir wurde bezüglich meinen vorschlägen alles angekreidet das es mir da ja nur ums "prinzip" ging, aber nicht das recht hätte, aber umgekehrt wird der Kindesmutter mal wieder nicht ihre Rechte und Pflichten erklärt.
2. Informationspflicht bei Umzug und Missachtung des gemeinsamen Sorgerechts

  • Ich habe thematisiert, dass die Kindsmutter mich bezüglich des Hausverkaufs und des Umzugs nach --NEUER WOHNORT--- vor vollendete Tatsachen gestellt hat. Die Kindesmutter erklärte hierzu, dies ginge mich nichts an und das die Gefahr von der sie in ihrer "Neuanfang" Email schrieb, ja nur ihre Geschwister betraf, die auch im Haus wohnten, woraufhin ich zu ihr sagte: Das mag sein, aber Perspektivisch, nur mit dieser E-Mail sehe ich das anders als Vater der auch Sorge hat.
  • Frau Trala stimmte der Kindesmutter zu und wiegte die Distanz auf (ca. 13 km vom alten Wohnort), während sie mir vorhielt, ich hätte meinen Umzug nach ---6km entfernt 20 min mit dem Rad--- damals auch nicht angekündigt. Hierbei wird verkannt, dass mein Umzug innerhalb derselben Stadt stattfand (Fahrradweg ca. 30 Minuten), während durch den Umzug der Mutter nun eine massive logistische Erschwernis für den Umgang entstanden ist, nicht aufgrund der "Luftlinie" sondern der des realen Fahrweges und der umstände, ebenso hat man mir ganz klar vermittelt, wenn es eben so nicht klappt wie die das wollen, dann hab ich pech und dann fällt für da der Umgang weg und wird mir angekreidet das ich den Umgang boykottiere.
  • Auf meinen Einwand, dass der Lebensmittelpunkt meiner Tochter betroffen ist und ich als Mitsorgeberechtigter rechtzeitig informiert werden muss, entgegnete Frau Trala, der Umzug hat mich nichts anzugehen, wenn sie umziehen will dann ist das so, da muss sie auch nicht bescheid geben, es ist vollkommen Logisch das die Tochter dann mitzieht.
3. Rechtliche Fehlbeurteilung bezüglich Kindergarten und Schule

  • Als ich auf meine Rechte aus dem gemeinsamen Sorgerecht bezüglich der Wahl des Kindergartens, der anstehenden Schulwahl und des Wechsels der sozialen Umgebung (Freunde) hinwies, wurde mir von Frau Trala vorgeworfen, meine Argumentation klinge „wie eine Drohung“. Ich habe jedoch ausdrücklich betont, dass es mir nicht um Boykott geht, sondern um mein gesetzliches Mitspracherecht. - Was mir wiederum vorgeworfen wurde "dann geht es ihnen nur ums Prinzip"
  • Frau Trala erklärte daraufhin dezidiert, dass die Anmeldung oder der Wechsel von Kindergarten und Schule Angelegenheiten des täglichen Lebens seien und ich somit hierbei keine Entscheidungsgewalt besäße, ich würde ja auch nicht sofort bescheid bekommen wenn unsere Tochter irgendwann ein Zeugnis hat, da bekommt die Mutter ja auch als erstes Bescheid und nicht Ich. (ich dachte ich bin wieder im falschen Film)
Nach meinem Rechtsverständnis handelt es sich bei der Wahl und dem Wechsel von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen sowie dem damit verbundenen Wechsel des sozialen Umfelds ganz klar um Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (§ 1687 BGB), die der Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile bedürfen. Die Aussage der ASD-Mitarbeiterin ist somit rechtlich schlichtweg falsch.


Ebenso wurde mir jetzt wieder vorgeworfen, dass ich (es lief in letzter Zeit ganz ok, die Kindesmutter hat unsere Tochter hier auch bei uns persönlich abgeholt usw.) alles Kaputt mache mit diesem Termin und ob ich wieder will das ihre Kinder befragt werden (verfahrensbeistand) und was weiß ich, ohne das die Dame vom ASD dort auch nur versucht zu Intervenieren oder auch nur ansatzweise mal sagte, das der Umzug so nicht rechtens ist, sondern nur bei mir, meine umgangsvereinbarung ist nicht durchsetzbar usw. Obwohl diese vom Gericht tituliert ist mit Ordnungsgeld und haft etc.







Jetzt meine Frage an euch, wie bereits gesagt geht es mir da nicht darum der Mutter im weg zu stehen mit dem Umzug, aber sich über alles hinwegsetzen und mich hinstellen als wenn ich der Idiot bin, meine Frage an euch, wie schätzt ihr das ein das vor Gericht durchzusetzen mit der Umgangsvereinbarungsabänderung das die Mutter sie Gänzlich erst einmal bringt und abholt bis ich wieder ein Auto habe, ich finde es ehrlich gesagt extrem Krass und unverschämt, ich musste, obwohl nichts im Raum stand, echt für Feiertage, Geburtstage, Umgang etc. kämpfen obwohl wir am Anfang nur 800 Meter auseinander gewohnt haben.

Und wie empfindet ihr die Situation?
 
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