hilfe! gefährlicher Gartenzaun...

Susanne

Namhaftes Mitglied
hab schon woanders gefragt aber hier wollt ich auch fragen - aus fragen der bequemlichkeit kopier ich euch den sachverhalt mal hier rein:


Hallo zusammen,

wie ja oben schon steht gehts um unseren Gartenzaun.
Wir hatten bis letzte Woche einen alten Jägerzaun der nun ausgetauscht wurde. Es kam auch gleich der Schock: ein verzinkter Metallzaun mit Spitzen! Der Zaun ist etwa 1m hoch und hat flache Spitzen.
Jetzt würde ich gern wissen ob wir dagegen etwas unternehmen können?

Wir leben zur Miete in einem 3-Familienhaus, alle 3 Parteien finden den Zaun so unmöglich wegen der Verletzungsgefahr. Insgesamt wohnen im Haus 6 Kinder (davon 2 Kleinkinder, 2 KigaKinder und 2 Grundschulkinder).

Der Vermieter wurde schon drauf hingewiesen, dass das zu gefährlich sei. Einzige Antwort: Kinder haben nix am Zaun zu suchen!
Gestern hab ich versucht mit der Vermieterin zu sprechen und sie wich aus, dass wir ja im nächsten Jahr nen neuen Bodenbelag vorm Haus bekämen und dann die Gefahr des stolperns nimmer so groß sei.
Die Kinder müssen jeden Tag am Zaun entlang gehen - man kann ihm also nicht ausweichen.

Jetzt würd ich eben gern wissen ob wir da irgendwas machen können oder ob wir einfach Pech haben?!
DAnkeschön
 

Frank2007

Systemlord
Hallo Susanne
Informiere dich mal beim Mieterschutzbund oder Verbraucherschutz.
Wird eine schwierige Sache .
Aber ich würd da erstmal nachfragen.
Wichtig ist nur das Evtl. aller Mieter zusammen halten.
Halt mich mal bitte auf dem Laufenden.

Lg
Frank
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Problem ist, dass wir nicht beim Mieterbund sind und die eine 3monatige Mitgliedschaft voraussetzen um uns zu beraten.
mein mann telefoniert grad mit unserer rechtschutzversicherung - die beraten telefonisch bevor man nen anwalt braucht ;-)

der zusammenhalt aller mieter wird schwer. sind uns zwar einig, dass es so net bleiben kann, aber wirklich aktiv sind nur wir :rolleyes:
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Die Rechtsschutz sagt das:

Der Vermieter kann hier tun und lassen was er will (also was den Zaun angeht).
Wir können nicht verhindern, dass der Zaun so dasteht wie er da steht.
Sollte aber was passieren können wir fordern, dass der Zaun entfernt wird und ihn auf Schadenersatz verklagen.



Müssen es also so hinnehmen :(
Meine Kinder werden definitiv da draussen nicht mehr spielen. Dazu hab ich zuviel Angst, dass was passiert. Denn bei dem Zaun gibts - im Fall des Falles - nur schlimmere Verletzungen und keine kleinen Kratzer :(
 

Raupe

Raubkatzenbändigerin
Gibt es für Zäune keinen TÜV oder eine was-weiss-ich-nicht EU-Norm?

Also sowas ähnliches haben die Leute hier gegenüber als Tor vor der Einfahrt, auch mit Spitzen drauf aber die Kanten sind irgendwie abgerundet so dass man sich zwar ordentlich weh tun kann wenn man drauf steigt aber aufspiessen kann man sich damit nicht so schnell. Das ist zwar keine Ideallösung, aber auch keine Todesfalle und hält auch keines der Nachbarskinder davon ab draussen um das Tor herum zu spielen.
Ist halt kein Klettergerüst und das wissen alle und es interessiert sich auch nicht wirklich ein Kind dafür.

Und solang der Zaun keine Baurichtlinien, Sichertheitsnormen oder was es da sonst so gibt verletzt kann ich mir echt nicht vorstellen dass ihr da dem Vermieter was vorschreiben könnt.
Aber bevor Du Deine Kinder nun nicht mehr in den Garten lässt würde ich das eher mit ihnen "üben" dass dieser zaun nun in die Kategorie wie Treppen oder die Strasse fällt, ein "unausweichliches Übel" das zwar da ist aber auf dem nicht geturnt wird...
 

Frank2007

Systemlord
Ja die werden schon den EU richtlinien entsprechen.
Das Problem ist das da wo der Zaun steht kein Kinderspielplatz ist.
Da wird sich der Vermieter immer drauf zurück greifen. :(

Lg
Frank
 

Beckie

Aktives Mitglied
Ich lese hier heraus, dass nicht der Zaun das Problem ist, sondern die Höhe des Zauns, wäre er höher, würden die Kinder nicht in Gefahr kommen, sich weh zu tun oder? Da er aber nun einmal so niedrig ist wie er ist, fürchte ich, dass Ihr nicht die allerbesten Aussichten habt. Unter Aufsicht draussen spielen ist aber auch immer so eine Sache. Schließlich kannst nicht überall gleichzeitig sein.

Man man man ... könntet Ihr vielleicht etwas davor stellen?
Ihn anderweitig absichern mit Brettern oder solchen Sichtschutzwänden oder dergl.?
Ist natürlich ein mega-Aufwand und auch die Kosten sind nicht zu unterschätzen, zumal Ihr wahrscheinlich für einen weiteren Zaun oder einen Sichtschutz die Genehmigung des Vermieters bräuchtet. Vielleicht wartet der Vermieter aber auch nur, dass einer daher kommt und ihm diese anscheinend lästige Arbeit abnimmt und Gefahrenquelle beseitigt.

:shake
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
nur schnell, weil ich im stress bin:

hab grad nachgemessen: das zaunelement ist 82cm hoch. vom boden (nicht vom sockel) aus gemessen ist der zaun maximal knapp 89cm hoch...

wenns euch wirklich interessiert mach ich morgen mal fotos ;-)

vll bin ich auch nur zu überängstlich. es sind ja flache spitzen - aber dünne eisenstäbe bleiben dünne eisenstäbe :(
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Original von Coleman
wenn der zaun so in ordnung wäre, dass man nichts dagegen unternehmen kann - wieso sollte man den vermieter mit aussicht auf erfolg verklagen können, wenn etwas passiert ist?

hmm... das ist ein argument das ich noch nicht in betracht gezogen hatte :verleg
 

Christa123

Mitglied
Hallo

Du kannst deinem Vermieter das folgende Urteil unter die Nase halten, in dem ebenfalls ein Schadenerstaz-/Schmerzensgedprozess gewonnen wurde, weil ein gefährlicher Zaun aufgestellt wurde.
Vielleicht überlegt sich's dein Vermieter dann noch mal.

Landgericht Tübingen, Az.: 7 O 143/01, Urteil vom 16.11.2001
Link: http://www.ra-kotz.de/metallzaun.htm
Inhalt:
In dem Rechtsstreit wegen Schmerzensgeld hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen auf die mündliche Verhandlung vom 30. Oktober 2001 für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,-- DM zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, den dieser als Folge des Unfalls vom 22.4.1998 auf dem Gelände . . .erleiden wird, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind oder übergehen werden.

Aus dem Folgenden:
Der Zaun wurde im Jahre 1992 montiert von einer beauftragten Schlosserei und zwar so, dass an der Oberkante senkrechte Metallstreben mit einer Länge von ca. 2 bis 5 cm überstanden, während der Zaun an der Unterkante mit der Querverstrebung bündig und ohne Überstand abschließt. Wegen der genauen Konstruktion des Zaunes wird auf die vorgelegten Lichtbilder Bezug genommen.

Inzwischen ließ die Beklagte aus Anlass des streitgegenständlichen Unfalls den Zaun in der Weise umdrehen, dass sich die bündige Seite nunmehr oben befindet und dementsprechend eine Verletzungsgefahr nicht mehr besteht.

Während die Beklagte die Einzelheiten des Unfallablauf bestreiten lässt, steht folgendes fest: Als der Ball über den Zaun ins Kindergartengelände geflogen war, wollte der Kläger ihn von dort zurückholen und versuchte den Zaun zu überklettern. Dabei kam er so unglücklich zu Fall, dass er mit Kinn von oben herab in die spitzigen senkrechten und überstehenden Metallstreben fiel, wodurch er sich ein lange Schnittwunde vom einen zu anderen Kieferwinkel zuzog, die heute noch als Narbe sichtbar ist. Unmittelbar im Anschluss an den Unfall war er für 6 Tage in stationärer Behandlung und - eigenem Bekunden zufolge - für 6 Wochen vom Schulbesuch befreit. Ob in der Zukunft eine kosmetische Narbenkorrektur erforderlich sein wird, ist streitig.
usw usw.

Gruß Christa
 
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