brauche Rat -  Hilfe......

Tatze

Neues Mitglied
Hilllllllllllllfffffffeeeeee....

Ich brauche dringend Hilfe...... ich habe eine Tochter von 3 Jahren mit einer Schwerbehinderung,die 24 Stunden lang Hilfe benötigt. Jedoch würde ich gerne wieder arbeiten gehen, und dies klappt aufgrund ihrer Behinderung nicht.Sie ist täglich für 4 Stunden in der kitta untergebracht, kann aber leider je nach Gesundheitszustand nicht täglich in diue Kitta.Daher meine Frage wo kann ich mich hin wenden, um noch Finanzielle Unterstützung zu bekommen,oder um Hilfe zu bekommen so das ich arbeiten gehen könnte??
Mit einme Babysitter ist mir leider nicht geholfen, da ich meine Tochter laut Gesetz keinem Normalen Babysitter übergeben darf. Bitte wer kann mir helfenBrauche dringend Rat!!
 

MichiM

Aktives Mitglied
Hallo Tatze!
Erkundige dich doch mal, ob es in deiner Nähe die "Lebenshilfe" gibt. Diese hat einen familienunterstützenden Dienst. Hier werden menschen mit Behinderungen, die in ihren Familien leben stundenweise betreut - auch zuhause. Außerdem können sie dir auch weitere wertvolle Tipps zur finanziellen Unterstützung geben. Wo kommst du her aus Hessen? Die Lebenshilfe ist in Hessen ja recht großflächig vertreten.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiter helfen.
Liebe Grüße,
Michi
 
F

Florayla

Guest
Hallo Tatze,
wie ist das mit Schwerbehindertenausweis, Pflegeld usw.?
Hast du das?
Grüße
Eva
 
M

Mascha

Guest
Hallo!
Hast du nicht Anspruch auf Pflegepersonen?, oder mach Aushang in Kinderkliniken, viele Schwestern wollen gerne privat arbeiten
 
S

Supernatrix

Guest
Hilfe...

Hallo Tatze
Wenn du in der nähe keine Lebenshilfe findest kannst du dich auch an eine Caritasstelle wenden die haben eine extra Anlaufstelle für Frauen und helfen bei allen möglichen Notlagen.
Jedenfalls bei uns (nähe Köln) . Sie können dir bestimmt weiterhelfen.
 
M

Mascha

Guest
Stimmt!
Caritas ist eine gute Idee, oder wie ist es denn mit deiner Krankenkasse, die sind doch eigentlich für sowas zuständig (Vermittlung, Bezahlung,etc.)
LG
Mascha
 
J

janina

Guest
Hallo,

Dir steht Pflegegeld und eine Betreuungsperson zu. Am besten erkundigst Du Dich bei der Krankenkasse. Ev. hast Du ja auch eine Frühförderin, die Du um Hilfe bitten kannst, falls nicht kannst Du Dich an die ortsansässige Lebenshilfe wenden. Oder an einen Dachverband. Auf jeden Fall würde ich einen Behindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen, falls Du den noch nicht hast.
Du schreibst, dass Du das Kind vom Gesetz her keinem normalen Babysitter geben darfst, könntest Du mir Auskunft geben, wo ich dieses Gesetz finde, und hast Du auch eine Antwort oder einen Link auf meine Frage: Wie siehts mit dem Umgangsrecht der geschieden Väter aus?

Alles Gute

Janina
 

Tatze

Neues Mitglied
re Behinderung

Hallo

vilen Dank für die Antwort.Habe mit der kk schon gesprochen, da gibt es keine andern möglichkeiten, die halten sich da weitgehenst raus. Sie fühlen sich für meinen Fall nicht verantwortlich.


gruß
 

Tatze

Neues Mitglied
re Antwort

Hallo

vielen lieben Dank für den rat, werde es dort mal versuchen, vieleicht habe ich da etwas mehr Glück.

gruß Tanja
 

Tatze

Neues Mitglied
hy

ich habe diesen Anspruch nur wenn ich selber mich nicht um das Kind kümmern kann. und das auch nur maximal 4 Wochen im Jahr. und damit ist mir leider dann auch nicht geholfen.
Und die Betreuung die ich benötige, für meine kleine, kann mir leider auch keine Krankenschwester geben, es dürfen nur geschultes Personal die sich mit dieser Krankheit auskennen an das Kind ran. und dieses Personal ist hier nicht zu finden, da die Behinderung eine der seltesten ist die es gibt.


gruß
 

Tatze

Neues Mitglied
hy

ja einen Schwerbehindertenausweis habe ich, nur leider bringt er nicht sehr viel, wenn ich nicht arbeiten gehe, den nur dann bekommt man ende des Jahres den Meraufwand ausbezahlt. Ansonsten wofür er noch so gut ist, das verwende ich schon alles.
Pflegegeld bekomme ich für meine kleine auch.


gruß
 

Tatze

Neues Mitglied
hallo

Den Familienentlastenden Dienst den nehme ich schon in Anspruch.Den habe ich über den Interessengemeinschft für Behinderte .ev bekommen. Nur leider konnte mir auch dort noch keiner mehr Infos über meine Problematik geben.



gruß
 

Tatze

Neues Mitglied
hy

hy janina

ich habe für meines keinen Link, ich habe diese Aussage vom Gesundheitsamt bekommen. Die sagten mir das ich es nicht darf, da ich mich sonst straffbar mache, wenn dem Kind etwas passiert.Den Sie braucht Intensiv Pflege, und das darf nur fachgerechtes Personal machen. Klingt Blöd, mich hatte diese Aussage auch zimmlich genervt. Aber irgendwo kann ichs auch verstehn. Ich wollte niemals jemandem diese Aufgabe zumuten, den selbst ich habe 2 Jahre gebraucht damit zurecht zu kommen.

Pflegegeld bekomme ich auch schon allerdings nur das minimalste.

Also was das Umgangsrecht angeht, da habe ich keinen Link, der ist aber übers Internet über eine suchmaschiene raus findbar.

Welches Problem hast du den genau???
Ich habe damit auch schon genug erfahrungen gemacht.


gruß Tanja
 
J

janina

Guest
Hallo Tanja,

also erstmal zum Thema Pfelgegeld: wieso kriegst Du nur das minimalste?? Ich weiß, dass die Einstufung schwierig ist, meine Tochter ist schwer sehgeschädigt und hat noch andere Defizite (Kraniosynostose, ungeklärte Krampfanfälle, Wahrnehmungsstörungen etc. es wird ein unbekanntes Syndrom vermutet, es würde jetzt ausschweifen zu lange zu schreiben, auf jeden Fall hatte ich Pflegestufe eins und der Typ vom Pflegedienst meinte ich solle Widerspruch einlegen, da die KK nicht so recht Bescheid wüßten, hab ich auch gemacht, jetzt hab ich Pflegestufe . War außer ein bißchen Schriftkram und diverser Bescheinigungen von Therapeuten eigentlich ganz leicht. Und diese Verhinderungspflege (ca. 1400 Euro im Jahr -entweder eine Betreuungsperson für 4 Wochen oder Stundenweise) hat bei mir die Diakonie übernommen, als meine 1400 Euro aufgebraucht waren haben sie mir gesagt, wenn ich alleinerziehend bin und die 10 Euro pro Stunde nicht aufbringen könnte gäbe es noch andere Wege weiterhin eine Pflegeperson zu bekommen. Ich hab das jetzt erstmal nicht in Anspuch genommen, aber anscheinend gibt es immer Wege!!
Mein Problem ist, dass mein Ex-Mann die Problematik niemals akzeptiert hat, sich nie gekümmert hat, abgehauen ist und ihm JETZT auffällt, dass er sie (falls er mal zu den Besuchstagen kommt) nicht hier zuhause besuchen will, sondern sie mit zu seinen Eltern, Schwester etc schleifen will und er sieht einfach nicht, dass fremde Umgebungen für unsere Tochter Streß bedeuten. Ich finde im Netz keine Infos, was das Gesetz zu Umgangsrecht mit besonderen Kindern sagt.
Ich bin eben auf diese Homepage gestossen und dachte zum ersten Mal, dass mir ev. jemand meine Fragen beantworten könnte.

Liebe Grüße

Janina
Darf ich fragen, was Deine Tochter hat?
 
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