Hochstufung bei Kindesunterhalt... warum ???

Zebra777

Neues Mitglied
Liebe Mitglieder,

meine Exfrau hat beim Jugendamt eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes (Beistandschaft) beantragt. Gesagt, getan.

Wir sind geschieden, unser Sohn lebt bei ihr. Sie und ich sind beideseit Jahren neu verheiratet. Sie hat mit ihrem neuen Mann ein zweites Kind bekommen. Meine neue Frau und ich haben kein Kind mehr bekommen.

Ich bekam Post vom Jugendamt, dass ich in der Düsseldorfer Tabelle 2 (!) Gehaltsstufen hochgestuft werde, da ich nur für ein Kind bezahlen muss. Ist das gesetzlich? Oder eine "Kannvorschrift"?

Angeblich geht die Düsseldorfer Tabelle davon aus, dass der Einzahler für 3 Personen Unterhalt leisten muss. Sind es nur 2, kann man eine Stufe hochgesetzt werden, zahlt man nur für 1 Person (hier meinen Sohn, 14 Jahre alt), wird man ganze zwei Stufen hochgesetzt... und muss dann mal eben locker etwa 68 Euro monatlich mehr bezahlen !!!

Ist das normal??? Oder kann ich dagegen was unternehmen???

Ich liebe meinen Sohn über alles und gebe monatlich nebenbei eine ganze Menge noch aus für den Jungen. Auch der KIndesunterhalt ist selbstverständlich und ich zahle ihn gerne. Aber ich fühle mich verarscht, da man beim Kindesunterhalt für ein Kind mal eben zwei Stufen höher gesetzt wird, da man ja "nur" für ein Kind zu zahlen hat. Ich finde dass schon eine ganze Menge Geld... dazu dann noch die 68 Euro mehr für 2 Stufen höher. Man ist echt der Dukatenesel für alle :-(

Ist das rechtens mit der Höherstufung um 2 Stufen bei mir??

Herzlichen Dank für eure nette Hilfe. Ist mein erster Beitrag.
Stefan
 

mellipop

***Jungsmami***
Hallo Stefan,

ja ich denke so ist es rechtens, denn bei meinem Freund ist ebenfalls so. Wobei es sich beim Zahlbetrag durch die Anrechnung vom Kindergeld nix ändert.

Liebe Grüße
mellipop
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
ob das richtig ist kann ich leider nicht sagen.

es kommt drauf an was du verdienst (hat sich dein verdienst seit der letzten berechnung geändert?).

ist aber - da du 'nur' für ein kind zahlen musste eigentlich ganz einfach nachzugucken, z.b. hier: http://www.famrz.de/g02_05.htm


es gibt schon ne klare berechnung und du kannst da in jeder tabelle nachgucken gehn ;-)



edit: das in der tabelle ein unterhaltspflicht für 3 personen vorausgesetzt wird wäre mir neu.
bei meinem mann wurde damals auch nach der tabelle der unterhalt festgesetzt und er war nur sich und der tochter unterhaltspflichtig....
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Stefan,

das mit der Höherstufung ist so rechtens, aber wie mellipop schon schreibt, macht es nicht wirklich viel aus, da das Kindergeld bei Höherstufung ja anders angerechnet wird.

Hier ist eine Kindergeldanrechnungstabelle, woraus Du den letztlichen Zahlbetrag entnehmen kannst.
Vorausgesetzt, die Düsseldorfer Tabelle ist für Dich zuständig
 

mafa

Aktives Mitglied
hier noch der Link zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle.

www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab7/20070701ddorftab.pdf

bitte lese unter der Anmerkung nach, Basis (Ex)Ehepartner und zwei Kinder.

Da ich der Mutter EU zahlen muss und nur ein Kind habe (Gehalt eher Stufe 5)...erfolgte eine Höherstufung um eine Stufe, in meine Fall auf Stufe 6. Sollte ich einmal, was ich irgendwie hoffe, der Mutter keinen EU mehr zahlen müssen, käme ich bei gleichem Lohn in die Stufe 7.

Also ist die Höherstufung ein normaler Vorgang...

Manfred
 

Zebra777

Neues Mitglied
hallo schnupe :)

also es macht ne menge kohle aus... mein bereinigtes netto liegt bei 2482 €... also stufe 7 !!! so, jetzt zahle ich aber für meinen sohn und sonst niemanden. folglich hat mich das jugendamt mal eben in stufe 9 der düsseldorfer tabelle katapultiert !!!

das sind schlappe 68 € monatlich mehr... weil es mir ja sooo gut geht und ich nur für eine person bezahle. ich finde das eine frechheit, wie man als mann abgezockt wird. die begründung, ich zahle ja "nur" für eine person und kann somit auch locker 68 € mehr monat für monat berappen, ist ja mal echt schwach. und nicht akzeptabel !!

meine exfrau bekommt jetzt von mir monatlich 384 €... und dazu noch die 154 € kindergeld. das ist fast die hälfte von dem, was meine frau monatlich als vollzeitkraft in einem baumarkt verdient.
 

Katharina20

*junge Mami..*
hallo zebra,

kann ich dich eins fragen? hbat ihr gemeinsames sorgerecht? falls ja,
dann bekommst du die hälfte des Kindergeldes und die andere Hälfte bekommt deine Ex-frau. du musst nur die Unterhalt bezahlen, also 384 euro und die hälfte des kindergeld musst du nicht dazuabgeben. es ist dein Recht, das Kindergeld zu behalten. das würde also so heissen, dass du nur "307 Euro" ausgeben musst..
 
D

^Day^

Guest
Original von Katharina20
dann bekommst du die hälfte des Kindergeldes und die andere Hälfte bekommt deine Ex-frau.

Öhm..das stimmt so nicht ganz....
Das KIndergeld steht immer dem Elternteil zu bei dem das betreffende Kind lebt bzw seinen Lebensmittelpunkt hat.
Ganz einfach aus dem Grund da es hierbei um Geld geht welches einzig und allein dem Kind zusteht.
 

Katharina20

*junge Mami..*
day,

komisch..meine Mutter hat jahrelang nur die Hälfte des Kindergeldes für mich bekommen und die andere Hälfte hat mein leiblicher Vater. und er zahlt nur die Unterhalt..
 
D

^Day^

Guest
Dann wurde das sicher zu der Zeit als Deine Eltern noch zusammen gelebt haben mal aufgeteilt.
Solange Deine Mutter dagegen keinen Einspruch erhebt tut sich da nichts, da es keine Behörde gibt die das von Zeit zu Zeit überprüft.

Deine Mutter hätte damals der Behörde nur mitteilen müssen das Dein Vater und sie sich getrennt haben und Du bei ihr lebst, dann hätte sie das Kindergeld komplett bekommen.(Die Behörde war sozusagen Jahre lang in dem Glauben das Deine Eltern nach wie vor zusammen leben)
So etwas sagt einem aber in D leider keine Sau von daher "woher soll man sowas wissen"!
:-/
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Das Kindergeld wird immer geteilt. Zwar bekomme ich es auch komplett überwiesen, aber bei der Kindesunterhaltsberechnung wird die Hälfte wieder abgezogen. Da es bei mir auch über das JA läuft, muss das wohl so korrekt sein. Ich habe übrigens das alleinige Sorgerecht, und trotzdem ist es so.
 
D

^Day^

Guest
Ein Unterhaltspflichtiger Vater kann die Hälfte des Kindergeldes von seinem zu zahlenden Unterhaltsbetrag abziehen...die Mutter erhält jedoch das "komplette" Kindergeld.

Alles andere würde mich doch sehr wundern....aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Evtl. findet sich ja noch jemand der die Rechtslage genauer kennt.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Original von ^Day^
Ein Unterhaltspflichtiger Vater kann die Hälfte des Kindergeldes von seinem zu zahlenden Unterhaltsbetrag abziehen...die Mutter erhält jedoch das "komplette" Kindergeld.

... so, nur mit anderen Worten, hab ich es doch geschrieben... ?(
 

Katharina20

*junge Mami..*
day,

nein, meine mutter hat ihn schon verlassen bevor ich geboren wurde.
ja, damit meine ich auch so..vielleicht habe ich nicht richtig formuliert..
leonie hat genauso richtig gesagt..
 
J

Jassy

Guest
Original von Katharina20
day,

komisch..meine Mutter hat jahrelang nur die Hälfte des Kindergeldes für mich bekommen und die andere Hälfte hat mein leiblicher Vater. und er zahlt nur die Unterhalt..

aber so wie du es HIER geschrieben hast ist es nicht richtig ... deine Mutter bekommt das KOMPLETTE Kindergeld überwiesen von diesem Kindergeld bekommt dein Vater keinen Cent - er kann sich die Hälfte des Kindergeldes abziehen bei der Zahlung des Unterhaltes... und so und nicht anders ist das...

Ich glaube das war von dir einfach nur unglücklich ausgedrückt, denn dein Vater kriegt keineswegs Kindergeld - er kann dieses (was deine Mutter bekommt) zur Hälfte vom Unterhalt welchen er an sie zahlt abziehen...

LG Jasmin
 

Katharina20

*junge Mami..*
jassy,

ja das stimmt, dass er nicht wirklich direkt das Kindergeld bekommt, aber
er kann bei der Zahlung des Unterhaltes die hälfte des kindergeldes abziehen lassen, daher meinte ich, dass er die "Hälfte des Kindergeldes" bekommt.
d.h. zebra zahlt eigentlich 384 euro, doch stattdessen kann er nur 307 euro zahlen..
 
Oben