Liebe Mitglieder,
meine Exfrau hat beim Jugendamt eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes (Beistandschaft) beantragt. Gesagt, getan.
Wir sind geschieden, unser Sohn lebt bei ihr. Sie und ich sind beideseit Jahren neu verheiratet. Sie hat mit ihrem neuen Mann ein zweites Kind bekommen. Meine neue Frau und ich haben kein Kind mehr bekommen.
Ich bekam Post vom Jugendamt, dass ich in der Düsseldorfer Tabelle 2 (!) Gehaltsstufen hochgestuft werde, da ich nur für ein Kind bezahlen muss. Ist das gesetzlich? Oder eine "Kannvorschrift"?
Angeblich geht die Düsseldorfer Tabelle davon aus, dass der Einzahler für 3 Personen Unterhalt leisten muss. Sind es nur 2, kann man eine Stufe hochgesetzt werden, zahlt man nur für 1 Person (hier meinen Sohn, 14 Jahre alt), wird man ganze zwei Stufen hochgesetzt... und muss dann mal eben locker etwa 68 Euro monatlich mehr bezahlen !!!
Ist das normal??? Oder kann ich dagegen was unternehmen???
Ich liebe meinen Sohn über alles und gebe monatlich nebenbei eine ganze Menge noch aus für den Jungen. Auch der KIndesunterhalt ist selbstverständlich und ich zahle ihn gerne. Aber ich fühle mich verarscht, da man beim Kindesunterhalt für ein Kind mal eben zwei Stufen höher gesetzt wird, da man ja "nur" für ein Kind zu zahlen hat. Ich finde dass schon eine ganze Menge Geld... dazu dann noch die 68 Euro mehr für 2 Stufen höher. Man ist echt der Dukatenesel für alle :-(
Ist das rechtens mit der Höherstufung um 2 Stufen bei mir??
Herzlichen Dank für eure nette Hilfe. Ist mein erster Beitrag.
Stefan
meine Exfrau hat beim Jugendamt eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes (Beistandschaft) beantragt. Gesagt, getan.
Wir sind geschieden, unser Sohn lebt bei ihr. Sie und ich sind beideseit Jahren neu verheiratet. Sie hat mit ihrem neuen Mann ein zweites Kind bekommen. Meine neue Frau und ich haben kein Kind mehr bekommen.
Ich bekam Post vom Jugendamt, dass ich in der Düsseldorfer Tabelle 2 (!) Gehaltsstufen hochgestuft werde, da ich nur für ein Kind bezahlen muss. Ist das gesetzlich? Oder eine "Kannvorschrift"?
Angeblich geht die Düsseldorfer Tabelle davon aus, dass der Einzahler für 3 Personen Unterhalt leisten muss. Sind es nur 2, kann man eine Stufe hochgesetzt werden, zahlt man nur für 1 Person (hier meinen Sohn, 14 Jahre alt), wird man ganze zwei Stufen hochgesetzt... und muss dann mal eben locker etwa 68 Euro monatlich mehr bezahlen !!!
Ist das normal??? Oder kann ich dagegen was unternehmen???
Ich liebe meinen Sohn über alles und gebe monatlich nebenbei eine ganze Menge noch aus für den Jungen. Auch der KIndesunterhalt ist selbstverständlich und ich zahle ihn gerne. Aber ich fühle mich verarscht, da man beim Kindesunterhalt für ein Kind mal eben zwei Stufen höher gesetzt wird, da man ja "nur" für ein Kind zu zahlen hat. Ich finde dass schon eine ganze Menge Geld... dazu dann noch die 68 Euro mehr für 2 Stufen höher. Man ist echt der Dukatenesel für alle :-(
Ist das rechtens mit der Höherstufung um 2 Stufen bei mir??
Herzlichen Dank für eure nette Hilfe. Ist mein erster Beitrag.
Stefan