brauche Rat -  In Scheidung befindliche Freundin mit Kind

B

boersenhai

Guest
Hallo allerseits,

folgende Situation:

Ich habe seit einiger Zeit eine Freundin, die sich im Trennungsjahr befindet und einen kleinen 4jährigen Sohn hat.
Sie hat eine eigene Wohnung, in der sie mit ihrem Sohn lebt und ich habe ebenfalls eine Wohnung.
Wir haben keinen gemeinsamen Haushalt.
Soweit ist alles OK, nur das ihr Noch-Ehemann zusehens zum Psycho wird, was meine Freundin sehr zu schaffen macht!
Es ist auch noch nichts geregelt, Unterhalt und Sorgerecht etc. Ihr Noch-Ehemann hat seit 3 Monaten eine neue Beschäftigung, legt aber nicht offen was er verdient. Wenn er auf Unterhalt angesprochen wird gibt es nichts als Beschimpfungen und Drohungen.Meine Freundin ist nicht berufstätig.
Er weiß auch noch nicht, daß seine Noch-Ehefrau einen neuen Partner hat.

Nun meine Fragen:

1. Wie ist das mit dem Unterhalt für meine Freundin, wenn ihr Noch-Ehemann von einer neuen Partnerschaft erfährt?

2. Wie sollte das Sorgerecht beantragt werden? Der eine sagt immer genau das Gegenteil vom anderen und ich bin der Meinung, daß der Kleine ziemlich darunter leidet. Sein Vater holt ihn 2-3 mal im Monat fürs Wochenende. In der restlichen Zeit hält er es aber nicht mal für nötig anzurufen. Wenn er ihn dann bei sich hat, geht er aber lieber anderen Aktivitäten nach und läßt ihn dann bei seinen Eltern oder bei Freunden.

3. Wie soll ich mich verhalten, wenn ihr noch Ehemann von einer neuen Partnerschaft erfährt? Kann mir schon vorstellen, daß das eine Menge Streß für mich bringt, worauf ich überhaupt keine Lust habe.

Vielen Dank für eure Erfahrungen !
 
A

AnnKathrin

Guest
Hallo,

da ich auch eine in Scheidung befindliche Frau mit Kind bin, will ich mal versuchen, aufzuschreiben, wie ich damit umgehen würde. Das ist natürlich sehr subjektiv, und vielleicht ist deine Freundin auch ein ganz anderer Typ...

Also, ich würde das als "zwei Baustellen" sehen. Deine Freundin hat ihre Vergangenheit, die sie nun irgendwie regeln muss. Sie kennt ihren Ex besser als du und weiß, wie sie mit ihm umgehen muss. An deiner Stelle würde ich mich aus DIESER Angelegenheit so lange heraushalten und sie "machen" lassen, bis sie dich um Hilfe und Rat bittet. Oder ist sie ihrem Ex gegenüber nicht gewachsen? Hältst du sie für hilflos? Ich würde ihr an deiner Stelle auch sagen: 'Wenn du Hilfe brauchst, bin ich für dich da.' Aber ich würde mir nicht den Kopf für sie zerbrechen. Wenn ihr keinen gemeinsamen Haushalt habt, ist sie wohl finanziell unabhängig von dir? Wie sie da ihre Forderungen dem Ex-Mann gegenüber durchsetzt, würde ich wirklich ihr überlassen, solange sie nicht in arge soziale Not gerät.
Und auch, wie der Vater mit dem Kind umgeht... Beschwert sie sich darüber bei DIR? Das müsste sie doch eigentlich auch mir ihrem Ex klären.

Sie hat sich von ihrem Mann getrennt und versucht, sich ein eigenes Leben aufzubauen - hat sie das in dem Wissen getan, dass sie ja DICH hat, auf den sie alles abladen kann und der ihr aus der Patsche hilft? Oder steht sie mit beiden Beinen auf dem Boden?

Eigentlich könntet ihr eure Beziehung doch genießen, und auch, wenn der EX von dir erfährt - na ja, da hat ER das Problem, falls er immer noch an ihr hängen sollte. Wichtig wäre dann von deiner Freundin, dass sie sich klar zu dir als neuen Lebenspartner bekennt. Aber dass deine Freundin und ihr Ex gemeinsam ihr Leben lang Eltern für das Kind bleiben, mit diesem Gedanken müsstest du dich anfreunden. Vielleicht schaffst du das leichter, wenn sie dir immer wieder zeigt, dass du nun der Mann bist, den sie liebt.

Alles nich so einfach... Da hilft irgendwie nur Vernunft von allen Seiten - und locker lassen in den Situationen, die deine Freundin bewältigen kann, ohne dich damit zu belasten.

Alles Gute!

AnnKathrin
 
M

Mauzi1970

Guest
Antworten auf viele Fragen ....

Hallo,
erst einmal schön, dass du deiner Freundin bestehtst und ihr euch gegenseitig habt:
Unterhalt: Der Ex ist verpflichtet, seiner Auskunftspflicht nachzukommen, Er muß seine letzten Lohnabrechnungen vorlegen. Sollte es da Probleme geben, kann deine Freundin zum Jugendamt, bzw. unentgeltlich eine Beratung beim Familiengericht besuchen. Es gibt beim Jugendamt auch Broschüren, in denen alles wichtige nach einer Trennung steht. Über diese Themen gibt es auch Taschenbücher, muß man ja nicht gleich kaufen, ihr könnt ja in die Stadtbücherei oder vielleicht zu pro familia. Der Ex ist uneingeschränkt verpflichtet, für das Kind Unterhalt zu zahlen, da kommt er nicht drum herum. Anders sieht es bei euch aus. Einerseits ist deine Freundin bis zum Ende der Grundschulzeit nicht verpflichtet, zu arbeiten und ab dem Alter auch nur zu Teilzeit verpflichtet. Also hat sie Anrecht auf Trennungsunterhalt und nach der Scheidung Anrecht auf Ehegattenunterhalt. Solltet ihr beide zusammenziehen, so gehen Gerichte davon aus, dass nach wenigen Monaten bereits von einer eheähnlichen Gemeinschaft auszugehen ist. Das würde den Anteil mindern, denn auch du unterstütz dann ja deine Freundin, auch Wohnvorteil würde gegengerechnet werden. Frage ist also, ob der Unterhalt sowieso nur für das Kind reicht. Denn wenn er kein großer Verdiener ist, wird alles über seinen Selbstbehalt auf Frau und Kind zahlenmäßg verteilt, es ist also dann egal, ob er für das Kind voll oder für beide nur anteilig zahlen kann. Denkt auch daran, dass das Kind ab 6 Jahre wieder in eine höhere Unterhaltsstufe kommt. Falls deine Freundin jetzt noch keinen Unterhalt bekommt, kann sie sofort!!! zur Unterhaltsvorschußstelle gehen und bekommt dort wenigstens die erste Stufe gezahlt (bis zum 12. Geburtstag, jedoch höchstens 6 Jahre), so ist sie erstmal abgesichert und das JA holt es sich vom Vater wieder. Sollte das mir dem Vorschuß auch weiterhin so bleiben, so denkt daran, dass die Berechtigung des Kindes beim JA erlischt, wenn ihr heiratet - paradox, ist aber so
Umgang-Sorgerecht: Grundsätzlich wird nach der Scheidung das Gem. Sorgerecht ausgesprochen und das ist auch gut so. Sollte deine Freundin wirklich bedenken haben, dass sie sich in den großen Angelegenheiten (Schulwahl, Religion, geplante OPS, Internat usw.) nicht mit dem Ex einigen kann, dann wäre die Überlegung richtig, über ein alleiniges SR nachzudenken. Alltägliche Entscheidungen (Taschengeld, Freunde, Freizeit usw.) bestimmt sowieso der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Das JA setzt die Messlatte heute aber sehr hoch, wenn es um das all. SR geht, auch bei Müttern. Außerdem ist hierbei das Problem des Umgangs noch nicht gelöst. Wenn das Kind auch bei den anderen Großeltern sein kann, ist da ja nichts einzuwenden. Sollte deine Dreundin grundsätzlich den verdacht haben, das der Umgang, wie er jetzt stattfindet, dem Kind schadet (hier aber ehrlich sein und wirklich an das Kindeswohl denken), dann sollte deine Freundin mal einen Termin mit dem JA eures Wohnbezirkes machen (soziale Dienste). Dort könntet ihr beide (jedoch sollte deine Freundin schon für sich reden, es ist ja ihr Kind und ihr Ex) bei einem Gespräch eure Bedenken schildern. Event. wird dann ein Gespräch mit dem Ex oder auch mit euch zusammen durchgeführt. Hört sich alles schlimmer an, als es ist. Versucht es einfach, denn das Umgangsrecht des Vaters wird euch noch 14 Jahre begleiten. Wir haben mit unserem JA sehr gute Erfahrungen gemacht, das ist bestimmt immer unterschiedlich, aber einen Versuch ist es wert.
Übrigens wird der Ex irgendwann von eurem Verhältnis erfahren, auch ein vierjähriger kann nicht dichthalten und soll er auch nicht. Versucht so selbstverständlich, wie möglich damit umzugehen. Sollte der Ex vor dem Kind Stress machen, dann räumt wortlos das Feld. Das Kind wird merken, dass der Stress einseitig ist und irgendwann merkt auch der Ex, dass er mit der Masche nicht weiterkommt. Hat auch bei uns Wunder bewirkt.
War ziemlich viel, waren ja auch viele Fragen ...
bis dann
Mauzi1970
 
M

mafa

Guest
... stimmt alles, trenne erst mal den KU vom EU ab, wegen KU erst mal zum Jugendamt. Dann ist er zur Offenlegung verpflichtet.

Notfalls; falls keine schnelle Einigung erfolgt, zum Sozialamt und Unterhaltsvorschuß verlangen...den Ex informieren, wenn nicht sofort
mindestens der KU gezahlt wird, hat er das Sozialamt und möglicherweise
auch Jugendamt auf dem Hals, allein wegen dem KU.

Gruß
 
B

boersenhai

Guest
Meiner Freundin ist es nun zu bunt geworden und sie hat sich einen Anwalt genommen, werde es mit Interesse beobachten, wie es weitergeht. Wenn Sie möchte werde ich Sie unterstützen, aber mauzi1970 hat Recht, sie soll erst einmal alleine versuchen die Dinge zu klären.

Gruß
 
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