Eilt! -  Ist das rechtens?

schnupe

Aktives Mitglied
Hm....verstehe Deine Wut......
er ist Deinen Kindern und seinen Zwillingen gegenüber in gleichen Maßen unterhaltspflichtig.
Die Kinder werden gleich behandelt....meist wird der Unterhaltspflichtige dadurch doch schon zu einem Mangelfall......ansonsten steht Dir eher Unterhalt zu, als seiner neuen Lebensgefährtin.
Aber selbst da liegt es im Einzelfall anders. Wie alt sind Deine Kinder? Gehst Du arbeiten?
Wieviel verdient Dein Ex?
 
A

akebono

Guest
schnupe hat recht: alle kinder sind unterhaltrechtlich gleich zu behandeln. dagegen geht zwar dein ehegatten-, trennungs- bzw. geschiedenen-unterhalt einem unterhaltsanspruch einer neuen ehefrau vor (die lebensgefährtin hat zunächst mal gar keinen). die unverheiratete mutter dagegen hat einen eigenen unterhaltsanspruch gegenüber dem vater, und um den gehts hier. es wird also ganz sicher eng werden, wenn auf einen schlag drei neue unterhaltsempfänger hinzutreten.
das bgb hat zwar sehr viele paragrafen, aber 16151 sind es dann doch nicht. die bestimmung ist 1615 l BGB. danach kann die mutter bis zu drei jahre nach der geburt unterhalt beanspruchen, wenn sie wegen der kinder nicht mehr arbeitet, und bei zwillingen wird das sicher der fall sein!
das sind schlechte nachrichten, aber ich fürchte, die rechtslage ist da ziemlich eindeutig.
 
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