Susanne
Namhaftes Mitglied
Hallo. Viele wissen ja bereits, wie drunter und drüber es bei uns zugeht. Jetzt spitzt sich die ganze Situation zur Umgangsregelung noch zu. Die Noch-Frau von meinem Freund wohnt ja eine Autostunde von uns entfernt und ist echt nicht bereit eine vorläufige, regelmäßige Umgangsregelung zu treffen, bis der Rest vom Gericht entschieden wird... Aber langsam fängt die Ex echt zu spinnen an....
Jetzt kam von der Anwältin der Noch-Frau meines Freundes folgendes schreiben:
Der Antragssteller soll nach Vorstellungen der Antragsgegnerin sein Umgangsrecht zu folgenden Zeiten ausüben:
Jeden Samstag oder Sonntag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Darüberhinaus wird beantragt, dass der Antrag auf Ausübung des Umgangsrechts für jedes zweite Wochende von Samstag bis Sonntag, abgelehnt wird.
Begründung:
Die Antragsgegner hat bereits in der außergerichlichen Korrespondenz darauf hingewiesen, dass sie grundsätzlich keine Einwendungen dagegen hat, dem Antragssteller ein angemessenes Umgangsrecht einzuräumen.
Allerdings sind dessen Ansprüche weit überzogen. Sie entsprechen dem Wohle des gemeinsamen Kindes XXX nicht. XXX ist er 2,5 Jahre alt, so dass die Ausübung eines Wochenendumgangsrechts oder gar Ferienumgangsrechts verfrüht ist.
Obgleich die Antragsgegnerin dem Antragsteller das Umgangsrecht nie verweigert hat, hat dieser seit Mai keinerlei Kontak merh zu XXX aufgenommen. Er hat sie weder besucht, noch zu sich genommen.
(anmerkung von mir: seine Ex hat verboten, dass er anruft und jedesmal wenn er die kleine sehen wollte, dann kam von ihrer seite was dazwischen. und wenns nur baden gehen war... )
Der Antragsgegner hat sich auch während des ehelichen Zusammenlebens der Parteien kaum um XXX gekümmert. Nach Feierabend hat er sich in seinen Computerraum zurückgezogen und XXX, wenn sie das ZImmer betrat, zur Mama geschickt. Er hat das kind nie gewickelt oder alleine etwas mit XXX unternommen.
Abgesehen davon, dass XXX noch zu klein ist, um beim Antragsteller zu übernachten, ist dieser auch mit der Betreuung des Kinder überfordert, da er sich noch nie selbst um das Kind gekümmert hat.
Auch der geplante Aufenthalt im Europapark Rust ist nicht kindeswohlentsprechend (für wen sind solche parks denn sonst gebaut worden???????). XXX ist für solche Unternehmungen noch zu klein. XXX schreit bereits nach der Mama, wenn sie nur wenige Stunden von ihrer Mutter getrennt wird (deswegen konnte sie wohl auch nach der trennung wochenlang bei der oma bleiben....).
Die Antragsgegnerin regt daher an, den Umgang mit dem gemeinsamen Kind wie oben angegeben auszugestalten. Hierdurch würde den Belangen des Kindes einerseits und dem Anspruch des Antragsstellers auf regelmäßigen Kontakt mit XXX andererseits in ausgewogener Weise Rechnung getragen. Erst wenn der Antragssteller durch regelmäßige Kontakte ein vertrauensvolles Verhältnis zu dem Kind aufgebaut hat, kann an eine Ausweitung der Umgangsregelung gedacht werden.
Vorsorglich wird insoweit die Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens angeregt.
Jetzt mal meine Fragen:
Was haltet ihr denn so davon???
Der Vater ist teilweise mehr als 12 Stunden in der Arbeit gewesen und hat sogar teilweise 3 Wochen durchgearbeitet, um seiner ex genug geld nach haus zu bringen. er hat in dem letzten jahr wo die beiden zusammen waren gerade mal 2 tage urlaub gehabt, nur wegen dem geld. da ist es doch normal, wenn er von der arbeit kommt, dass er erstmal seine ruhe braucht. er hat die kleine auch gewickelt (auch wenns selten war, weil ihm wirklich verdammt übel davon wurde und er sich übergeben musste) und ist auch allein mit ihr weggefahren. die kleine hat oft wochenlang bei der Mutter seiner ex übernachtet oder ist von leuten die bei der mutter des kindes zu besuch waren versorgt worden, weil sie 'keine lust' hatte. wenn er dann aus der arbeit heim kam hat er meistens noch den haushalt machen müssen, weil sie ja schließlich 'die kleine beaufsichtigen musste'.
hat vielleicht jemand erfahrungen mit dem umgangsrecht bei einem kind in dem alter??? mich würde es interessieren, ob das kind wirklich damit überfordert wäre alle 14 tage für ein wochenende zu uns zu kommen?!
immerhin wenn wir sie nur jede woche für 5 stunden hätten, dann würden wir davon schon allein 2 stunden mit ihr im auto sitzen um zu uns und wieder zurück zu fahren. dann bleiben ja nur noch 3 stunden.
was ist eure meinung so grob dazu?????????
um beispiele mit dem umgangsrecht wär ich echt froh. langsam glaub ich nämlich, dass unsere chancen immer weniger werden die kleine übers wochenende zu kriegen....
Und würde überhaupt bei so einem Sachverständigengutachten viel rauskommen? ich mein, die is ja eigentlich noch zu klein um ihre meinung zu sagen....
Jetzt kam von der Anwältin der Noch-Frau meines Freundes folgendes schreiben:
Der Antragssteller soll nach Vorstellungen der Antragsgegnerin sein Umgangsrecht zu folgenden Zeiten ausüben:
Jeden Samstag oder Sonntag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Darüberhinaus wird beantragt, dass der Antrag auf Ausübung des Umgangsrechts für jedes zweite Wochende von Samstag bis Sonntag, abgelehnt wird.
Begründung:
Die Antragsgegner hat bereits in der außergerichlichen Korrespondenz darauf hingewiesen, dass sie grundsätzlich keine Einwendungen dagegen hat, dem Antragssteller ein angemessenes Umgangsrecht einzuräumen.
Allerdings sind dessen Ansprüche weit überzogen. Sie entsprechen dem Wohle des gemeinsamen Kindes XXX nicht. XXX ist er 2,5 Jahre alt, so dass die Ausübung eines Wochenendumgangsrechts oder gar Ferienumgangsrechts verfrüht ist.
Obgleich die Antragsgegnerin dem Antragsteller das Umgangsrecht nie verweigert hat, hat dieser seit Mai keinerlei Kontak merh zu XXX aufgenommen. Er hat sie weder besucht, noch zu sich genommen.
(anmerkung von mir: seine Ex hat verboten, dass er anruft und jedesmal wenn er die kleine sehen wollte, dann kam von ihrer seite was dazwischen. und wenns nur baden gehen war... )
Der Antragsgegner hat sich auch während des ehelichen Zusammenlebens der Parteien kaum um XXX gekümmert. Nach Feierabend hat er sich in seinen Computerraum zurückgezogen und XXX, wenn sie das ZImmer betrat, zur Mama geschickt. Er hat das kind nie gewickelt oder alleine etwas mit XXX unternommen.
Abgesehen davon, dass XXX noch zu klein ist, um beim Antragsteller zu übernachten, ist dieser auch mit der Betreuung des Kinder überfordert, da er sich noch nie selbst um das Kind gekümmert hat.
Auch der geplante Aufenthalt im Europapark Rust ist nicht kindeswohlentsprechend (für wen sind solche parks denn sonst gebaut worden???????). XXX ist für solche Unternehmungen noch zu klein. XXX schreit bereits nach der Mama, wenn sie nur wenige Stunden von ihrer Mutter getrennt wird (deswegen konnte sie wohl auch nach der trennung wochenlang bei der oma bleiben....).
Die Antragsgegnerin regt daher an, den Umgang mit dem gemeinsamen Kind wie oben angegeben auszugestalten. Hierdurch würde den Belangen des Kindes einerseits und dem Anspruch des Antragsstellers auf regelmäßigen Kontakt mit XXX andererseits in ausgewogener Weise Rechnung getragen. Erst wenn der Antragssteller durch regelmäßige Kontakte ein vertrauensvolles Verhältnis zu dem Kind aufgebaut hat, kann an eine Ausweitung der Umgangsregelung gedacht werden.
Vorsorglich wird insoweit die Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens angeregt.
Jetzt mal meine Fragen:
Was haltet ihr denn so davon???
Der Vater ist teilweise mehr als 12 Stunden in der Arbeit gewesen und hat sogar teilweise 3 Wochen durchgearbeitet, um seiner ex genug geld nach haus zu bringen. er hat in dem letzten jahr wo die beiden zusammen waren gerade mal 2 tage urlaub gehabt, nur wegen dem geld. da ist es doch normal, wenn er von der arbeit kommt, dass er erstmal seine ruhe braucht. er hat die kleine auch gewickelt (auch wenns selten war, weil ihm wirklich verdammt übel davon wurde und er sich übergeben musste) und ist auch allein mit ihr weggefahren. die kleine hat oft wochenlang bei der Mutter seiner ex übernachtet oder ist von leuten die bei der mutter des kindes zu besuch waren versorgt worden, weil sie 'keine lust' hatte. wenn er dann aus der arbeit heim kam hat er meistens noch den haushalt machen müssen, weil sie ja schließlich 'die kleine beaufsichtigen musste'.
hat vielleicht jemand erfahrungen mit dem umgangsrecht bei einem kind in dem alter??? mich würde es interessieren, ob das kind wirklich damit überfordert wäre alle 14 tage für ein wochenende zu uns zu kommen?!
immerhin wenn wir sie nur jede woche für 5 stunden hätten, dann würden wir davon schon allein 2 stunden mit ihr im auto sitzen um zu uns und wieder zurück zu fahren. dann bleiben ja nur noch 3 stunden.
was ist eure meinung so grob dazu?????????
um beispiele mit dem umgangsrecht wär ich echt froh. langsam glaub ich nämlich, dass unsere chancen immer weniger werden die kleine übers wochenende zu kriegen....
Und würde überhaupt bei so einem Sachverständigengutachten viel rauskommen? ich mein, die is ja eigentlich noch zu klein um ihre meinung zu sagen....