Hallo,
also zunächst mal: Gleich auf der ersten Seite setzen die Verfasser die deutschen Behörden mit dem Nationalsozialismus gleich. Auch von Menschen in emotionalen Stresssituationen sollte man erwarten können, dass sie ihre Wut unter Kontrolle behalten, zumal mir bei diesen Menschen immer wieder auffällt, dass man grundsätzlich lieber bei anderen als bei sich selbst nach Verantwortung für die eigenen Situation sucht.
Aber zu Dir mafwud: Es ist ausgesprochen schwierig, auch nur annäherungsweise nachzuvollziehen, was bei Dir, bei Euch passiert ist. Ich kann verstehen, dass Du Dir Sorgen machst, dass Dein Kind in Algerien "verschwinden" könnte. Allerdings ist bei mir dabei auch die Frage aufgetaucht, wie Dein Ex, wie sein Anwalt, wie das Jugendamt, und wie das Gericht überhaupt davon erfahren haben. Denn es ist ja nicht so, dass man diese Menschen über seinen Fernseh- und Internetkonsum auf dem Laufenden hält. Da muss mehr gewesen sein. Du musst Dinge getan haben, bei denen diese Menschen gesagt haben, dass es so nicht geht. Dass es Deiner Tochter nicht gut tut, wenn Du so handelst.
Es ist auch nicht das Jugendamt gewesen, das Dir das Kind weg genommen hat, sondern ein Gericht hat das entschieden, zunächst in einer Einstweiligen Anordnung, für die Gründe genannt werden müssen, warum dringend, vor einem Verfahren, eine bestimmte Situation herbei geführt werden muss. Über diese Gründe können wir hier nur spekulieren, weil wir den Text der Verfügung, die Dir ja zugestellt worden sein muss, nicht kennen. Es hat, so viel ist klar, auch eine Anhörung gegeben, an deren Ende das Gericht einen Beschluss gefällt hat, der nicht zu Deinen Gunsten ausgegangen ist. Auch darüber, warum das so gekommen ist, können wir nur spekulieren, weil wir die Begründung des Urteils nicht kennen.
Deine Anwältin muss Dir eigentlich gesagt haben, dass dabei alles mit rechten Dingen zugegangen ist, denn wenn das nicht der Fall gewesen wäre, hätte sie eine ganze Reihe von Rechtsmitteln gegen das Vorgehen des Gerichts eingelegt. Das deutsche Recht bietet dazu eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Dass Du dennoch diverse Verfahrensbeteiligte angezeigt hast zeigt, dass auch Du Deine Wut auf die Überbringer der schlechten Nachricht konzentrierst, während überhaupt nicht erkennbar ist, dass Du Dich mit Dir selbst auseinander setzt, oder auch nur dazu bereit bist. Aber genau das wäre notwendig, denn wenn ein Gericht auf die Idee kommt, einem ausländischen Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein Kind zu übertragen, dann müssen die Befürchtungen massiv sein - dieses Szenario kommt sehr selten vor. Und weil das so selten vorkommt, wäre der eigentlich logische Schritt für einen selbst, sich die Frage zu stellen, was man selbst anders machen könnte, und sich dafür Hilfe zu zu holen. Denn nur dann kann man einen solchen Kampf gewinnen - dadurch, dass Du Verfahrensbeteiligte anzeigst, tust Du hingegen das Gegenteil: Die Betreffenden kommen zu der Erkenntnis, dass sie eben nicht daneben gelegen haben.
Es hätte Dir sicherlich vor Gericht geholfen, wenn Du Dich an einen Psychiater gewendet hättest - denn die Empfehlung, dass zu tun, ist keine Beleidigung, oder Gehässigkeit, sondern ein Hinweis darauf, dass andere Menschen ein Problem vermuten.
Es ist natürlich Dein Recht, Dich nicht an einen Psychiater zu wenden. Aber es ist auch das Recht Deiner Tochter, vor dieser Entscheidung geschützt zu werden.
Viele Grüße,
Ariel