Die ARGE sagt: Ablehnung einer angebotenen Arbeit
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund eine Ihnen von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten oder durch Ihr Verhalten das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses vereiteln.
Dies gilt auch für "vorübergehende" Beschäftigungen sowie für Arbeitsangebote, die Ihnen bereits vor dem Ende des auslaufenden Arbeitsverhältnisses unterbreitet werden. Die Dauer einer solchen Sperrzeit wird nach der Anzahl der Verstöße in drei, sechs und zwölf Wochen gestaffelt.
Und
http://www.perfect-image.de/bewerbung-schreiben/arbeitsamt/arbeitsangebot-ablehnen.html
Richtig, du hast eine freie Berufswahl! Auch die Agentur kann dich nicht dazu zwingen, eine bestimmte Beschäftigung gegen deinen Willen auszuüben und das tut sie ja auch nicht!
Wie schon gesagt, dich zwingt keiner, dich zwingt aber auch keiner, eine Versicherungsleistung in Form von Alg zu beantragen.
Du musst halt nur damit rechnen, dass in diesem Fall kein Alg mehr gezahlt wird.
Wenn du die Sperrzeit annimmst, sagt ja schließlich auch keiner mehr etwas!
Diese Vorgabe, das du jede Bechäftigung annimmst hast du ja schließlich auch unterschrieben! Schließlich lautet die erste Frage im Antrag auf Arbeitslosengeld: Ich werde jede Möglichkeit nutzen, um meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden -ja- -nein- ?
Und außerdem stehen deinen Kindern Tagesplätze im Hort zu, damit du arbeiten gehen kannst.
Gehst du nicht und lehnst Jobangebote der ARGE ab dann wird eben gestrichen, so ist das eben, wenn man lieber daheim bleiben will.