Kann uns wer evtl. helfen? Mietrecht

Loredana

Mami von Kevin und Leon
Hallo, folgende Situation:


Mieter M hat eine Wohnung gemietet, im guten Glauben auf das Wort von Vermieter V dass die letzten "Renovierungsarbeiten" in Kürze getätigt werden. Bis dahin dürfte auch die Kaution gestundet werden.

Es sind jetzt 1,5 Jahre vergangen, KEINE Renovierungstätigkeit ist mehr erfolgt - dementsprechend hat M keine Kaution bezahlt. Nun traten noch weitere schwere Mängel auf, welche M ordentlich gemeldet hat. V widerspricht der Existenz von jeglichen Mängeln und verlangt nun sofort die Nachzahlung der ausstehenden Kaution, die M unmöglich aufbringen kann.

Bei seinem Anwalt strebt M nun die fristlose Kündigung an, welche gute Erfolgschancen verspricht.
Kann M die Zahlung nun hinauszögern bis zum Auszug nächsten Monat ? Oder muss er, zumindest teilweise, bezahlen mit dem Wissen, dass V die Kaution grundlos einbehält (Zeugen bestätigen, dass V die Kaution nur nach Rechtsstreit ausbezahlt, kam schon mehrfach vor)
 

uschi

auf neuen Wegen
nah ich glaube wenn nichts schriftliches da ist,wird es schwer zu beweisen sein.

Die Mängel zu melden sind ja richtig,aber warum hat er den so lange gewartet,sich zu beschweren,das die Renovierungsarbeiten nicht fort gesetzt werden??? :shake

Ich glaube das ihr gut daran seit zum Anwalt gegangen zu sein!
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Verstehe ich das richtig -ihr zieht nächsten Monat eh aus?

Dann zahl bloß nicht noch die Kaution die er dann dazu benutzen wird die Wohnung auf eure Kosten zu renovieren - das Geld siehst du nie wieder weil er behaupten wird, dass ihr die Mängel verursacht habt.
 
K

Katy

Guest
Also wenn er gesagt hat, dass die Mängel beseitigt werden und Ihr das Euch nicht habt schriftlich geben lassen, dann ist das einfach nur "beschissen".

Da habt Ihr ja nichts konkretes in der Hand...!

Ob Ihr die Kaution bezahlen müsst sollte der Anwalt doch wissen, schliesslich hat der Jura studiert!? Ich würde nicht zahlen, es sei denn der Anwalt rät mir dringlich dazu und kann keinen anderen Ausweg darlegen.
 

Loredana

Mami von Kevin und Leon
Danke erstmal für eure Antworten. Die Mängel sind dem VMK ja alle bewusst, er ignoriert es ja, das sie überhaupt da sind und behauptet zudem noch kackdreist, dass wir daran schuld wären.

Ich hab für morgen nen termin beim RA gemacht, denkt ihr, wir haben chancen? Die Abmachung wegen der Kaution wurd immerhin unter Zeugen gemacht.

Das wir dem soviel zeit gegeben haben war doof,d as weiß ich :wand Aber leider nimmer änderbar. In letzter zeit kamen ja die extrem Mängel dazu. Warm Wasser is weg, heizung undicht, Boiler tropft usw. dann noch Ungeziefer im Haus. Wobei wir DAS auf UNSERE Kosten haben beseitigen lassen. Und ich sag euch eins... kammerjäger sind sauteurer.

dann kam dazu, das der nachbar von oben unser auto mit dem schlüssel zerkratzt hat. (haben wir beobachtet durch Zufall) und wir nu Angst haben das der das Auto manipuliert aus Rache.
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Habt ihr ein Übernahmeprotokoll?
Da ist nicht geschrieben, wer bis wann was zu machen hat?

Wie kann V Mängel einfach "bestreiten"? Gibt es Fotos?

Ohne das alles sieht es schlecht für Euch aus.
 

Loredana

Mami von Kevin und Leon
Fotos gibt es, er hat die Mängel ja unter zeugen selbst gesehen. Hab am selben tag noch Bilder gemacht und die Anwältin hat sich selbst ein Bild über die Wohnung gemacht.

Ein Übernahmprotokoll haben wir glaub ich nicht. Da müsst ich Sascha nochmal fragen ob der sowas hat.

Es gibt nichts schriftliches wer was machen muss. War per handschlag, weil wir dachten der VM isn Mann mit Ehre. Aber nu sind wir ja eines Besseren belehrt worden -.-
 

erklärbär

Aktives Mitglied
hallo,

ist eine etwas nicht ganz so alltägliche sache. mit glück und einem pfiffigen anwalt bekommt ihr das durch, rein sachlich gesehen habt ihr da nicht ganz so gute karten denke ich.

Nach Auffassung des BGH ( BGHZ 66, 378 ) können mündliche Nebenabreden trotz individuell vereinbarter Schriftform wirksam sein. Voraussetzung für die Wirksamkeit sei, dass die Vertragsparteien darüber einig seien, dass neben dem Urkundeninhalt ( schriftlicher Mietvertrag ) aufgrund ausdrücklicher mündlicher Vereinbarung die Nebenabrede gültig sein solle. Die Schriftformklausel werde somit in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben. Indiz für eine solche Aufhebung sei ( so der BGH ), wenn die Parteien sich entsprechend der mündlich getroffenen Vereinbarung verhalten haben.

wenn also im mietvertrag nichts zum thema kaution steht, bzw. zum zeitpunkt wann diese hinterlegt sein muss, kann ein anwalt problemlos die mündliche abrede als bestandteil des mietvertrages anerkennen. steht aber drin "fälligkeit zum" oder "zahlbar bis" etc. gilt hier schriftlich ist mehr wert als mündlich. gültig ist also das was im vertrag steht und von beiden unterschrieben wurde.

einen weiteren streitpunkt sehe ich in den mängeln selbst. wie wollt ihr nachweisen das die mängel die zum zeitpunkt eures einzugs vorhanden waren nicht abgestellt sind? oder anders gesagt: der vermieter kann alle von der vereinbarung eingeschlossenen mängel beseitigt haben, die mängel die NACH eurem einzug entstanden sind dürfen also nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht berücksichtigt.wird also ohne übergabeprotokoll schwer das so durchzusetzen... :nanana

übrigens ist nicht gezahlte kaution ein grund für fristlose kündigung seitens des vermieters. :nudelholz

aber kopf hoch, es besteht keine gesetzliche verpflichtung zur zahlung einer mietkaution. haben vermieter und mieter hierzu im mietvertrag nichts vereinbart, hat der vermieter auch keinen anspruch auf zahlung einer kaution.

auch das nie eine fristlose kündigung wegen nicht gezahlter kaution bzw. mahnungen, zahlungsaufforderungen etc. in angemessenen fristen gestellt wurde, kann als zustimmung zu einer mündlichen vereinbarung angesehen werden.

ach ja:
jetzt noch eine kaution zu zahlen (oder teile davon) wäre unsinnig und unter uns gesagt auch ziemlich dämlich ;D

:bye:
 
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