Kein UVG/ Sozialhilfe bei neuer Ehe?

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Andrea_gl

Guest
Hallo,

ich habe 4 Kinder und bin geschieden. Würde aber gerne wieder heiraten. Da der Vater der Kinder nur 250 € Unterhalt zahlt beziehe ich UVG bzw. für den Ältesten (weil er 13 ist und kein Anspruch mehr auf UVG hat) Sozialhilfe. Das UVG bei einer neuen Heirat wegfällt ist mir bekannt, ich würde aber gerne wissen, ob es möglich ist, dann Sozialhilfe für die Kinder zu bekommen, zumal mein zukünftiger Mann selbst 2 Kinder hat, für die er monatl. 433,- € Unterhalt zahlt. Kann mir jemand helfen oder hat ein jemand ähnliches Problem?
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo andrea.

hab zwar jetzt keine ahnung was UVG ist, aber warum holst du dir den übrigen Kindesunterhalt nicht übers Jugendamt. dein ex müßte doch sicherlich mehr zahlen und den kannst du übers JA doch einfordern...
soweit ich weiß, muss dein neuer mann dann nicht für deine kinder aufkommen - ist aber nur meine bescheidene meinung bzw. erkenntnis.
da die kinder ja einen 'vater' haben, muss der auch für deren unterhalt aufkommen...

lg

susi
 
A

Andrea_gl

Guest
Hallo Susi,

vielen Dank für Deinen Beitrag.
Die Leistungen, die z.Zt. beziehe (UVG/ Unterhaltsvorschussgesetz) sind Leistungen des Jugendamtes. Leider sieht es das Gesetz so, das wenn man wieder heiratet, der neue Ehemann die Kinder aus einer vorherigen Beziehung animmt und für den Fall, das der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt, für diese mit aufkommt- also würden dann auch die Leistungen des Jugensamtes wegfallen. Mein zukünftiger Mann hat aber selbst Kinder, für die er Unterhaltsleistungen zahlen muß und kann nicht auch noch für meine Kinder aufkommen. Darum würde ich gerne wissen, ob es dann noch andere Möglichkeiten gibt, evtl. Sozialhilfe, die zu Lasten des Kindesvaters an die Kinder gezahlt wird.

Viele Grüsse
Andrea
 

DadWith4

DadWith5
Hallo,
wir hatten dasselbe Konstrukt bei uns :
UVG, entfallen bei Heirat.
Daraufhin sind wir zu einer GUTEN Anwaeltin, dies
empfehle ich ganz DEUTLICH, alles andere
ist zu riskant und bedeutet bei Fehlern echte
Probleme.

Gruss

ein Papa
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
also das dein neuer mann dann für die kinder aufkommen soll ist mir wirklich neu.

die nochfrau meines freundes wird gleich nach der scheidung wohl wieder heiraten. trotzdem muss mein freund für das kind zahlen! auch wenn er das nicht könnte oder wollte, so würde er trotzdem belangt werden...

ich würde dir deshalb auch raten zu einem anwalt zu gehn...

lg
susi
 
L

lullabacke

Guest
Hallo Andrea_gl,

ich weiß nicht, ob es Dir noch weiterhilft, aber meines Wissens, dürften Deine Kinder u.U. (weiterhin) Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Voraussetzung ist, dass DU den Lebensuntzerhalt für Deine Kinder nicht alleine sicherstellen kannst.

Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts wird Dein eigenes Einkommen (wenn vorhanden), das Kindergeld und der Kindesunterhalt dem Anspruch Deiner Kinder gegenübergestellt.

Deinem Bericht zufolge zahlt Dein Ex keinen Unterhalt.
Du heiratest - das UVG würde eingestellt werden, weil Du nicht mehr alleinerziehend wärst. (Der Anspruch fällt allerdings nicht erst bei der Heirat weg, sondern sobald man in einer Lebensgemeinschaft zusammen lebt.) Also wird geprüft, ob der Lebensunterhalt Deiner Kinder durch Dein Einkommen und das Kindergeld abgedeckt wird. Ist der Bedarf höher, müssten Deine Kinder Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Dein neuer Mann wäre rechtlich (nach dem BGB) nur Dir gegenüber unterhaltsverpflichtet, Deinen Kindern gegenüber aber nicht - selbst wenn er noch so reich wäre. (So einen Mann würde ich aber sofort in die Wüste schicken ...)
Er kann freiwillig für den Unterhalt aufkommen, ist ihn das aber nicht möglich, oder will er es nicht, müsste das Sozialamt einspringen.

(Unterhaltsansprüche gelten nur in der geraden Linie: Großeltern - Eltern - Kindern und unter Eheleuten)

Wenn's zu spät kommt - vielleicht hilft's jemand anderes.


kein UVG/ sozialhilfe bei neuer ehe - darüber wird sich hier weiter ausgetauscht
 
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