Kein UVG/ Sozialhilfe bei neuer Ehe?

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Andrea_gl

Guest
Hallo,

ich habe 4 Kinder und bin geschieden. Würde aber gerne wieder heiraten. Da der Vater der Kinder nur 250 € Unterhalt zahlt beziehe ich UVG bzw. für den Ältesten (weil er 13 ist und kein Anspruch mehr auf UVG hat) Sozialhilfe. Das UVG bei einer neuen Heirat wegfällt ist mir bekannt, ich würde aber gerne wissen, ob es möglich ist, dann Sozialhilfe für die Kinder zu bekommen, zumal mein zukünftiger Mann selbst 2 Kinder hat, für die er monatl. 433,- € Unterhalt zahlt. Kann mir jemand helfen oder hat ein jemand ähnliches Problem?
 
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Anke

Guest
Hi Andrea,

dein neuer Mann wäre mit deinen Kindern nach eurer Hochzeit verschwägert. Er ist damit deinen Kindern zwar nicht zum Unterhalt verpflichtet, muß jedoch im Rahmen seines Einkommens sowohl deinen Lebensunterhalt als auch den Lebensunterhalt deiner Kinder sicherstellen. Das Sozialhilferecht sieht dabei eine Berechnung vor, bei der deinem Mann ein gewisser Betrag für eigene Bedürfnisse zugestanden wird und (anders als bei der regulären SH!!) auch andere Kosten, wie z.B. Unterhaltszahlungen, einkommensmindernd berücksichtigt werden. Falls dein Mann also nicht ganz so viel verdient, lohnt sich ein Antrag auf Sozialhilfe für die Kinder auf jeden Fall!!

Ich hoffe, ich konnte die helfen.

Anke


und noachmal: kein UVG/ sozialhilfe bei neuer ehe???
 
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