brauche Rat -  Kindergeld u. Unterhalt

A

ang

Guest
Hallo...
meine Tochter grad 18 geworden...lebt bei mir, Sie hat Ihre Schule abgebrochen , hätte das Jaht nicht geschafft und war schon ein Wiederholungsjahr...
Sie hat bis vor einem Jahr bei Ihrem Vater gelebt..ist dann zu mir und wollte vieles ändern...aber nicht passiert...

Sie möchte jobben...nur so viele Stellen gibt es da nicht...und bisher hat Sie es in den Ferien auch nicht getan..weiß im Moment nicht was ich glauben soll..

So meine Frage: bekommt Sie weiter Kindergeld? Bisher ging das Kg Geld an den Vater er hat es an mich weitergeleitet da Sie jetzt bei mir wohnt...

Bekommt Sie weiter Unterhalt? Oder ist dass vorbei weil Sie abgebrochen hat?

Sie wird sich jetzt Arbeitssuchend und Ausbildungssuchend melden...aber was dann...

Wer kann mir weiterhelfen?? Was ist noch zutun oder zu beachten???

Danke für ein paar hilfreiche Tipps..Ang.
 
M

Minna

Guest
deine tochter muss sich schleunigst beim arbeitsamt melden. wenn sie das nicht tut, wird das kindergeld gestrichen. es sei denn, sie geht weiter zur schule. am besten sie kümmert sich gleich am montag darum damit ihr nicht so viele nachteile entstehen.

mit dem unterhalt kann ich dir nicht weiterhelfen, aber ich denke mal das ihr vater den unterhalt weiterzahlen muss.
 
A

ang

Guest
Danke schön für die Antworten, seht nett...so hatte ich es auch gedacht...jetzt muß Sie nur noch loslegen...und was tun...

ich hatte Ihr so geglaubt dass Sie lernt und alle sdran setzt.. hatte Ihr Nachhilfe angeboten....was Sie nicht wollte...so hatte Sie es mir versprochen Sie lernt allein...und jetzt dass...es kommt mir so vor als wenn Sie darauf gewartet hat dass Sie 18 wird und kann aufhören...selbst entscheiden...

Ich hab nicht so viel Zeit mit Ihr rumzulaufen..arbeite den ganzen Tag und habe noch 2 Putzstellen..muß mich also auf Sie verlassen können....

Liebe Grüße Angelika
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Angelika,

ab dem 18. Lebensjahr sind beide Elternteile zu Unterhalt verpflichtet, und das auch nur, solange sich das Kind in der ersten Ausbildung, oder zumindest in einer Schulausbildung befindet.

Süßes nichtstun müssen weder Vater noch Mutter finanziell unterstützen.
 
M

Minna

Guest
doch, müssen sie. auch wenn die kinder ab 18. nichts tun. bis zum 25. lebensjahr sind die eltern verpflichtet für ihre kinder aufzukommen.
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Original von Minna
doch, müssen sie. auch wenn die kinder ab 18. nichts tun. bis zum 25. lebensjahr sind die eltern verpflichtet für ihre kinder aufzukommen.

genau, vor dem Problem haben wir nämlich auch schon vor einpaar Monaten gestanden.

und das hat jetzt nichts mehr mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil zu tun sondern beide sind gefragt. Auch egal wo das Kind wohnt.
 
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