Hallo,
als Erstes zu Gerhard: Das Pflegegeld entspricht nicht dem "Nettogehalt des Kindsvaters" - es entspricht noch nicht einmal der Höhe des Unterhalts, den er normalerweise zu zahlen hätte. Für Pflegekinder legen die Bundesländer eine Summe fest, die für den Unterhalt des Kindes da ist, die mit der "Düsseldorfer Tabelle" nichts zu tun hat. Dazu kommt ein Erziehungsanteil, aus dem dann gemeinsam mit dem Unterhalt das Pflegegeld wird. Dafür müssen die Eltern aufkommen. Und natürlich auf das Kindergeld verzichten.
Dann: Natürlich ist alles immer Nettoeinkommen. Der Selbstbehalt bei der Heranziehung, um die es hier geht, ist aber nicht identisch mit dem Selbstbehalt bei Unterhalt, genauso wie die Berechnungsgrundlage für das Nettoeinkommen sich zwar an der Düsseldorfer Tabelle orientiert, aber dennoch eine völlig Eigene ist. Und: Wer unter dem Selbstbehalt liegt, und das Kindergeld bezieht, muss immer mindestens das Kindergeld abgeben. In der Regel liegt der Selbstbehalt bei um die 750 Euro.
Natürlich ist das eine superfiese Rechnung, wenn man als Vater nie die Wahl hatte, und ich bin froh, dass sich das geändert nun geändert hat. Aber leider denke ich auch, dass es nicht gut für das Kind wäre, es aus dem Umfeld zu reißen, an das es sich nun gewöhnt hat. Ich würde lieber daran arbeiten, ein wirklich gutes Verhältnis zum Kind, und auch zu den Pflegeeltern aufzubauen.
Aber ich würde auch gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht beantragen - einfach um zu verhindern, dass die Mutter aus einer Laune heraus (oder, was sehr oft passiert, weil sie irgendwann Geld verdient, und deshalb zahlen soll) das Kind wieder zu sich holen will - momentan hat sie die Macht, das zu tun, und meine Erfahrung zeigt leider, dass dem Kind das nicht gut tut.
Auch wenn es für den Vater sehr hart ist: Aber das Wichtigste muss sein, dass das Kind glücklich ist, und dass es sich nicht möglicherweise von einem Tag auf den anderen an eine neue Situation gewöhnen muss. Und das kann momentan leider am Besten die Pflegefamilie gewährleisten.
Ja, noch einmal: Es ist unfair, weil der Vater hier nie eine Chance gehabt hat, für sein Kind zu sorgen. Aber er hat jetzt die Macht, dafür zu sorgen, dass sein Kind die Sicherheit und Geborgenheit behält, die es momentan genießt. Indem er das Sorgerecht beantragt, und damit dafür sorgt, dass er gefragt werden muss, wenn die Mutter das Kind zurück haben will.