Kompliziert -  Kindesunterhalt

S

sabatina

Guest
Hallo Miteinander. Ich bin ganz neu hier und freue mich über jeden Tipp den ich erhalten werde.

Bin seit Jan.03 geschieden.
Habe 2 KInder (15,12)
Erhalte zusammen 387 Euro KU.
Bin derzeit arbeitslos und sehr bemüht eine Arbeit zu finden.
Fehlende Qualifikationen erschweren diesen Umstand, lange Famienphase ebenso.
Möchte meinem Ex-mann keine finanziellen Probleme bereiten, also nicht "im Gelde schwimmen" auf seine Kosten, so das er nicht genügend Geld hat.
Habe aber den Verdacht das er auf Grund seiner Selbstständigkeit mehr Geld zur Vrügung hat, als er dies angibt. Ich möchte lediglich den für die erste Stufe (der DT)zutreffenden Gesamtbetrag gerne für die Kinder erhalten. da er so einen hohen Selbstbehalt nötig hat, zieht er die hälfte des gesetzlichen Kindergeldes ab,so das ich wie oben erwähnt 387 euro erhalt. An A-geld erhalte ich 580 euro. Kann meine Fixkosten nicht decken und bin in großer finanzieler Not. Ich möchte mich nicht als "faules,feiges und verwöhntes Hausmütterchen" verstanden wissen!
Besten dank. LG.Sabatina
 
M

masmin07

Guest
Gibt es da kein Urteil drüber was er zahlen muß?

greats
masmins Ehemann
 
S

sabatina

Guest
Kindesuntrhalt.Antwortschreiben

Grüß dich Massimo.

Urteil lautet: 1.Stufe der DT.
Hälfte des Kindersunterhaltes wird vom Unterhalt abgezogen,zwecks seines Selbsterhaltes.
grundlage war eine Einkommensteeuerklärung von 99/2000.
Aktuellere gab es nicht.
Ex-Mann hat sich im Frühjahr 99 erst selbstständig gemacht.
Trotz Vereinbarung erhalte ich keine Einsicht in die jetzt aktuelle Einkommenssteuererklärung.
Kannst du mit den Infos jetzt mehr erkennen?
Gruß sabatina
 
M

masmin07

Guest
Nicht wirklich, da ich davon nicht soviel Ahnung habe. Meine Eltern sind nur geschieden und ich hab damals doch einiges mit bekommen. Sei froh das du überhaupt Geld bekommst. Meine Mutter hatte damals das Problem das sie gar kein Geld bekommen hat, weil mein guter Herr Erzeuger es vorgezogen hat nicht zu arbeiten und statt desen lieber Kinder gemacht hat.

Hast du dich mal beim Sozialamt erkundigt ob die dir helfen können?
Ich mein deinen Kindern darf es ja nicht schlechter gehen als vorher. Auch mit einem Anwalt würd ich mich da austauschen. So ganz rechtens kann das ja nicht sein was dein Ex da treibt. Es sind doch schließlich auch seine Kinder und ich kann mir nicht vorstellen das er möchte das es ihnen nicht gut geht.

great
masmins Ehemann
 
M

mafa

Guest
Hallo Sabatina,

der Ex ist verpflichte, sein Einkommen nachzuweisen. Stelle ihm eine Frist, Dir binnen 4 Wochen die Steuerbescheide für 2001 & 2002 ( ersatzweise auch die Steuererklärung mit G&V vorzulegen.

Teile ihm gleich mit, du handelst im Namen des Kindes und wenn er die Mitwirkungspflich nicht erfült, wird sich das Jugendamt ( später das gericht) mit ihm in Verbindung setzen müssen.


Abgeschrieben:

Einkommensermittlung bei Selbständigen

Grundsätzlich ist das tatsächlich verfügbare Einkommen aus den letzten drei Jahren maßgebend. Bei erheblich schwankenden Einkünften kann auch ein anderer Zeitraum zugrunde gelegt werden.
Bei der Ermittlung der Einkünfte eines selbständigen Gewerbetreibenden sind die Einnahmen-Überschuß-Rechnung bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung in der Regel nicht ohne Korrekturen zu verwerten. Steuerlich und unterhaltsrechtlich relevante Einkommen sind nicht deckungsgleich.
Den durchschnittlichen Privatentnahmen aus den letzten Jahren kann ein erheblicher Stellenwert für die Feststellung der ehelichen Lebensverhältnisse zukommen.

Steuerliche Abschreibungen (AfA usw.) sind unterhaltsrechtlich unbeachtlich soweit sie das unbewegliche Anlagevermögen betreffen, im übrigen nach Billigkeit im Einzelfall linear bis zu 1/2 anzuerkennen. Eine ausnahmsweise weitergehende Berücksichtigung von Abschreibungen erfordert entsprechende Darlegungen.


Gruß
 
K

KerstinW

Guest
Kann Mafa nur zustimmen. So hat es bei mir auch funktioniert.

Viel Glück,
Kerstin
 

mghase

Mitglied
hi, ich bin auch selbständig und und habe bald eine unterhaltsklage im haus. Eins kann ich dir sagen: Wenn sich dein Ex auskennt kann dieses sehr lang dauern. Das einkommen bei selbständigten setzt sich aus vielen faktoren zusammen. Das wichtigste in meinen augen ist jetzt für dich schnellstens einen AUSKUNFTSANSPRUCH gelten zu machen. (Rechtsanwalt) Für diese auskunft hat dein EX jedoch bis zu 6 Monaten Zeit. Als jnichts mit schnell vom Tisch.

Gruß
mario
 
M

Mauzi1970

Guest
Kindesunterhalt und Ausbildung!!!!

Hallo,
wenn dein Ex den Betrag der 1. Stufe zahlt, kann er meines Wisssens nicht den häftigen Kindergeldbetrag abziehen, das geht meiner Meinung erst ab Stufe 3. Wenn du arbeitslos bist und keine Aussichten in deinem alten Job hast, dann erkundige dich nach einer neuen Ausbildung, die über das Arbeitsamt finanziert wird. Wenn du eine Förderung bekommst, bist du weiterhin versichert, bekommst vom AA weiterhin dein Geld (während der Ausbildung), bekommst Betreuungsgeld für Kinder bis 14 Jahre, Fahrgeld, Büchergeld usw. Ich finde, bei dem Alter deiner Kinder ist eine Berufstätigkeit oder eine Ausbildung, in der du später dein eigenes Geld verdienen kannst, durchaus machbar. Also stütz dich nicht auf die Ansprüche die du hättest, sondern nimm dein Leben selber in die Hand,
Gruß Mauzi
 

Elvis58

Neues Mitglied
Neuberechnung KU

Pro verbrachten Vater-Kind Tag 50,- € würd ich sehr fair finden.... oder?
 

tiramisuse

belustigt
RE: Neuberechnung KU

Original von Elvis58
Pro verbrachten Vater-Kind Tag 50,- € würd ich sehr fair finden.... oder?


ja klar, und die mütter könnten in der vater-kind -zeit die kinderzimmer untervermieten, um das finanzielle loch auszugleichen :shake
 

kopi

www.DerBeistand.de
Hallo Sabatina,

der Vater Deiner Kinder ist grundsätzlich verpflichtet den Mindestunterhalt sicherzustellen. Dieser liegt bei 135% des Regelbetrages. Tut er das nicht, kann man ihn verpflichten, eine Nebentätigkeit ausfzunehmen. Laut aktueller Rechtsprechung reicht es nicht aus, wenn er sich durch eine Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche herausredet. Erfüllt er die 135 % des Regelbetrages nicht, so wird ihm auch nicht sein voller Kindergeldanteil zugerechnet.

Wnde Dich doch einmal unverbindlich an den zuständigen Beistand Deines Jugendamtes. Er wird Dioch beraten und Deine Kinder kostenlos wie ein Anwalt und Notar vertreten. Er wird auch eine aktuelle Unterhaltsverpflichtung erwirken. Entweder kostenlos beim Jugendamt oder gerichtlich.
 
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