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Also zunächst schiebe ich deine Frage in das passende Forum.
Als zweites die Antwort.
Bei Vernachlässigung
Bei Misshandlung,
Bei Missbrauch, von Erwachsenenkonflikten um Trennung, Herausgabe und Umgang
Bei Autonomiekonflikte Jugendliche.
Wie es der Name schon sagt: wenn das Wohl (ob körperlich oder seelisch) des Kindes gefährdet ist. Ob durch psychische Einwirkung oder köperliche Übergriffe spielt da keine Rolle.
Ich denke das pauschal zu sagen ist schwer - da müsste man Hintergrundinformationen bekommen um etwas beurteilen zu können.
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