Frage -  Kosten des Umgangsrechts beim Unterhalt anrechenbar?

UweK

Neues Mitglied
Dies ist ein Thema aus dem Jahr 2004:



Hallo,
Ich mußte aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln, der nun 350km entfernt zum Wohnort meiner Kinder ist. Ich möchte die Kinder regelmäßig sehen und besuchen, doch ist jeder Besuch mit erheblichen Kosten verbunden.
Kennt jemand eine Möglichkeit, diese Kosten auf den Unterhalt anzurechnen?
Können diese Kosten bei der Unterhaltsberechnung (Einkommensfeststellung) berücksichtigt werden??
Vielen Dank im voraus für die Tips
 

tiramisuse

belustigt
lange antwort

Umgangsrecht: Umgangsberechtigter hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung


Lebt das Kind bei einem Elternteil, kann der andere, umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich nicht die Fahrtkosten erstattet verlangen, die er für die Ausübung des Umgangsrechts aufwenden muss.

Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt erging im Klageverfahren eines umgangsberechtigten Vaters. Dieser verlangte von der Mutter des gemeinsamen Kindes die Hälfte seiner Fahrtkosten erstattet, die er bei Ausübung des Umgangsrechts für Fahrten nach Norddeutschland aufwenden musste.

Das OLG machte deutlich, dass die Kosten des Umgangs grundsätzlich dem Umgangsberechtigten zur Last fallen. Etwas anderes könne nur in eng begrenzten Ausnahmefällen gelten. Eine solche Kostenbeteiligung könne nur in Betracht kommen, wenn sie dem anderen Elternteil zumutbar sei und das Umgangsrecht sonst wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Umgangsberechtigten praktisch ausgeschlossen wäre. Da die Mutter selbst Sozialhilfe bezog, kam eine Kostenbeteiligung nicht in Betracht. Das OLG sah den Umzug der Mutter nach Norddeutschland mit der damit verbundenen Erhöhung der Umgangskosten für den Vater nicht als mutwillig an, so dass sich auch aus diesem Grund keine Kostentragungspflicht ergab (OLG Frankfurt, 1 UF 236/02).
 

dunfisch

Dunfisch
Hallo kann dir nur zu diesem Thema sagen, War letztes Jahr 1 Woche weg wärend dieser zeit hatte mei Ex-Mann meine 2 Jungen , er beschwerte sich das er doch für die Kinder schon Genug Zahlen Würde und ich ihm doch etwas geld für diese Woche geben Sollte Darauf hin Erkundigte ich mich bei meiner Anwältin!und sie Sagte das wäre alles schon Eingerechnet der Längere aufenthalt also muss ich ihm kein Geld geben ,dann beschwerte er sich Wieder wegen den Spritpreisen USW usf ich Fragte wieder meine Anwältin nein muss ich nicht Bezahlen auch wenn er in Australien wohnen würde müsste er das von seinem Geld bezahlen!!!!
 

strutz

Neues Mitglied
Hi,
kenne das Problem seit ca 13 Jahren .
Ist eine Lücke im Gesetz und für Väter (meistens) sehr problematisch.
Mein Sohn wohnt in Dresden bei der Kindesmutter, konnte den Kontakt
zu meinem Buben aber trotzdem halten.
Es gibt eine direkte Busverbindung Dresden-München zu günstigen Preisen.
Mein Sohn wird in Desden "aufgegeben" und von mir in München in Empfang genommen. Ist eine Zeit- und Geldbeutelschondende Methode.

Vieleicht eine Idee auch zum nachahmen für Dich.

Gruß aus München
 

yoricko

Namhaftes Mitglied
Wenn du mit deiner Ex reden kannst und sie das Geld nicht sehr braucht, dann ja... Es ist wieder etwas, was von der Einstellung und Einsicht der Frau abhängig ist, rechtlich aber hast du keine Chance...

Zwischen meinem Mann und ihre ex ist es so geregelt, daß bei extrawünschen von ihr (z.B. wenn mal 1-2 Wochen außerplanmäßig auf Urlaub fahren möchte), dann kommt sie auf die halben Kosten auf (Fahrkosten und manchmal ja auch für Lebensmittel etc.). Sie regeln sowas außergerichtlich, finde ich auch sehr fair! Ich meine mein Mann nimmt dann extra Urlaub auf sich, manchmal muß man dann gemeinsame Urlaubspläne streichen (mache ich dabei kein Streß, max. fahre ich am Wochenenden auch hin und machen wir halt von den Paar Tagen das beste raus zusammen mit den Kinder), kommt es auch manchmal beruflich ungelegen.
Ich bin eigentlich sehr froh für ihn, die Kinder, daß sie miteinander vernünftig, ohne Haß und Kleinlich zu werden umgehen können!!!

Versuch mal einfach mit ihr zu reden, vielleicht klappt es auch!
 
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