Schock! -  Kostenübername für Legasthenietherapie durch das Land wird gestrichen !

Felida

Neues Mitglied
Vier Jahre rannte ich den Lehrern meines Sohnes hinterher, sie sollten besonders darauf achten, ob er Legasthenie hat, da sein Vater Legastheniker ist. Es hieß immer: "Der Junge ist faul und dumm", was ich nicht glaubte, da er in allen anderen Fächern außer Deutsch normale bis überdurchschnittlich gute Noten schrieb. Schließlich gingen wir in eine Jugendpraxis. Dort diagnostizierte man LRS mit einer visuellen und mathematischen Hochbegabung. Da ich finanziell nicht in der Lage war und bin, die notwendige Therapie zu zahlen, beantragte ich Kostenübername beim Jugendamt, die ich bis 31.12.03 zugesichert bekam. Doch dann geschieht folgendes: Nach 3 Monaten (!!!) Therapie kommt jetzt das Jugendamt auf mich zu, sie würden alle Mittel streichen und die Therapie nicht mehr zahlen!
Wem geht es ähnlich, wo gibt es Anlaufstellen, Kontaktpersonen - möglichst im Bodenseegebiet. Wer kennt Urteile dazu ???
Ich danke allen im Voraus, Liebe Grüße, Felida
 

Sabine2510

Mitglied
Hallo Felida,
erst mal ganz kurz auf die Schnelle. Leg erstmal einen Widerspruch ein und die müssen doch auch begründen, warum die das gestrichen haben. Hattest du die Zusicherung schriftlich? Ich höre mich mal um, vielleicht kann ich dir später weiterhelfen. Am Besten, du gehst persönlich ins Jugendamt und arbeitest dich bis zum Leiter vor. Lass dir einfach nichts gefallen. Manchmal ist es mit dem Jugendamt so, dass sie es probieren. Wehrt man sich nicht, hat man Pech gehabt. Merken die, dass sie es nicht einfach so mit dir machen können, geben die nach. Also viel Kampfeskraft. Bis später. Sabine
 

Felida

Neues Mitglied
Hallo Sabine, danke für die Antwort. Ich bin jedoch leider nicht die einzige, der das Geld gestrichen wird. Die Zustimmung hatte ich eh erstmal nur bis 31.12. Das Jugendamt sagt, daß alle im Bodenseekreis die Übernahme gestrichen bekommen. Natürlich werde ich Einspruch erheben, nötgenfalls dagegen klagen. Soweit ich weis, hat es im Stuttgarter Raum ähnliche Klagen gegeben, ich finde aber die Urteile nicht im www. Soviel erstmal dazu. Merci nochmal, Gruß Felida
 

Sabine2510

Mitglied
Hallo Felida,
dein Kampfesgeist ist richtig und wichtig. Wer zu schnell aufgibt, der bekommt nichts. So ist das leider beim Jugendamt. Wie ist das eigentlich? Nach welchem Paragraphen hattest du das denn beantragt? Wenn dein Kind von seelischer Behinderung bedroht ist oder schon dabei ist, dann hast du ein Recht darauf und groessere Chancen, die Therapie bezahlt zu bekommen. Vielleicht meldest du dich noch mal. Bis dahin, schoene Gruesse von Sabine
 

Felida

Neues Mitglied
Hallo Sabine, also eigentlich nach gar keinem Paragraphen. Es hieß nur, ich müsste die drohende seelische (nicht geistige!!) Behinderung meines Kindes nachweisen, was ich mittels eines simplen Gespräches mit der "qualifizierten" Kraft des Jugendamtes dann auch konnte. Sprich: es hat Auswirkugen auf den Alltag meines Sohnes ... Unsicherheit etc.
Ich danke Dir für Deinen Zuspruch, den ich sicherlich momentan gebrauchen kann. Was mich wundert ist, daß sich sonst niemand angepsrochen fühlt - das kann doch eigentlich nicht sein. Das Jugendamt sicherte mir zu, daß ALLE Fälle, die Unterstützung bekommen, die Mittel gestrichen bekommen !
Liebe Grüße nach Belin, leider seeeehr weit weg ...
Felida
 

Sabine2510

Mitglied
Hallo Felida,

wenn diese Bedrohung von seelicher Behinderung vorliegt und du die Foerderung deshalb bekommen hast, dann poche darauf. Wenn das nicht gewesen waere, haettest du sehr schlechte Karten. Aber so, versuche einfach nicht aufzugeben. Oft hilft das. Ich habe da meine Erfahrungen. Melde dich, wenns sein muss, ueberall an. Fang unten an, geh immer weiter, zum Buergermeister, zum Verantwortlichen fuer Bildung und so weiter. In Deutschland besteht Schulpflicht, damit auch das Recht fuer die Kinder lernen zu duerfen. Daraus wiederum resultiert das Recht auf Foerderung! Wenn ich auch weit weg wohne, die Probleme sind gleich. Wenn ich dich irgendwie unterstuetzen kann, ist es egal, wo man wohnt. Leider haben viele Eltern Angst vor Auseinandersetzungen mit dem Jugendamt. Das vielleicht der Grund, warum sich so wenige wehren. Schoene Gruesse von Sabine
 

Rashdo

Aktives Mitglied
Guten Morgen Ihr Lieben!
Ich bin ganz neu hier und finde dieses Forum schon jetzt super.
Wir kommen aus Baden-Württemberg, aber auch hier ist dieses Thema hochexplosiv. Wir hatten eine Finanzierung bis Juli 2003. Dann wurde auch bei uns das Geld gestrichen. Vergangenen Montag haben wir den ablehnenden Bescheid über die Eingliederungshilfe nach § 35 a Sozialgesetzbuch vom Jugendamt erhalten. Wir werden Widerspruch einlegen. Das Problem ist auch bei uns, dass wir keine Ahnung haben, wo wir entsprechend anwendbare Urtieile her bekommen. Aufgeben werden wir aber nicht.
 
U

ute heidorn

Guest
Hallo Felida!

Wenn das JA zahlt, tut es das nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Das ist ein Bundesgesetz, das ein Bundesland nicht so einfach außer Kraft setzen kann.

Wichtig ist, dass du eine schriftliche Zusage der Übenahme der Therapiekosten nach §35a hast!!!
Dieser § bedeutet u.a., dass das Kind einen Rechtsanspruch hat, nicht die Eltern (das sind die 20iger-Paragraphen, und die sind einkommensabhängig).

Um eine Förderung nach 35a zu bekommen, muß die ganze Prozedur ablaufen: Antrag, Kinder- und Jugendpsychiater, IQ-Test, Stellungnahme von Schule und Gesundheitsamt, Hilfeplangespräch.

Wenn das Kind nach einer Länderverordnung gefördert wird, hast du keine Chance, wenn die Förderrichtlinien geändert worden sind.

Gruß von Ute
 
C

chaosmama

Guest
hm mir hat das JA gesagt, das wenn ich den § 35a durchbekomme ich dann eine Therapiestelle von ihnen annehmen müsse.Ich aber möchte das mein Kind bei LOS bleibt und nicht wechselt.Nur genau diese Art von Therapie wird das JA nicht mehr finanzieren seit 1.1.2004.

Sie befürworten eine Einzeltherapie und keine Gruppentherapie.

Ich bin gerade am Anfang um diesen § zu beantragen.

Lieben Gruß
das chaos
 
U

ute heidorn

Guest
§35a

Das ist richtig - das Jugendamt kann, nach Maßgabe des Gutachtens, entscheiden, wo das Kind gefördert wird. Die Eltern sind mitspracheberechtigt, entscheiden kann aber nur das JA - denn die zahlen auch.
Und das JA entscheidet auch, welcher Therapeut, welche Einrichtung anerkannt wird.

Gruß Ute
 
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