Frage -  KU der mutter verweigern?

Susanne

Namhaftes Mitglied
so, jetzt hab ich mal wieder ne frage zum KU :whatever ;-)

da die liebe noch-gattin meines freundes uns eine 'steuerliche lebensbescheinigung' der gemeinsamen tochter verweigert, bekommt mein freund KEIN 'kind' mehr auf seiner lohnsteuerkarte eingetragen. sie will nämlich, dass ihr neuer freund das 'ganze' kind auf die lohnsteuerkarte kriegt! klasse!

jetzt haben wir ihr gesagt, dass wenn sie meinem freund das 'halbe kind' verweigert, er der unterhaltsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann!!!!

er würde dann die zahlungen an sie einstellen und das geld auf ein sparbuch für die kleine einzahlen.

wißt ihr, ob das - zumindest vorrübergehend - in ordnung wär???

ich mein wir haben keine chance an die unterlagen zu kommen, um diese 'steuerliche lebensbescheinigung' zu erhalten. da hab ich mir schon die ohren wund telefoniert.

wenn wir das ganze über anwalt und gericht klären lassen, dann zieht sich das ja wieder ewig hin. und es geht um die lohnsteuerkarte für 2004.

sollte es nachträglich geändert werden, so gibts dann zwar eine steuerrückerstattung, aber die hilft dann nichts mehr, weil mein freund in die private insolvenz gehen muss und die dann das geld einstreichen bzw. seine noch-frau sogar noch einen anspruch auf die hälfte der erstattung hätte...

weiß jemand von euch rat????

denn wenn wir den KU auf ein sparkonto zahlen, dann ist das geld ja für die kleine da - nur die mutter kriegts nicht in die finger....


lg
susi
 
D

die_stille

Guest
Gleich vorneweg - mit den Gesetzen kenne ich mich nicht aus.

Aber.....

Original von **susal**
jetzt haben wir ihr gesagt, dass wenn sie meinem freund das 'halbe kind' verweigert, er der unterhaltsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann!!!!

er würde dann die zahlungen an sie einstellen und das geld auf ein sparbuch für die kleine einzahlen.

Das ist doch ein Widerspruch??? Entweder er kann zahlen oder er kann es nicht. Oder versteh ich das jetzt falsch?
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
an sich ist es ein widerspruch - stimmt.

allerdings kennt sich seine ex nicht aus, mit finanzen. alles was sie davon weiß ist, das sie möglichst viel aufm konto sehen will. woher es kommt etc. is ihr egal...

es ist ganz einfach so, dass mein freund zwar weiterzahlen kann, aber warum sollte ihr das geld dann in rachen werfen, wenn er nicht mal das bekommt, was ihm zusteht.
das geld aufm sparbuch kommt dann natürlich der kleinen zu gute... grad klamotten etc. was sie so braucht! das machen wir halt dann.

die liebe noch-gattin ist immer untätig und ihr geht alles sonstwo vorbei. ausser man sagt, man kann dann nimmer zahlen. dann geht alles ganz, ganz schnell.

ist zwar nicht ganz sauber, aber anders haben wir ja kaum eine chance...
 
V

vikenbo

Guest
Hallo!
Das haben wir gerade hinter uns.Mein Partner hat seine Ex gebeten die Bescheinigung zu holen (sie wohnt direkt neben dem Amt!!!). Allerdings war sie nicht gewillt..Mein Partner hat darauf hin beim Amt angerufen und die haben ihm das tatsächlich 2 Tage später per Post zugestellt. War überhaupt kein Problem.!
Gruß vikenbo
 

frechmuckl

.:Super-Mutti:.
dein freund kann das unterhaltsgeld auf ein seperates konto wo seine ex nicht rankommt einzahlen. er zahlt ja weiterhin für das kind! so könnt ihr auch sicherstellen, dass sie das geld nicht "missbraucht". der vater von meinem freund macht das mit seiner noch-frau genauso. und er hatte noch keine probleme mit dem amt deswegen. aber erkundigt euch vorher sicherheitshalber nochmal beim zuständigen JA.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
danke frechmuckl.

das ist uns nämlich schon öfter so in den sinn gekommen. denn die mutter gibt das geld hauptsächlich für sich und ihren freund aus. die kleine wird von der oma eingekleidet und versorgt...

werd das aber mal mit dem amt klären...


@vikenbo

hab da beim amt auch shcon durchgeklingelt. aber wir müssen ein paar unterlagen vorlegen um zu 'beweisen' dass das kind wirklcih von meinem freund ist. könnte ja auch von ihrem derzeitigen lebensgefährten sein. das kind ist zwar ehelich geboren, aber das zweite - von ihrem 'neuen' ist auch ehelich....
 
V

vikenbo

Guest
Dein Freund wird doch eine Vaterschaftserklärung unterschrieben haben!Sonst müßte er ja auch keinen Unterhalt zahlen wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat! Das Kind von Deinem Freund muß ja bei der Mutter gemeldet sein. Mehr als die Vaterschaftserklärung bruchst Du nicht vorzulegen. Mein Freund mußte das allerdings nicht,warum auch immer!?

Ich habe auch ein uneheliches Kind von meinem Ex-Freund.Wir haben beide das Sorgerecht. Jeder von uns hat ein halbes Kind auf der Steuerkarte. Er hat absolut keine Chance das ganze Kind mit auf die Karte zu nehmen. Ich allerdings auch nicht. Ich glaube nur wenn wir verheiratet wären,aber da bin ich mir nicht sicher. Deinem Freund jedenfalls können sie "das halbe Kind" nicht nehmen.
Keinen KU mehr zu zahlen ist meiner Meinung nach nicht der richtige Weg. Der geht grundsätzlich vor. Auch wenn man riesige Schulden hat geht der KU immer vor! Er muß bezahlt werden! Tja leider weiß man nie was die Mütter mit dem Geld machen...
Einen kleinen Dank an dieser Stelle an meinen Ex das er mir vertraut und weiß das ich alles tue damit unser Sohn glücklich wird. Für mich kann ich zum Glück selber sorgen.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
tja das ist leider das problem: wir wissen, dass das geld nicht für das kind draufgeht! sondern für die mutter...
wir wollen den utnerhalt auf ein separtes konto zahlen. da kommt die mutter nicht hin! ist wohl das sinnvollste!

eine vaterschaftsanerkennung liegt nicht vor, da das kind ehelich geboren wurde!!!
die beiden sind ja immer noch verheiratet...
hab auch schon mit dem amt telefoniert und die stellen so ne bescheinigung nur aus, wenn wir die originale geburtsurkunde vorlegen können. können wir aber nicht weil diese bei der mutter ist!
im moment siehts so aus, dass der freund der mutter das kind komplett auf die karte haben will!
notfalls müssen wir deswegen vor gericht gehen, denn so gehts ja nicht!
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
Original von frechmuckl
dein freund kann das unterhaltsgeld auf ein seperates konto wo seine ex nicht rankommt einzahlen. er zahlt ja weiterhin für das kind! so könnt ihr auch sicherstellen, dass sie das geld nicht "missbraucht".

kann mir nicht vorstellen, das das sauber ist. natürlich ist das geld für das kind. aber es wird eben auch hauptsächlich benötigt um das kind JETZT zu versorgen. ob es nun kleidung, essen, schulgeld oder irgendwas andres ist.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@zuckersternchen:

aber dafür kriegt sie doch wirklich genug kindergeld und erziehungsgeld!!!!

ausserdem zahlt ja offiziell ihr neuer die hälfte des unterhalts fürs kind... sonst hätte er ja keine berechtigung die kleine zur hälfte auf die lohnsteuerkarte zu nehmen!
damit bekennt er sich doch dazu, dass er für den halben unterhalt aufkommt!

die 192 euro werden einfach auf ein sparbuch gebracht, damit die kleine später mal was hat!

aber nix geht natürlich ohne anwalt und JA und das einverständnis von beiden seiten....
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
kindergeld reicht hinten und vorne nicht. jedenfalls nicht bei meinem kind. und das erziehungsgeld bekommt sie ja für das zweite kind.

natürlich steht deinem freund der halbe kinderfreibetrag zu. allerdings weiß ich nicht wie sich das verhält, wenn der andere sich dazu bekennt das er dann so einfach den freibetrag bekommt. kommt mir alles komisch vor.





und noch was: der ku wird ja sogar angerechnet auf die miete (wenn man zb wohngeld beantragt)
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
kindergeld kriegt sie ja für die 'große' auch noch. die ist ja noch keine 3 und in bayern gibts das ja im 3. jahr auch noch...

kindergeld hat ihr bislang auch immer gereicht. sie kauft ja eh nicht mehr als nahrung. den rest zahlt ja eh ihre mutter...

es ist alles komisch bei ihr! sie sucht sich die rechte raus, denkt aber nicht an die pflichten... bzw. sucht nur das positive für sich und wir kriegen den 'schrott' - und so gehts nunmal nicht!

jetzt gehts halt wieder übern anwalt, da wir ja zu ihr keinen kontakt mehr haben dürfen! hat sie bei dem letzten zusammentreffen am samstag ja extra betont. sie will nix mit uns zu tun haben...
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
miete etc. zahlt sie ja auch alles nicht: zahlt ja alles ihr neuer...

ich sehs halt mal so:
wenn der neue sich steuerlich dazu bekennt, dass er für ein ganzes kind sorgt, dann soll er das bitteschön auch machen! denn sein freibetrag ist ja dafür auch höher!
halbe-halbe is ja grad noch in ordnung, wobei ich das schon unfair find, aber okay...
aber es kann nicht angehn, dass er offiziell allein für das kind sorgt, aber mein freund noch unterhalt zahlt!
da muss man ja shcon fair sein!

find ich zumindest!
der typ hat ja so gesehn gar nix mit der kleinen zu tun... er ist weder vater noch sonstwas... er ist lediglich der typ der bei mama wohnt!
zumindest vom rechtlichen standpunkt aus!
 
B

Baldamatic

Guest
Wenn der neue Freund die Ex heiratet und er sagt das er für das Kind
aufkommt dann braucht Dein Freund auch keine 192€ mehr zu zahlen!

Das mit dem Geld auf ein Konto wo die Mutter nicht rankommt finde
ich totalen Schwachsinn und auch nicht richtig!
Wenn Ihr meint das sich die Mutter nicht um das Kind kümmern kann
so müßt ihr das beweisen und könnt der Mutter dann das Sorgerecht
entziehen.Denn das Geld steht gesetzlich der Mutter zu und soll für
das Kind sein.
Ob Ihr zwei das richtig findet oder nicht!!!
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
moment!

soweit ich informiert bin steht das geld dem KIND zu!
da das kind aber vor dem gesetz noch nicht geschäftsfähig ist bekommt es die mutter!
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
und noch was:

auch wenn der 'neue' die mutter heiratet und offiziell (lt. lohnsteuerkarte) für das kind aufkommt, so muss mein freund zahlen!
er ist gesetzlich dazu verpflichtet, da er der vater des kindes ist!!!!
und auf das geld wird die mutter sicherlich nicht verzichten!
 
B

Baldamatic

Guest
Original von **susal**
moment!

soweit ich informiert bin steht das geld dem KIND zu!
da das kind aber vor dem gesetz noch nicht geschäftsfähig ist bekommt es die mutter!

Vollkommen richtig.
Dies war ja auch meine Meinung.
 
B

Baldamatic

Guest
Original von **susal**
und noch was:

auch wenn der 'neue' die mutter heiratet und offiziell (lt. lohnsteuerkarte) für das kind aufkommt, so muss mein freund zahlen!

Dieses ist meiner Meinung nicht richtig.
Hab letztens einen Bericht im Fernsehen gesehen wo dies ein Thema war.
Aber das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und man müßte sich genau er-
kundigen.

Dieses interressiert mich auch weil meine Freundin auch Unterhalt bekommt
und Heirat bei uns ein Thema ist.
 
K

KerstinW

Guest
Hallo,

hier klinke ich mich mal ein. Also, meine 1. Tochter ist 14 und wohnt jetzt bei mir und meinem jetzigen Mann. Der KV hat schon immer das halbe Kind auf der Steuerkarte. Seit ich wegen des Babys nicht mehr arbeiten gehe und wieder verheiratet bin, hat mein jetziger Mann Die halbe Große auf seiner Steuerkarte. Trotzdem steht ihr unverändert der Kindesunterhalt zu und meine Anwältin meinte mal, ich könne darauf auch nicht verzichten.

@Susal,
mein jetziger Mann hat 1 Kind, ich 2. Das heißt im Klartext: Hätte er nur ein Kind bräuchte er eine kleinere Wohnung, weniger Essen, weniger Geld für Kleidung, Schulsachen, ect.. Wenn ich das Kindergeld und den Unterhalt nehme, würde meine Große ein armes Leben führen. Mein jetziger Mann finanziert sie mit, wie auch ihr Vater. (Wir legen mehr drauf!) Warum sollte mein jetziger Mann ganz alleine für die Große aufkommen? Wenn sie bei ihrem Vater leben würde, hätte er doch auch Kosten!?
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@kerstin:

um das 'aufkommen' für die kleine gehts eigentlich weniger.
was ich unfair finde ist, dass der neue mann das volle kind auf die lohnsteuerkarte kriegt, weil die mutter uns diese steuerliche lebensbescheinigung verweigert. anders kriegt mein freund das halbe kind welches ihm zusteht nicht drauf! aber unterhalt soll er weiterhin schön brav zahlen.
der unterhalt ist auch nicht das thema - es geht lediglich um die steuerlichen vorteile.
es kann ja nicht sein, dass der neue nur noch vorteile genießt und mein freund zahlen darf wie ein blöder... um das gings.
die andere hälfte des kinderfreibetrages kann sich der neue gern drauf tun - das is uns egal!
aber das was meinem freund zusteht, braucht nicht auch der andere noch zu kriegen...
 
K

KerstinW

Guest
@ susal,

ich verstehe das eh nicht. Dein Mann war doch verheiratet als die Kleine kam!? Ich wurde wegen der Steuerkarte nicht einmal gefragt, daß wurde so entschieden. Wir brauchten auch keine Bescheinigungen. Versuch es doch einfach mal mit einer Geburtsurkunde. Werde auch meine Mum noch einmal zu dem Thema befragen. Sehe sie heute so gegen 11.00 Uhr. Sie kommt ja aus einem Steuerbüro. Wenn sie mir noch einen Tip geben kann, poste ich ihn hier heute Mittag.

Herzlichen Glückwunsch zur Scheidung!!!! :applaus :applaus

Habt ihr gefeiert?
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
ja, wir haben gefeiert... und es bitter bereut heut morgen um halb vier als wir aufstehn mussten :rofl ;D

das problem ist: mein freund zählt jetzt als alleinstehend und somit wird ihm automatisch kein halbes kind angerechnet.
die geburtsurkunde hat die mutter und wir müßten damit zum amt in dessen bezirk die mutter wohnt...
alles in allem eine riesige schererei...
obwohl das kind ehelich ist...
aber keinen interessiert das!
 
K

KerstinW

Guest
Mein Ex ist auch alleinstehend!!! Ich verstehe es nicht. Er durfte das Kind auf der Steuerkarte sogar behalten, als er anfing keinen Unterhalt mehr zu bezahlen!

Geht es Dir jetzt schon besser, oder werden Dich die Nachwehen des feierns den ganzen Tag begleiten?
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
mir gehts schon besser...

aber nicht, wenn ich an den ganzen papierkram noch denken - der jetzt noch fällig wird um die restlichen unterlagen von der exfrau zu kriegen...

aber ich werd dann nochmal mit der anwältin telefonieren um die sache mit der lohnsteuerkarte zu regeln
 
K

KerstinW

Guest
Hi Susal,

also meine Mutter meinte, daß hätte nie passieren dürfen. Normalerweise wird die Steuerkarte ja schon im Trennungsjahr abgeändert. Automatisch bekäme dabei jeder die Hälfte.
Wer hatte denn die Kleine auf der Karte als sie noch verheiratet waren?
Am besten, Du telefonierst wirklich noch einmal mit einem Anwalt oder Steuerberater.
 
Oben