Susanne
Namhaftes Mitglied
so, jetzt hab ich mal wieder ne frage zum KU :whatever ;-)
da die liebe noch-gattin meines freundes uns eine 'steuerliche lebensbescheinigung' der gemeinsamen tochter verweigert, bekommt mein freund KEIN 'kind' mehr auf seiner lohnsteuerkarte eingetragen. sie will nämlich, dass ihr neuer freund das 'ganze' kind auf die lohnsteuerkarte kriegt! klasse!
jetzt haben wir ihr gesagt, dass wenn sie meinem freund das 'halbe kind' verweigert, er der unterhaltsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann!!!!
er würde dann die zahlungen an sie einstellen und das geld auf ein sparbuch für die kleine einzahlen.
wißt ihr, ob das - zumindest vorrübergehend - in ordnung wär???
ich mein wir haben keine chance an die unterlagen zu kommen, um diese 'steuerliche lebensbescheinigung' zu erhalten. da hab ich mir schon die ohren wund telefoniert.
wenn wir das ganze über anwalt und gericht klären lassen, dann zieht sich das ja wieder ewig hin. und es geht um die lohnsteuerkarte für 2004.
sollte es nachträglich geändert werden, so gibts dann zwar eine steuerrückerstattung, aber die hilft dann nichts mehr, weil mein freund in die private insolvenz gehen muss und die dann das geld einstreichen bzw. seine noch-frau sogar noch einen anspruch auf die hälfte der erstattung hätte...
weiß jemand von euch rat????
denn wenn wir den KU auf ein sparkonto zahlen, dann ist das geld ja für die kleine da - nur die mutter kriegts nicht in die finger....
lg
susi
da die liebe noch-gattin meines freundes uns eine 'steuerliche lebensbescheinigung' der gemeinsamen tochter verweigert, bekommt mein freund KEIN 'kind' mehr auf seiner lohnsteuerkarte eingetragen. sie will nämlich, dass ihr neuer freund das 'ganze' kind auf die lohnsteuerkarte kriegt! klasse!
jetzt haben wir ihr gesagt, dass wenn sie meinem freund das 'halbe kind' verweigert, er der unterhaltsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann!!!!
er würde dann die zahlungen an sie einstellen und das geld auf ein sparbuch für die kleine einzahlen.
wißt ihr, ob das - zumindest vorrübergehend - in ordnung wär???
ich mein wir haben keine chance an die unterlagen zu kommen, um diese 'steuerliche lebensbescheinigung' zu erhalten. da hab ich mir schon die ohren wund telefoniert.
wenn wir das ganze über anwalt und gericht klären lassen, dann zieht sich das ja wieder ewig hin. und es geht um die lohnsteuerkarte für 2004.
sollte es nachträglich geändert werden, so gibts dann zwar eine steuerrückerstattung, aber die hilft dann nichts mehr, weil mein freund in die private insolvenz gehen muss und die dann das geld einstreichen bzw. seine noch-frau sogar noch einen anspruch auf die hälfte der erstattung hätte...
weiß jemand von euch rat????
denn wenn wir den KU auf ein sparkonto zahlen, dann ist das geld ja für die kleine da - nur die mutter kriegts nicht in die finger....
lg
susi