Hallo,
ich habe folgende Frage:
ich bin bis Ende Oktober '08 in der Elternzeit. Habe also ein Arbeitsverhältnis mit einer Firma im Lebensmittel-Discount (bin dort angestellt als ungelernte Kraft mit 24 Std. / Woche). Mein Mann arbeitet Voll-Zeit!
Da wir während meiner Schwangerschaft umgezogen sind, wäre meine "zukünftige" Arbeitsstelle ca. 30 km von meinem Wohnort entfernt. Da mein Mann Vollzeit-berufstätig ist und meine Tochter ab 2.11.08 (dann wenn meine Elternzeit ausläuft) in den Kindergarten geht, könnte ich in meinem alten Job also nur von ca. 8.00 bis 12.00 Uhr arbeiten gehen und wir bräuchten ein zweites Auto damit ich zu meiner Arbeitsstelle komme.
1. wird mein Arbeitgeber eine solche Stelle (von 8.00 - 12.00 Uhr) nicht zu vergeben haben und selbst wenn:
2. würde das eine Milchmädchen-Rechnung sein, da ich den Beruf der Verkäuferin (also meinen derzeitige Anstellung) nicht gelernt habe und somit als ungelernte Kraft verdiene (Anstellung: 24 Std. / Woche)
Ich würde also praktisch arbeiten gehen um uns das 2. Auto, den Sprit und die etwaigen Reparaturkosten, TÜV für das Auto zu bezahlen aber in keinster Weise um was dazu zu verdienen.
Im Moment (also in der Elternzeit) arbeite ich als Aushilfe in einem geringschäftigem Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber.
Dieser Arbeitgeber würde mir auch weiterhin diese Stelle zur Verfügung stellen.
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich also zum 1.11.08 bei meinem bisherigen Arbeitgeber kündigen würde, weil ich bei der Beschäftigung bei ihm sonst drauf zahlen würde, welche Unterstützung würde ich dann vom lieben Vater Staat bekommen? Wieviel dürfte ich bei meiner jetzigen "geringfügigen Beschäftigung" verdienen? Hab mit Unterstützung vom Staat noch keinerlei ERfahrung... deshalb frage ich hier ob mir jemand was genaues sagen kann.
Würde ich dann ALG I oder ALG II oder Hartz IV oder etc. bekommen? Darf ich nebenbei als Geringfügig-Beschäftigte arbeiten gehen?
Ich kenne mich damit gar nicht aus...
Ich hoffe auf Eure Hilfe!
Viele Grüße,
Alex
ich habe folgende Frage:
ich bin bis Ende Oktober '08 in der Elternzeit. Habe also ein Arbeitsverhältnis mit einer Firma im Lebensmittel-Discount (bin dort angestellt als ungelernte Kraft mit 24 Std. / Woche). Mein Mann arbeitet Voll-Zeit!
Da wir während meiner Schwangerschaft umgezogen sind, wäre meine "zukünftige" Arbeitsstelle ca. 30 km von meinem Wohnort entfernt. Da mein Mann Vollzeit-berufstätig ist und meine Tochter ab 2.11.08 (dann wenn meine Elternzeit ausläuft) in den Kindergarten geht, könnte ich in meinem alten Job also nur von ca. 8.00 bis 12.00 Uhr arbeiten gehen und wir bräuchten ein zweites Auto damit ich zu meiner Arbeitsstelle komme.
1. wird mein Arbeitgeber eine solche Stelle (von 8.00 - 12.00 Uhr) nicht zu vergeben haben und selbst wenn:
2. würde das eine Milchmädchen-Rechnung sein, da ich den Beruf der Verkäuferin (also meinen derzeitige Anstellung) nicht gelernt habe und somit als ungelernte Kraft verdiene (Anstellung: 24 Std. / Woche)
Ich würde also praktisch arbeiten gehen um uns das 2. Auto, den Sprit und die etwaigen Reparaturkosten, TÜV für das Auto zu bezahlen aber in keinster Weise um was dazu zu verdienen.
Im Moment (also in der Elternzeit) arbeite ich als Aushilfe in einem geringschäftigem Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber.
Dieser Arbeitgeber würde mir auch weiterhin diese Stelle zur Verfügung stellen.
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich also zum 1.11.08 bei meinem bisherigen Arbeitgeber kündigen würde, weil ich bei der Beschäftigung bei ihm sonst drauf zahlen würde, welche Unterstützung würde ich dann vom lieben Vater Staat bekommen? Wieviel dürfte ich bei meiner jetzigen "geringfügigen Beschäftigung" verdienen? Hab mit Unterstützung vom Staat noch keinerlei ERfahrung... deshalb frage ich hier ob mir jemand was genaues sagen kann.
Würde ich dann ALG I oder ALG II oder Hartz IV oder etc. bekommen? Darf ich nebenbei als Geringfügig-Beschäftigte arbeiten gehen?
Ich kenne mich damit gar nicht aus...
Ich hoffe auf Eure Hilfe!
Viele Grüße,
Alex