Frage -  Kürzung für Kindesunterhalt

Maxy

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

ich habe mich heute neu hier angemeldet. Vielleicht ist ein ähnliches Thema hier schon bearbeitet worden, aber ich frage trotzdem und hoffe auf Hilfe.
Kann man den Kindesunterhalt kürzen, weil diese beim Stiefvater im eigenen Haus leben? Somit für die KM keine Kosten für Wohnraum anfallen?

Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, aber wenn ein Uunterhaltspflichtiger im Eigenheim wohnt, kann man ihm dieses ja auch als Wohnvorteil anrechnen.

Für Informationen oder Hinweise wäre ich dankbar.

Gruß
Maxy
 
C

chisi

Guest
Hallo Maxy,
soweit es mir bekannt ist, kann der Kindesunterhalt aus dem oben genannten Grund nicht gekürzt werden.

Der Unterhalt ist schließlich fürs Kind, sprich Kleidung, Nahrung, Schulbücher etc. und nicht um den Unterhalt der Mutter und des Stiefvaters mit zu finanzieren.

Mir ist auf jeden Fall nichts gekürzt worden, obwohl mein jetziger Mann und ich auch ein eigenes Haus haben.

Hoffe, dass ich da jetzt nichts falsches gesagt habe und ich vielleicht einfach nur Glück gehabt hab, dass ich nicht noch weniger bekomme. :pfeif
 
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