Barbara Plohr
Neues Mitglied
Auch eure Kinder werden Erwachsen, deshalb ist das Thema für uns alle wichtig!!!!
Kurzzeitpflege nach dem 18. Lebensjahr nicht mehr in einfachen Behinderteneinrichtungen möglich!!!!!
Lieber Leser,
bis vor 2 Jahren hatten wir keine Möglichkeit unseren Sohn (17 Jahre, mehrfachbehinderter Kanner-Autist) in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung unterzubringen. Es gibt nur sehr wenige Häuser und mein Sohn wurde aufgrund seines hohen Betreuungsaufwandes spätestens nach ein paar Probestunden abgelehnt.
Wir konnten beim Sozialministerium eine Gesetzeslockerung durchsetzen, welches geeigneten Behinderteneinrichtung erlaubt, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre für die Kurzzeitpflege aufzunehmen.
Somit stehen mehr Plätze zu Verfügung und auch wir haben zwei Einrichtungen gefunden, welche unseren Sohn während der Kurzzeitpflege bei sich aufnehmen.
Nun wird unser Sohn volljährig und somit stehen wir vor dem gleichen Problem wie vor 2 Jahren.
Ich möchte erreichen, dass die jungen Erwachsenen auch nach erreichen der Volljährigkeit die Kurzzeitpflege in den zur Zeit genutzten Einrichtungen in Anspruch nehmen können wo man sie kennt, wo sie sich wohlfühlen.
Die Heime müssen die Kurzzeitpflege dann auch über diese und nicht über die Verhinderungspflege abrechnen dürfen (die gebrauchen wir für stundenweise Verhinderungen!) .
Eine Alternative wäre es, die jungen Erwachsenen in einem Altenheim unterzubringen, welches den hohen Betreuungsaufwand aber gar nicht leisten kann und sie deswegen ablehnen würden, mal davon abgesehen, dass die jungen Erwachsen da völlig fehl am Platze wären!!!!
Wir haben beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der es um die Aufhebung der Altersbegrenzung von 18 Jahren in geeigneten Behinderteneinrichtung während der Kurzzeitpflege geht.
Bitte helfen sie und unterzeichnet diese.
Dazu gehen sie auf unsere Homepage, klicken den Link auf der Startseite und registrieren sich.
Nachdem die Bestätigungsmail eingegangen ist, kopieren Sie den zugesendeten
Nutzer + Zahlencode und klicken auf den Freischaltungslink.
Jetzt loggen sie sich mit dem kopierten Nutzer + Nummer + selbstgewähltem Passwort ein und gehen auf Petition Mitzeichnen.
Es nimmt ein paar Minuten Ihre Zeit in Anspruch, hilft aber vielleicht , dass das Gesetz überarbeitet wird !!(Es ist schon beim Sozialministerium in der Prüfung!!!)
Wenn sie diese mail weitersenden würden, könnten wir vieleicht noch mehr Menschen erreichen und den ein oder anderen für eine Unterschrift gewinnen.
Hier geht es lang:
http://www.familieplohr.beep.de
Vielen herzlichen Dank sagen
Barbara, Günter und Steffen Plohr
Kurzzeitpflege nach dem 18. Lebensjahr nicht mehr in einfachen Behinderteneinrichtungen möglich!!!!!
Lieber Leser,
bis vor 2 Jahren hatten wir keine Möglichkeit unseren Sohn (17 Jahre, mehrfachbehinderter Kanner-Autist) in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung unterzubringen. Es gibt nur sehr wenige Häuser und mein Sohn wurde aufgrund seines hohen Betreuungsaufwandes spätestens nach ein paar Probestunden abgelehnt.
Wir konnten beim Sozialministerium eine Gesetzeslockerung durchsetzen, welches geeigneten Behinderteneinrichtung erlaubt, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre für die Kurzzeitpflege aufzunehmen.
Somit stehen mehr Plätze zu Verfügung und auch wir haben zwei Einrichtungen gefunden, welche unseren Sohn während der Kurzzeitpflege bei sich aufnehmen.
Nun wird unser Sohn volljährig und somit stehen wir vor dem gleichen Problem wie vor 2 Jahren.
Ich möchte erreichen, dass die jungen Erwachsenen auch nach erreichen der Volljährigkeit die Kurzzeitpflege in den zur Zeit genutzten Einrichtungen in Anspruch nehmen können wo man sie kennt, wo sie sich wohlfühlen.
Die Heime müssen die Kurzzeitpflege dann auch über diese und nicht über die Verhinderungspflege abrechnen dürfen (die gebrauchen wir für stundenweise Verhinderungen!) .
Eine Alternative wäre es, die jungen Erwachsenen in einem Altenheim unterzubringen, welches den hohen Betreuungsaufwand aber gar nicht leisten kann und sie deswegen ablehnen würden, mal davon abgesehen, dass die jungen Erwachsen da völlig fehl am Platze wären!!!!
Wir haben beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der es um die Aufhebung der Altersbegrenzung von 18 Jahren in geeigneten Behinderteneinrichtung während der Kurzzeitpflege geht.
Bitte helfen sie und unterzeichnet diese.
Dazu gehen sie auf unsere Homepage, klicken den Link auf der Startseite und registrieren sich.
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Es nimmt ein paar Minuten Ihre Zeit in Anspruch, hilft aber vielleicht , dass das Gesetz überarbeitet wird !!(Es ist schon beim Sozialministerium in der Prüfung!!!)
Wenn sie diese mail weitersenden würden, könnten wir vieleicht noch mehr Menschen erreichen und den ein oder anderen für eine Unterschrift gewinnen.
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Vielen herzlichen Dank sagen
Barbara, Günter und Steffen Plohr